Statement eines Bündnisses als Reaktion auf den sexistischen und transfeindlichen Vorfall, der sich im August 2021 im Badeparadies Eiswiese in Göttingen ereignet hat und seit letzter Woche mit viel medialer Aufmerksamkeit regional wie überregional diskutiert wird.

Göttinger Bündnis gründet sich

„Wir fordern für uns ein, was für die Hälfte der Menschheit vollkommen normal ist: Sich mit freiem Oberkörper in der Öffentlichkeit bewegen zu dürfen. Männlich gelesene Personen machen das ganz selbstverständlich. Weiblich gelesene Menschen riskieren für diese Selbstverständlichkeit nicht nur irritierte oder verurteilende Blicke, sondern eine Anzeige oder ein Hausverbot! Das wollen wir nicht länger hinnehmen“, so eine Aktivistin der Initiative Gleiche Brust für Alle.

Die Göttinger Ortsgruppe gründet sich am Rande des CSD neu und erfährt bei ihrer ersten Aktion viel Zuspruch. Die freien Oberkörper dienen als Trägerinnen von Botschaften wie „Gleiche Brust für Alle“, „Stop sexualizing my Body“, „My Body, My Choice“, „Keine Brust ist illegal“ oder „Patriarchat abnippeln“. Passant*innen bestärken die Aktivist*innen: Alle Menschen sollten das gleiche Recht haben, sich zu zeigen und diese Ungleichbehandlung sei erschreckend. Besonders freut es die Aktivist*innen, drei neue Mitstreiter*innen für weitere Aktionen gewonnen zu haben.

Eine andere Aktivist*in: „Der Besuch des Schwimmbads ist für nonbinäre Menschen Horror: Sie werden gezwungen, sich so zu kleiden, wie sie von Aussenstehenden gelesen werden. Wer weiblich gelesen wird, muss seinen Oberkörper bedecken, andernfalls droht der Rausschmiss.“ So geschehen vor wenigen Wochen im Badeparadies Eiswiese: Eine Person wird des Bades verwiesen und mit einem Hausverbot belegt, weil sie sich wie die Hälfte der anwesenden Badegäste auch oben ohne ins Solebecken legt. Sogar die Polizei wird gerufen.

Die Betroffene meldet sich zu Wort: „Ich wollte einfach einen entspannten Nachmittag im Badeparadies verbringen. Stattdessen erlebte ich zwei Bademeister, die mich unter Androhung der Polizei dazu zwingen wollten, mir ein Oberteil anzuziehen – nur weil ich Brüste habe. Während ich an diesem Tag hunderte (Männer-)Nippel sehen musste, wurden meine eigenen als Sexualmerkmal markiert und als nicht in Ordnung dargestellt. Wegen dieser Einkategorisierung als weiblich wurde mir abgesprochen, dass ich selbst darüber entscheiden darf, welche Badekleidung ich gern tragen möchte. Wie können ein paar Gramm Fettgewebe mehr oder weniger darüber bestimmen, wie viele Freiheiten ein Mensch haben darf?“

Die Initiative sieht in der Begründung, Kinder müssten vor dem Anblick eines Oberkörpers mit Brüsten beschützt werden, eine perfide Täter-Opfer-Umkehr auf dem Rücken der Jüngsten. Warum sollte ein „weiblicher“ Oberkörper auf sie verstörender wirken als ein „männlicher“? Die AGB der Eiswiese schreiben Badebekleidung vor. Welcher Mensch dabei welche Art der Badebekleidung zu tragen hat, ist in den AGB nicht näher geregelt, sondern Auslegungssache.

„Es muss immer wieder mutige Menschen geben, die aufstehen und das Nötige tun, um der Gesellschaft den Spiegel vorzuhalten, so wie es jetzt im Bad geschehen ist. Damit Gleichberechtigung nicht mehr nur eine teilweise leere Worthülle bleibt, sondern wirklich ALLE Menschen frei von Diskriminierung und Gewalt leben können. Wir brauchen keinen Zwang zum Oberteil für die Hälfte der Menschen, sondern gleiche Rechte für Alle.“ Die Gruppe fordert damit die geschlechtsneutrale Auslegung der AGB in den Bädern der GöSF oder die Präzisierung, dass Oberteile freiwillig getragen werden dürfen und kündigt weitere Aktionen an.

