Red. der Onlinezeitung Infosperber
Das jedenfalls befürchten Schweizer Banken und lehnen Spendenzahlungen für Kuba auf ihre Konten aus Angst vor Sanktionen ab.
upg. Ein Autorenkollektiv hat ein dokumentiertes Dossier über die umfassenden völkerrechtswidrigen US-Sanktionen gegen Kuba veröffentlicht: «Schweizer Banken gegen Cuba – Chronik eines amtlich beglaubigten Skandals». Weil grosse Medien dem Thema wenig Platz einräumen, veröffentlicht Infosperber zwei Teile aus den einleitenden Kapiteln.
Credit Suisse verbietet Überweisung von 5 Franken auf ein Schweizer Spendenkonto
(René Lechleiter) Wie ist es möglich, dass renommierte Grossbanken wie beispielsweise eine Credit Suisse durch lasches Kreditgebaren in Milliardenhöhe ganze Länder wie Mosambik und deren Bevölkerung in den Ruin treiben können – an der vielbeschworenen internen Compliance vorbei – aber gleichzeitig dieselbe Compliance-Abteilung selbst Kleinstüberweisungen von 5 Franken in der Schweiz akribisch aufspürt und die Zahlungen verweigert und blockiert?
Wohlverstanden: Kleinstüberweisungen, die nicht fürs Ausland bestimmt sind, sondern von einem Schweizer Privatkonto auf ein anderes Bankkonto in der Schweiz getätigt werden sollten.
Oder noch deutlicher, von Schweizer SpenderInnen an eine humanitäre Organisation wie konkret mediCuba-Suisse oder an eine im Bildungsbereich tätige Solidaritätsorganisation wie die Vereinigung Schweiz-Cuba. Beides sind nach schweizerischem Recht nicht sanktionierte Organisationen, deren Geschäftstätigkeiten im Gesundheitsbereich sowie im Bildungs- und humanitären Bereich offen ausgewiesen sind und im Falle von mediCuba-Suisse auch von der DEZA unterstützt werden.
Das wirft zahlreiche Fragen auf. Doch die zuständigen Stellen im Bankenwesen wie Bankenombudsmann, FINMA, CEOs der BKB und der Bank Cler oder der Bankrat drücken sich vor Antworten. Ebenso die kantonale und eidgenössiche Politik. Auch Schweizer Medien greifen das Thema nur punktuell auf.
Vorauseilender Gehorsam gegenüber den USA
Die Boykottpolitik der Schweizer Banken entbehrt jeglicher juristischen Basis. Mehr noch, die offiziell immer wieder stereotyp vorgebrachte «Begründung» unter Bezug auf das OFAC-Büro in New York (Office of Foreign Assets Control) ist weder wahr noch wurde diese angebliche «Begründung» je belegt. Es handelt sich vielmehr um einen vorauseilenden Gehorsam und einen Kniefall vor den Drohungen seitens der USA. So findet die US-Boykottpolitik extraterritorial auch innerhalb der Schweiz Anwendung.
Auch bleibt die Frage unbeantwortet, wie sich dies alles mit dem innerhalb der Schweiz immer noch geltenden Bankgeheimnis in Einklang bringen lässt:
- Wer hat denn alles Einblick in die innerhalb der Schweiz getätigten Banküberweisungen?
- Auf welchem Weg würden allfällige Boykott-Stellen in den USA erfahren, dass sich darunter eine Transaktion zugunsten einer für Kuba tätigen Organisation befindet?
- Wovor fürchten sich die Banken und ihre Compliance-Abteilungen denn konkret?
Die rechtliche Situation
(Willi Egloff) Zahlreiche Schweizer Banken unterbinden systematisch den Zahlungsverkehr innerhalb der Schweiz in Schweizer Franken, wenn bei Auftraggeber oder Adressat das Wort «Cuba» oder «Kuba» vorkommt. Dann werden Zahlungen von den betroffenen Konten nicht überwiesen bzw. angenommen. MediCuba-Suisse und die Vereinigung Schweiz-Cuba sind von dieser Praxis direkt betroffen, vor allem bei Spenden oder Mitgliederbeiträgen, aber auch bei innerschweizerischen Zahlungen etwa für medizinische Geräte oder Medikamente.
Die Basler Kantonalbank (BKB) und ihre Tochterbank Cler sowie die beiden Grossbanken CS und UBS begründen ihre diskriminierende Geschäftspraxis mit angeblichen Rechts- und Reputationsrisiken, die sich aus einer Missachtung US-amerikanischer Sanktionsbestimmungen ergeben würden. Die FINMA äussert sich zu diesen angeblichen Risiken nicht inhaltlich, sondern verweigert eine Intervention mit der Begründung, es sei Sache der beiden Banken zu entscheiden, mit wem sie Geschäfte eingehen wollen und mit wem nicht. Auch könne sie nur einschreiten, wenn eine Bank ein zu hohes Risiko eingehe, nicht aber, wenn eine Bank Risiken fälschlich zu hoch einschätze und deshalb in einem Geschäftsbereich nicht aktiv sei.
