Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung begrüßt den Referentenentwurf zur Streichung des Paragraphen 219a StGB, den FDP-Justizminister Marco Buschmann am Montag, dem 17. Januar, vorgestellt hatte. Wird der Entwurf gebilligt und §219a aus dem Strafgesetzbuch gestrichen, können Ärzt*innen für die Bereitstellung von sachlichen Informationen z.B. auf ihrer Webseite, etwa ob und wie sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, nicht mehr sanktioniert werden.

Dem Vorwurf der Verfassungswidrigkeit, der regelmäßig seitens der Union erhoben wird, tritt diesem Referentenentwurf klar entgegen. Er setzt sich deutlich für das Recht auf freie Informationen für ungewollt Schwangere ein und stellt klar, dass eine Verschleierung von Informationen nicht zielführend sein kann.

Das Bündnis kritisiert am Entwurf jedoch, dass das im Falle eines Abbruchs geltende Beratungsmodell wiederholt als wirksam und gut bewertet wird, wobei der Rückgang der Abbruchsquote als Beleg gilt. Inwiefern es sich dabei um tatsächliche Kausalität oder reine Korrelation handelt, bleibt offen. Das dahinterliegende System, das ungewollt Schwangere per se kriminalisiert, wird dabei in keiner Weise in Frage gestellt, sondern sogar bestätigt.

“Wir werden die Taten der Ampelkoalition insbesondere in Hinblick auf die Verbesserung der Versorgungslage für ungewollt Schwangere messen. Im kommenden Verlauf des Gesetzgebungsverfahren ist dem Gesetzgeber noch zu wünschen, einen Blick über den deutschen Tellerrand hinaus zu werfen. Denn leider vermissen wir jeglichen Bezug zum internationalen Recht, wie der UN-Frauenrechtskonvention, dessen Empfehlungen Deutschland im Hinblick auf den kriminalisierten Schwangerschaftsabbruch seit Jahren ignoriert”, betont Juristin Valentina Chiofalo, Mitglied im Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung.

 

Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung ist ein breites Bündnis aus Beratungsstellen, verschiedenen feministischen und allgemeinpolitischen Gruppen, Verbänden, Gewerkschaften und Parteien sowie Einzelpersonen. Seit seiner Gründung 2012 organisiert es Proteste gegen den jährlich stattfindenden, bundesweiten “Marsch für das Leben”. Neben der Streichung des Paragraphen 218 aus dem Strafgesetzbuch fordert das Bündnis eine geschlechter- und kultursensible Sexualaufklärung für alle sowie eine angemessene Unterstützung für jene, die sich für ein Kind entscheiden, damit sie ihre eigene Lebensplanung aufrechterhalten können.