Hintergrund

2021 gründeten sich in Berlin und Kiel lokale Initiativen Gleiche Brust für Alle mit dem Ziel, das Recht auf einen freien Oberkörper für alle Geschlechter zu ermöglichen. Auslöser war der Polizeieinsatz gegen Gabrielle Lebreton, die wegen freiem Oberkörper aus der Plantsche in Berlin geworfen wurde. In anschliessenden Demonstrationen zeigten sich als Frauen gelesene Menschen ohne Oberbekleidung und Cis-Männer im Bikinioberteil, um auf die Absurdität der aktuellen Regelung aufmerksam zu machen.

Offener Briefan die Geschäftsführung der Göttinger Sport und Freizeit GmbH & Co. KG, 1.11.2021

Sehr geehrter Andreas Gruber,

„Das Badeparadies Eiswiese dient der Entspannung und Erholung.“ So steht es in ihrer Haus- und Badeordnung für das Badeparadies Eiswiese, das von Ihnen geführt wird. Genau zu diesem Zweck ist das Badeparadies am 04.08.2021 von einer Person aufgesucht worden, die später aus dem Badeparadies verwiesen und mit einem Hausverbot belegt wurde. Warum? Weil sie Brüste hat. Ihre Bademeister*innen haben ihr deshalb „das weibliche“ Geschlecht zugeordnet, welches immer wieder von struktureller Diskriminierung betroffen ist. So auch hier.

Wir vom Göttinger Bündnis „Gleiche Brust für Alle“ wenden uns erneut, dieses Mal mit einem Offenen Brief, an Sie. Warum wählen wir die Öffentlichkeit? Weil strukturell diskriminierende Muster aufgedeckt werden müssen, um sie anzugehen. Weil Sie in Ihrer Funktion (nicht als Person!) Wächter der strukturellen Diskriminierung im Badeparadies Eiswiese und den Göttinger Freibädern sind und wir Sie bitten, sich an unsere Seite zu stellen. Werden Sie zum Vorreiter für das gleiche Recht am freien Oberkörper für Menschen aller Geschlechter! Beenden Sie die Diskriminierung von allen Personen im Badeparadies Eiswiese und in den Göttinger Freibädern!

Im Folgenden möchten wir auf Ihr Schreiben, mit dem Sie uns am 13.10.2021 auf unsere Beschwerde nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geantwortet haben, eingehen und vorab noch einmal den Sachverhalt erklären.

Was ist passiert? Besagte Person war in Badehose und ohne (Bikini-)Oberteil schwimmen, so wie etwa die Hälfte aller anderen Badegäste auch. Zwei Ihrer Bademeister*innen haben der betroffenen Person ein weibliches Geschlecht zugeschrieben und ihr deshalb abgesprochen, dass sie selbst darüber entscheiden könne, welche Badekleidung sie tragen möchte. Unter Androhung eines Polizeieinsatzes und eines Hausverbots wurde mensch dazu gedrängt, sich ein Oberteil anzuziehen. Die betroffene Person hat sich verbal für ihre gleichberechtigte Teilhabe am Badespass eingesetzt und den Bademeistern erklärt, dass ihr Verhalten eindeutig sexistisch und ungerecht war. Trotz der Zusage des Bademeisters, dass kein Hausverbot erlassen und nicht die Polizei gerufen würde, wenn die Person innerhalb von 5 Minuten die Eiswiese verlassen würde, wurde die Polizei gerufen.

In Ihren AGB steht: „dass im gesamten Badeparadies Eiswiese Folgendes [sic!] nicht gestattet ist: Das Baden ohne Badebekleidung ausserhalb der Saunalandschaft. Das Tragen von Badebekleidung mit Nieten oder Reissverschlüssen. […]“

Selbst gegenüber der Polizei haben Ihre Bademeister*innen jedoch behauptet, in der Badeordnung würde stehen, dass geschlechtsspezifische Badebekleidung zu tragen sei. Dies ist mitnichten der Fall.

Was wiederum in ihrer Badeordnung steht: „Für einen angenehmen Aufenthalt sind gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme gegenüber anderen Besuchern erforderlich.“

Diese gegenseitige Rücksichtnahme jedoch regelmässig zum Nachteil eines Geschlechtes auszulegen, steht im Widerspruch mit Ihrem eigenen Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Nach diesem Vorfall haben sowohl wir als auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes Ihnen ja bereits dargelegt, dass dieses Verhalten mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgestz nicht vereinbar ist (nach § 1 AGG und § 19 AGG). Denn laut diesem darf kein Mensch aufgrund seines Geschlechts benachteiligt werden.

