Reden wir nicht darum herum: die Coronakrise hat auch die unbequeme Frage wieder hochgebracht, ob Deutschland souverän ist. Das führt zu der Notwendigkeit zu klären, was unter Souveränität zu verstehen ist und wer in Deutschland der Souverän ist, wenn die Frage nicht in skurrilen Theorien oder dumpfen Tabus steckenbleiben soll.

Um sinnlose Missverständnisse zu vermeiden, sei vorweggeschickt: Mit der Unterzeichnung des „Zwei-plus-Vier“-Vertrages am 1. Oktober 1990, mit dem die alliierten Siegermächte Frankreich, USA, Großbritannien und Russland im Beisein der Vertreter beider Deutscher Teilstaaten, BRD wie DDR, ihre Vorbehaltsrechte aufgaben, erhielt das wiedervereinigte Deutschland im heute geltenden völkerrechtlichen Sinne seine staatliche Souveränität auf der Grundlage des für die BRD seit dem 23.Mai 1949 geltenden Grundgesetzes.

Wir sehen keinen Anlass diese Vertragslage juristisch zu bezweifeln. Eine andere Frage ist, ob damit auch der geheime Zugriff der Westmächte auf den Post- und Fernmeldeverkehr sowie auf die Geheimdienste entfiel, den Konrad Adenauer seinerzeit außervertraglich legitimiert hatte oder ob dieser stillschweigend in die Zusatzvereinbarungen zum NATO-Truppenstatut eingegangen ist, wie es manche Staatsrechtler erklärten.

Eine andere Frage ist auch, wodurch die Souveränität der jetzigen Bundesregierung innenpolitisch legitimiert ist, wenn es im Grundgesetz heißt, dass alle Gewalt vom Volke ausgehe. Die neue Souveränität geht aber nur von dem „zwei-Plus-Vier“-Vertrag aus.

Nach diesem Vorspann können im Folgenden die eigentlichen Fragen erörtert werden: Wer oder was ist Deutschland? Worin besteht der Umbruch? Was heißt Souveränität? Und wer, schließlich, sind wir?

Beginnen wir mit dem Einfachsten, der Bedeutung des Begriffes „Souveränität“: Nach übereinstimmendem Sprachverständnis ist damit die Fähigkeit und Möglichkeit eines Menschen oder einer Gruppe von Menschen gemeint selbstbestimmtes Subjekt der eigenen Leistungen zu sein. Das Subjekt kann eine natürliche oder eine juristische Person sein.

Historisch hat der Begriff entscheidende Verwandlungen erfahren: Erstmals formuliert wurde er für den abendländischen Raum um das Jahr 1600 von dem französischen Staatstheoretiker Jean Bodin als Konzeption der absoluten Herrschaft. Mit dem westfälischen Frieden von 1648 bekam der Begriff eine allgemeine Gültigkeit für die aus dem Krieg hervorgehende Ordnung Europas. Für Frankreich definierte er den „Sonnenstaat“. Dazu gehört der bekannte Ausspruch Ludwig XIV. „Der Staat bin ich“. Er war der „Souverän“. Das übrige Europa gliederte sich in eine Vielzahl mittlerer und kleiner souveräner Fürsten- und Bistümer auf, deren Mächtige jeder für sich die Rolle des Souveräns beanspruchten. Daraus ergab sich, anders als im zentralistischen Frankreich, eine lebendige staatliche, geistige und kulturelle Vielfalt. Der deutsche Idealismus, generell die deutsche Geistigkeit ist ein Produkt dieser Realität; sie brachte aber auch die Gefahr der unproduktiven Zersplitterung einander bekämpfender souveräner Egos in einer unüberschaubaren Kleinstaaterei mit sich.

Erst die Französische Revolution brachte das Volk als Souverän auf die historische Tagesordnung. Sie reduzierte, bzw. erhöhte, je nachdem, von welchem Blickwinkel aus man den Prozess betrachten möchte, das System absoluter Herrschaft staatsrechtlich auf den „contrat social“ zwischen Staat und Volk als Nation. Das hieß aber nicht etwa, dass Herrschaft und Beherrschte sich in Freiheit auf diesen Vertrag geeinigt hätten. Vielmehr ging diese Konstruktion als widersprüchlicher Zwitter in die Zukunft.

Mit dem Ende des 1. Weltkrieges wurde der so entstandene Zwitter aus staatlicher und persönlicher Selbstbestimmung, der alle Lebensbereiche einer Nation unter seinem Gewaltmonopol zusammenführte, nicht selten auch zusammenzwang, unter dem Stichwort der Selbstbestimmung des einheitlichen Nationalstaates zum Credo der neu entstehenden Völkerordnung erhoben, wie sie sich in den Vereinten Nationen abbildete. Diese Ordnung, dieses doppelte Verständnis von Souveränität gilt bis heute.

Real hat sich staatliche Souveränität immer an jeweils herrschenden Mächten ausrichten oder abarbeiten müssen, im 19. Jahrhundert am britischen Commonwealth, nach dem ersten Weltkrieg an der heraufziehenden bipolaren Frontlage zwischen den USA und der Sowjetunion, nach der „Wende“, die dem Zusammenbruch der Sowjetunion folgte, an der „einzig verbliebenen Weltmacht“ USA und jetzt an den sich neu herausbildenden Konstellationen. Und real wurde die Souveränität des Volkes immer wieder von Staatsführungen missachtet, eingeschränkt, umgangen oder direkt unterdrückt – und passte sich an, so dass die Aussage des deutschen Grundgesetzes, dass alle Gewalt vom Volke ausgeht, bis heute nicht Realität, sondern immer noch unerfüllter Anspruch für eine noch zu gestaltende Zukunft ist.