Sanktionen betreffen den inner-schweizerischen Zahlungsverkehr nicht
Tatsache ist, dass ein solches Rechtsrisiko gar nicht existiert. Keine der jemals erlassenen US-Sanktionsvorschriften bezieht sich auf den innerstaatlichen Zahlungsverkehr in anderen Ländern, welcher in den dortigen Landeswährungen erfolgt. Es gibt, mit anderen Worten, keine Sanktionen, die sich auf Überweisungen innerhalb der Schweiz in Schweizer Franken beziehen. Dazu kommt, dass die heute geltenden US-Sanktionen ausdrücklich nicht für Unterstützungsprojekte im Gesundheits- oder Bildungsbereich gelten. Diese rechtliche Lage wird in einem Gutachten von Robert L. Muse vom 14. Juli 2020 detailliert begründet.
«Der Bundesrat erachtet es als problematisch, wenn humanitäre Transaktionen aufgrund ausländischer Rechtsvorschriften nicht ausgeführt werden. Die Bundesverwaltung unternimmt daher in diesem Bereich gezielte Anstrengungen, um zusammen mit den Finanzinstituten und den massgeblichen ausländischen Behörden Lösungen zu finden.»
Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Carobbio, 2014
Es trifft im Übrigen auch nicht zu, dass die BKB und die Bank Cler in ihrer Entscheidung frei seien, mit wem sie Geschäfte tätigen wollen und mit wem nicht. Gemäss § 4 BKB-Gesetz ist die Basler Kantonalbank «in erster Linie in der Region Basel tätig». Geschäfte in der übrigen Schweiz und im Ausland sind nur zulässig, soweit «dadurch die Befriedigung der Geld- und Kapitalbedürfnisse im Kanton nicht beeinträchtigt wird». Das Gleiche gilt gemäss § 5 BKB-Gesetz auch für Unternehmen, die von der Basler Kantonalbank kontrolliert werden, also beispielsweise für die Bank Cler AG. Der Basler Grosse Rat hat in diesem Sinne eine Motion überwiesen, welche die Wiederherstellung einer gesetzeskonformen Situation verlangt. Ohne Erfolg.
Die Sanktionen sind völkerrechtswidrig
Schon ein erster Blick auf die tatsächliche Rechtslage zeigt, dass es das von den Schweizer Banken behauptete Rechtsrisiko nicht gibt. Die US-Regierung verlangt von ihnen gar nicht, die in Frage stehenden Zahlungen nicht vorzunehmen. Auch das behauptete Reputationsrisiko gibt es nicht. Ein solches entsteht vielmehr durch das diskriminierende Geschäftsgebaren der Banken, weil die bestehenden US-Sanktionen gegen die Republik Kuba völkerrechtswidrig sind. Das zeigt die regelmässige Verurteilung dieser Sanktionen durch die UN-Generalversammlung. Auch die Schweiz ist Teil dieser überwältigenden Mehrheit von Staaten, welche Jahr für Jahr die sofortige Beendigung dieses völkerrechtswidrigen Wirtschaftskriegs der USA gegen Kuba verlangen.
Dass diese Sanktionsmassnahmen völkerrechtswidrig sind, wird im Übrigen auch durch eine Studie der Professorin für Bankenrecht an der Universität Bern Susan Emmenegger (Arizona Journal of International & Comparative Law, 2016) deutlich.
Die Schweiz muss und kann sich gegen die extraterritoriale Rechtsanwendung durch die USA wehren
Der frühere Staatsanwalt des Bundes, Lienhard Ochsner, hat in einem Beitrag in der «NZZ» vom 30. 6. 2021 darauf hingewiesen, dass das Nichtstun der Schweiz einem stillen Souveränitätsverzicht gleichkomme. Denn eigentlich wäre es Aufgabe eines souveränen Staates, seine Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen vor dem Zugriff und dem Urteil fremder Gerichte zu schützen. Gleiches forderte der Völkerrechtsexperte Alfred de Zayas aus international-rechtlicher Sicht schon im Mai 2020.
Dass dies ohne weiteres möglich ist, zeigt die am 22. November 1996 von der EU erlassene «Verordnung 2271/96/EG zum Schutz vor den Auswirkungen von einem Drittland erlassener Rechtsakte» sowie von darauf beruhenden oder sich daraus ergebenden Massnahmen». Sie verbietet die Anerkennung und die Anwendung von Rechtsakten ausländischer Staaten, die auf Sanktionsvorschriften beruhen, welche die EU für völkerrechtswidrig erklärt hat. Diese Verordnung gilt ausdrücklich auch für Sanktionen der USA gegenüber der Republik Kuba.
Die Dokumentation «Schweizer Banken gegen Cuba – Chronik eines amtlich beglaubigten Skandals» enthält fast hundert Seiten Kopien von Korrespondenz, Beweismitteln und Medienberichten. Sie kann für 10 CHF bestellt werden bei mediCuba-Suisse, Quellenstrasse 25, 8005 Zürich, 44 271 08 15. Ein Reader auf Deutsch (und bald auch auf Französisch) kann bestellt werden über mediCuba-Suisse (info@medicuba.ch) oder die Vereinigung Schweiz-Cuba (national@cuba-si.ch).
Es folgt ein zweiter Teil:
Biden hält an Trumps Totalblockade von Kuba fest: Charterflüge und Kreuzfahrten bleiben verboten, Zahlungen erschwert