Wie bereits erläutert: Das Geschehene beruht darauf, dass die Betroffene von den anwesenden Bademeister*innen in eine Geschlechtskategorie (=weiblich) einsortiert wurde. Das bedeutet: Ihr Körper wurde nicht einfach als Körper eines handelnden Subjekts mit dem Wunsch, sich zu entspannen gesehen, sondern es wurde von Männern behauptet, der Oberkörper sei – aufgrund seiner „Weiblichkeit“ – etwas sexuelles und gehöre deshalb versteckt. Das ist etwas, worunter Menschen, die keine Cis-Männer sind, seit Jahrtausenden leiden: Aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit vom Subjekt zum Objekt degradiert zu werden und im gleichen Zuge dafür schuldig gesprochen zu werden, sexuelle Gefühle bei (heterosexuellen) Cis-Männern auszulösen. (Erklärung: „Cis“ bedeutet, dass das bei der Geburt zugewiesene Geschlecht auch der tatsächlichen Geschlechtsidentität einer Person entspricht.)

Das Problem sind allerdings nicht die Brüste. Die sind einfach. Nippel sind Nippel und ein paar Gramm Fettgewebe mehr oder weniger dürfen nicht darüber entscheiden, wie viele Freiheiten eine Person hat. Das Problem ist die Sexualisierung der Brüste durch den normativen patriarchalen Blick.

Zudem ist es trans- und interfeindlich, einer Person ein Geschlecht zuzuschreiben und ihr daraufhin Rechte zu verwehren. Sie bzw. Ihre Bademeister*innen haben nicht das Recht, einer anderen (Ihnen fremden) Person, ein Geschlecht zuzuweisen (und im Übrigen können sie das auch nicht). Geschlecht als solches ist ein soziales Konstrukt. Das beinhaltet auch, wie neue Forschungsergebnisse zeigen, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt. Und laut Bundesverfassungsgericht ist die individuelle Entscheidung eines Menschen über seine Geschlechtsidentität zu respektieren (BVerfG, Beschluss vom 15.08.1996 – 2 BvR 1833/95 = NJW 1997, 1632, 1633).

Sie schrieben uns: „Unsere Badeordnung dient insoweit dem Schutz der Intimsphäre unserer Gäste, als nämlich bei allgemeinem Badebetrieb das eine Geschlecht vor sexuell motivierten Verhaltensweisen und Blicken des anderen Geschlechts (oder sonstiger anderer Geschlechter) besser geschützt werden soll durch die Bedeckung der primären und sekundären Geschlechtsmerkmale; das Schwimmbad soll sozusagen nicht zum Schauplatz von triebhaften Personen werden, sondern dem unbeschwerten Freizeitspass aller im Wasser dienen.“

Eine Verhüllungspflicht für Menschen, die Opfer werden könnten, ist kein Schutz. Es ist Nötigung. Es ist vielleicht der Weg des geringsten Widerstands. Aber nicht der Weg der Gleichberechtigung. Wir fordern nicht weniger und nicht mehr, als dass Frauen, Trans*persoen, Inter*personen und nicht-binäre Menschen sich genau so im Schwimmbad aufhalten dürfen, wie es von Ihnen männlich gelesene Personen üblicherweise auch tun.

Wir sind der Meinung: Wenn ein Mensch in Ihrem Schwimmbad (sexuell) belästigt oder anderweitig diskriminiert wird, haben Ihre Bademeister*innen dafür zu sorgen, dass die Belästigung gestoppt wird. Denn die Belästigung ist der Fehler und nicht die Bekleidung. Es wäre Aufgaben der Bademeister*innen, dem/der Belästiger*in klar zu machen, dass keinerlei Belästigung und sexualisierte Gewalt in Ihrem Schwimmbad gestattet wird und ggf. die belästigende Person aus dem Bad zu verweisen. Hier wäre ein Hausverbot und das Hinzuziehen der Polizei gerechtfertigt, aber doch nicht, wenn ein Badegast einfach in Ruhe schwimmen möchte!