Damit sind wir bei einem wesentlichen Kriterium des heutigen Umbruchs angekommen – im Übergang von einer durch abendländische Kultur geprägten, zuletzt US-dominierten Weltordnung in eine große allgemeine Unsicherheit. Sie kann Verschiedenes bringen: neue Lagerbildungen, neue Dominanzen oder eine Explosion der nationalen Vielfalt – alles noch in den Strukturen des einheitlichen Nationalstaats mit ihrer widersprüchlichen Realität von Souveränität, die immer wieder in zwischenstaatlichen wie auch innenpolitischen Konflikten aufbricht und immer am Rande neuer kriegerischer Eskalationen entlangschliddert.

Ergebnis des Umbruchs kann aber auch eine Überwindung der Nationalstaatsordnung – wohlgemerkt: des herrschenden Credos einheitlicher Nationalstaaten – in Richtung selbstverwalteter Netzwerke entlang grenzüberschreitender Interessen, Wirkungen, kultureller Sphären bringen. Das wäre gleichbedeutend mit einer Reduzierung nationalstaatlicher Allmacht auf ein Verständnis von Staat, der darauf beschränkt wird, als Verwalter die Sicherheitsinteressen von Menschen wahrzunehmen, die lokal oder regional zusammenleben. Er hätte diese Menschen gegenüber anderen Regionen zu vertreten, während die in seinen Grenzen lebende Bevölkerung ihre wirtschaftlichen und kulturellen Interessen und Aktivitäten über die Grenzen des so definierten Staates hinaus selbst verwaltet und organisiert.

In dieser möglichen Entwicklung leuchten die Ideen auf, die seinerzeit unter dem Stichwort der Dreigliederung des sozialen Organismus von Rudolf Steiner und von verschiedenen rätesozialistischen Utopien vorgebracht wurden. Sie wurden bisher aber immer wieder von Realitäten des nationalen Einheitsstaates verdrängt, obwohl die materiellen Bedingungen der globalen Gesellschaft für eine solche Entwicklung reif wären. Schon 1918, erst recht nach dem Niedergang des Faschismus, später des Stalinismus war der nationale Einheitsstaat, der Staatssouveränität und Volkssouveränität, Wirtschaft und Geistesleben in einer Rüstung zusammenhalten und gegen alle anderen ebenso gerüsteten Staaten verteidigen muss, ein auslaufendes Modell. Inzwischen ist es sogar überfällig. Die Krise, die wir gegenwärtig erleben, ist Ausdruck dieser Tatsache. Neue Wege der zivilen, vielgliedrigen Organisation des Lebens werden gebraucht. Die materielle Grundlage für ihre Entwicklung ist gegeben.

Damit sind wir endlich bei der Frage angekommen, welche Rolle Deutschland in diesem Prozess hat, haben könnte, haben sollte. Einfach gesprochen, die Deutschen könnten die Strukturen föderaler Vielfalt, die ihre Wurzeln tief in der Geschichte der staatlichen und geistigen Vielfalt Mitteleuropas haben, heute als bewusste Botschaft in die Welt hinaustragen. Darin könnten sich staatliche Vertreter/innen, ebenso wie eine wache Bevölkerung, welche die Geschichte Deutschlands als ihre eigene, unverwechselbare Geschichte ernst nimmt, als souverän im Sinne ihrer Selbstbestimmung erweisen.

Eine nähere Betrachtung dieser Frage zeigt jedoch, dass Deutschland diese Souveränität zurzeit nicht hat. Staatlich ist Deutschland eingeengt in die Westliche Allianz, die NATO-Mitgliedschaft, aktuell in das Vorkriegsbündnis gegen Russland und China. Innenpolitisch sind die staatlichen organisierten Kräfte dabei, die föderalen Wurzeln des deutschen Gemeinwesens den Anforderungen eines präventiven Sicherheitsstaates unterwerfen zu wollen. Corona macht es möglich.

Anders gesagt, der deutsche Staat leistet nicht, was er leisten könnte und sollte, nämlich Bedingungen herzustellen, die die Entfaltung von staatlicher Souveränität möglich machen – und die Bevölkerung duckt sich vor dieser Entwicklung in ihrer großen Mehrheit weg. Was also könnte, was sollte unsere Aufgabe in dieser Umbruchssituation sein? Wer sind „wir“?

„Wir“, um es kurz zu machen, sind diejenigen, die sich diese Souveränität, die „oben“ wie „unten“ nicht zu finden ist, selbst holen, selbst erarbeiten müssen, indem sie sich erinnern, was deutsche Geschichte, was deutscher Geist in ihren Höhen wie auch Tiefen war – und welche Impulse davon jetzt ausgehen könnten. Das ist zum einen der Rückgriff auf die geistige, kulturelle und staatliche Vielgestaltigkeit Mitteleuropas, aus dessen Schoß das heutige Deutschland hervorging. Das ist zum anderen die Erfahrung des tiefen Sturzes in den Ungeist des Faschismus, der zeigte, was geschieht, wenn die geistige Vielfalt in ihr Gegenteil, einen geisttötenden Zentralismus umschlägt. Aus beidem zusammen, aus der Erinnerung an die Kraft der Vielfalt und aus den Lehren, die aus der Brutalität faschistischer Gleichmacherei zu ziehen sind, können die Impulse gewonnen werden, welche die Deutschen, staatlich wie privat, heute in das gegenwärtige Umbruchgeschehen einbringen können. Es ist die Botschaft der Selbstbestimmung, die sich in organisierter Vielfalt verwirklicht. Erst aus der aktiven Vermittlung dieser Impulse kann Deutschlands wahre Souveränität erwachsen.

Ebenfalls veröffentlicht auf Kai Ehlers Blog: www.kai-ehlers.de

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