PRO ASYL veröffentlicht und unterstützt den Appell evakuierter Frauen aus Afghanistan und fordert die Bundesregierung auf, endlich mehr für die Aufnahme gefährdeter Menschen aus Afghanistan zu tun. Das Ortskräfteverfahren muss reformiert und die Aufnahme über Humanitäre Visa muss, auch nachdem ein Bundesaufnahmeprogramm in Kraft tritt, fortgeführt werden.
Die meisten von ihnen haben es geschafft: 31 Frauen der Gruppe „United Voice of Women for Peace“, die durch das ehemalige afghanische Friedensministerium ins Leben gerufen wurde, sind in Deutschland oder auf dem Weg dorthin. Die ehemalige Staatssekretärin im afghanischen Friedensministerium, Dr. Alema, wurde kurz nach der Machtergreifung durch die Taliban aus Afghanistan nach Deutschland evakuiert. Zusammen mit PRO ASYL gelang es ihr für 31 Frauen der Gruppe ein humanitäres Visum nach § 22 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz zu erlangen. Für drei weitere Mitglieder der Gruppe sind ebenfalls Visumanträge eingereicht, die noch in Bearbeitung beim Auswärtigen Amt (AA) sind. Insgesamt hatten sich 34 Frauen der Gruppe an Dr. Alema und PRO ASYL gewandt, mit der Bitte um Unterstützung bei der Flucht aus Afghanistan.
Auf Einladung von PRO ASYL trafen sich am 4. August ein Großteil der Gruppe in Frankfurt. Schnell wurde deutlich, dass trotz der Erleichterung über die eigene Sicherheit die Sorge um die Zurückgebliebenen andauert:
„Wir wurden aus der Hölle gerettet. Jetzt sind wir in Deutschland und in Freiheit. Aber die grausamen Taten der Taliban gegenüber Tausenden weiteren Frauen und Männern, die Ähnliches erleiden wie wir, gehen uns nicht aus dem Kopf. Auch ein Jahr nach der Machtübernahme der Taliban warten Zehntausende immer noch auf eine Aufnahmezusage und ihre Evakuierung. Der Prozess, bis eine Person endlich aus Afghanistan ausreisen darf, dauert viel zu lange.“
Daher haben die Aktivistinnen einen eindringlichen Appell an die deutsche Bundesregierung und an die Weltgemeinschaft formuliert. Unter anderem fordern sie darin,
- dass die Aufnahme über humanitäre Visa nach § 22 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz auch neben einem künftigen Bundesaufnahmeprogramm fortgeführt wird,
- dass für das Ortskräfteverfahren der Begriff „Ortskraft“ auf alle entlohnten und ehrenamtlichen Tätigkeiten für deutsche Institutionen, Organisationen und Unternehmen sowie Subunternehmen ausgeweitet wird,
- ein Bundesaufnahmeprogramm,
- eine Beschleunigung des Familiennachzugs und eine Anpassung des Begriffs Familie auf die Lebensrealität in Afghanistan.
PRO ASYL schließt sich den Forderungen vollumfänglich an und befürchtet zugleich, dass das AA und das BMI planen, die Erteilung von humanitären Visa künftig wieder äußerst restriktiv zu handhaben und auf wenige handverlesene Fälle zu beschränken. In der Zwischenbilanz sechs Monate „Aktionsplan Afghanistan“ des AA heißt es: „Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan befindet sich aber noch immer im Aufbau. Der Bundestag hat hierfür Mittel zur Verfügung gestellt. Aktuell laufen die Abstimmungen zwischen BMI und Auswärtigen Amt. Bis zu dessen Verwirklichung wurde für besonders dringende Fälle ein vereinfachtes Verfahren für humanitäre Visa vereinbart.“ [Hervorhebung durch PRO ASYL]
Das heißt, Menschenrechtsverteidiger*innen in Afghanistan, die akut gefährdet sind und es nicht ins Bundesaufnahmeprogramm schaffen, haben künftig das Nachsehen. Für die Bearbeitung von humanitären Visa nach §22 Abs. 2 AufenthG ist das AA zuständig, für den komplizierten Auswahl- und Umsetzungsprozess eines Bundesaufnahmeprogrammes nach §23 AufenthG das BMI. Im Koalitionsvertrag hat die Ampel, die Erteilung von humanitären Visa versprochen. Dies ist nicht gekoppelt an ein Bundesaufnahmeprogramm über dessen Umfang seit Monaten gestritten wird und das absehbar viel zu eng gestrickt ist. „Wir fordern, dass die Ampel zu den Versprechen steht und nicht mit faulen Ausreden und Sprachtricksereien die Erteilung von humanitären Visa einstellt“, warnt Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. „Wer akut in Gefahr ist, muss sofort gerettet werden. Deshalb müssen humanitäre Visa kontinuierlich auch weiterhin erteilt werden. Ministerin Baerbock muss als ersten Schritt dafür sorgen, dass in ihrem Haus die hochgradig gefährdeten Fälle bearbeitet werden und dann an das BMI weitergeleitet werden.“
Hintergrund
Die Gruppe „United Voice of Women for Peace“ wurde im Jahr 2019 durch das Friedensministerium der damaligen afghanischen Regierung ins Leben gerufen, um das für den Friedensprozess zuständige Verhandlungsteam der afghanischen Regierung zu beraten und mit Konzepten zur Friedensstrategie zu unterstützen. Die Gruppe umfasste viele Frauen in der Hauptstadt Kabul und in allen 34 Provinzen Afghanistans, die sich als Frauen- und Menschenrechtlerinnen mutig für das einsetzten, was die Taliban verachten und bekämpfen: gleiche Rechte für Frauen und Männer, eine demokratische Verfassung, Frieden und Freiheit. Bereits zum Internationalen Frauentag am 8. März 2022 hatten sie sich mit Unterstützung von PRO ASYL mit dem Appell „Holt uns hier raus!“ an die deutsche Bundesregierung gewandt.