Die Schuld an einem Übergriff der betroffenen Person zu geben, anstatt die Verantwortung bei der übergriffigen Person zu sehen, ist ausserdem eine gefährliche Täter*innen-Opfer-Umkehr: Der betroffenen Personen werden Rechte vorenthalten und Freiheiten verwehrt. Gleichzeitig wird für die gewaltausübende Person argumentiert, das Vergehen verharmlost und teilweise sogar als nachvollziehbar dargelegt. Mit solchen Verharmlosungen und Schuld-Zuschreibungen an die betroffene Person verhindern sie keine sexualisierte Gewalt, sondern bieten ihr sogar einen Nährboden, indem Sie Übergriffigkeit mit der Auswahl der Kleidung legitimieren.

Desweiteren beziehen Sie sich auf Wikipedia, wo in Bezug auf die sekundären Geschlechtsmerkmale steht „Beim Menschen zählen dazu auch die weibliche Brust und der männliche Bartwuchs.“ (Es fehlt im Artikel: die männliche Brustbehaarung). Sie schreiben: „In diesem Sinne unterscheiden wir nicht nach Männern, Frauen und sonstigen Geschlechtern, sondern fordern die Bedeckung aller jeweils vorhandenen primären und sekundären Geschlechtsmerkmale mit Ausnahme des männlichen Bartwuchses, den wir für unerheblich halten.“ („Mit Ausnahme des männlichen Bartwuchses“ ist schon deshalb falsch, weil der Artikel gar keine abschliessende Aufzählung vorgenommen hat, erkennbar am „auch“. Daraus zu schliessen, die Brustbehaarung wäre kein sekundäres Geschlechtsmerkmal, ist abwegig.)

Was bedeutet, dass Sie einerseits die Bedeckung ALLER primären und sekundären Geschlechtsmerkmale fordern, gleichzeitig aber aus reiner Willkür den Bartwuchs (und die Brustbehaarung) davon wieder ausschliessen. Dies zeigt ein weiteres Mal auf, dass es Ihnen schlichtweg darum geht, die ungleiche und ungerechte Behandlung in Ihren Einrichtungen schön zu reden und zu legitimieren, ganz im Sinne des: „Das haben wir schon immer so gemacht“.

Denn wenn Sie tatsächlich die konsequente Umsetzung Ihrer eigenen Aussage durchziehen würden, müssten Sie wohl auch allen Menschen mit Bartwuchs und Brustbehaarung verbieten, diesen zu zeigen. Und das klingt absurd, nicht wahr?

Wir versprechen: Von unseren Brüsten geht keine Bedrohnung aus. Wir brauchen keine Doppelmoral. Was Sie für Brustbehaarung und „männliche Nippel“ unterstellen, können Sie getrost auf Brüste und „weibliche Nippel“ übertragen. Wir wollen uns nur entspannen und erholen. Da stört ein Oberteil. Oder würden Sie im Schwimmbad gern ein Oberteil tragen wollen?

Zum Argument, Sie wollten Kinder schützen:

Nippel – egal welcher Art – sind keine Gefährdung für Kinder. Im Gegenteil: Die meisten Kinder sind sehr gut mit Nippeln vertraut.

Nackte Brüste im Schwimmbad führen zu keiner frühzeitigen Sexualisierung und sind genauso (wenig) belästigend wie ein männlich einkategorisierter Oberkörper mit Brustwarzen. Im Gegenteil: Heranwachsende Mädchen* müssen sich verhüllen, sobald sich eine „sichtbare Weiblichkeit“ entwickeln – das ist die Sexualisierung. „Du bist nun eine Frau, zieh` dir etwas an!“

So lernen alle, die als Mädchen* einkategorisiert werden, dass sie falsch seien. Das sie sich schämen müssten für ihr Geschlecht. Dass es nicht ok ist, wie sie sind.

Auch Heranwachsende, die männlich sozialisert werden, lernen etwas dabei: Sie lernen, für ihre sexuellen Gefühle andere Menschen (die mit den Brüsten) verantwortlich zu machen. Sie lernen, ihre Sexualität nicht selbst kontrollieren zu müssen, sondern diese Kontrolle extern über Kleidungsvorschriften für von ihnen weiblich gelesene Menschen erledigen zu können. Sie lernen, dass sich für sie ein Problem löst, wenn Frauen und andere Gechlechter in ihrer Entfaltung eingeschränkt werden. Und es wird ihnen unterstellt, dass sie gar nicht in der Lage seien, ihre Gefühle und Begierden zu reflektieren und selbst zu kontrollieren. Dieses Rollenbild zwängt auch Männern und Jungen eine Erwartung auf, die sie in ihren Verhaltensoptionen einschränkt.

Desweiteren werden hierdurch Männer unter den Generalverdacht gestellt, sexualisierte Übergriffe zu begehen – was gegenüber allen, die das nicht tun, völlig ungerecht ist.

Wir denken noch einen Schritt weiter: Wenn Kinder damit aufwachsen, (im Schwimmbad) verschieden aussehende Brüste und Nippel zu sehen, dann werden sie lernen, dass diese etwas natürliches sind, die zu Körpern einfach dazu gehören. Sie werden lernen, dass sich kein Mensch für seine Brust oder seinen Körper schämen muss und es nicht in Ordnung ist, die Körper anderer Menschen zu beleidigen oder herabzuwerten. Wenn wir ihnen vorleben, dass niemand das Recht hat, jemand anderen zu belästigen oder zu sexualisieren und dass solche Übergriffe, auch im Schwimmbad, nicht akzeptiert werden, dann tun wir damit einen wichtigen Schritt im Kampf gegen jene sexualisierte Gewalt, die Sie bereits angesprochen haben.

Denn wenn die nächsten Generationen mit dem Wissen aufwachsen, dass kein Kleidungsstück einen sexuellen Übergriff rechtfertigt, dann wird dies auch dazu führen, dass es weniger sexualisierte Gewalt und Belästigungen geben wird.

Die Oben-Ohne-Demonstrationen in Berlin, Augsburg, Nürnberg und vielen weiteren Städten im Juli und August, die nach einem ähnlichen Vorfall in Berlin ins Leben gerufen wurden, zeigen eindeutig, dass das Thema von gesellschaftlicher Relevanz ist und nun endlich angegangen werden muss.

Dies wird bestätigt durch die Umfrage von SternTV, bei der sich am 10.10.2021 62,1% der Abstimmenden für das gleiche Recht auf einen freien Oberkörper ausgesprochen haben.

Bei Ihnen im Briefkasten dürften erste Rückmeldungen dazu eingegangen sein, dass viele

Göttinger Bürger*innen hinter unserem Anliegen stehen und sich wünschen, dass es allen

Geschlechtern gleichermassen ermöglicht werden muss, oben ohne schwimmen zu dürfen.

Es werden sicherlich weitere folgen.

Und was soll schon dabei sein, das Verbot zu kippen?

Uns ist wichtig klarzustellen: Es geht uns nicht darum, dass alle Menschen ab jetzt oben ohne baden sollen! Wir wollen einfach nur, dass es nicht mehr verboten ist. Und dass alle das gleiche Recht haben, es zu dürfen, wenn sie es wollen. Beendigung der Diskriminierung. That´s it. Dazu müssen Sie nicht einmal Ihre AGB ändern. Nur die Auslegungspraxis.

Lieber Andreas Gruber: Sie können die nötige Änderung vorantreiben, statt auf der Bremse zu stehen. Einige Beispiele: Wie Sie wissen, wurde das Frauenwahlrecht hart erkämpft und ist gerade einmal hundert Jahre alt. Bis 1977 konnten Ehemänner darüber entscheiden, ob ihre Ehefrauen arbeiten gehen und erst seit 1997 ist Vergewaltigung in der Ehe strafbar. Seit 2018 gibt es die rechtliche Möglichkeit des Geschlechtseintrags „divers“. Auch deshalb ist Ihre binäre Kleiderordnung nicht mehr zeitgemäss. Vieles hat sich glücklicherweise geändert und jetzt ist es Zeit für die nächste Veränderung. Sie können Ihren Teil dazu beitragen!

Wir sind gerne bereit, eventuelle Rückfragen zu beantworten und uns mit unseren Perspektiven und Ideen an der Ausgestaltung und Umsetzung der neuen Badeordnung zu beteiligen.

Wir freuen uns auf einen fruchtbaren Austauch!

Mit erwartungsvollen Grüssen

Das Bündnis Gleiche Brust für Alle Göttingen

 

Der Originalartikel kann hier besucht werden