Die vierte Kammer des argentinischen Bundeskassationsgerichts gab der Berufung der Verteidigung von Milagro Sala statt und ordnete die Aufhebung des Urteils gegen die soziale Leiterin von Túpac Amaru wegen des Tatbestands der „Aufwiegelung“ an, der ihr im Zusammenhang mit einem Protest gegen eine Kundgebung des derzeitigen Gouverneurs Gerardo Morales vorgeworfen worden war.
Es handelt sich um eine dreieinhalbjährige Haftstrafe wegen „schwere Schäden und Nötigungsdrohungen“ in einem alten Fall des Angriffs auf den damaligen radikalen Senator im Jahr 2009, an dem Sala nicht beteiligt war und für den sie aber bereits 2016 als „Anstifterin“ verurteilt worden war. Die Richter Javier Carbajo, Ángela Ledesma und Liliana Catucci folgten der Argumentation der Verteidigung der sozialen Leiterin sowie der Staatsanwaltschaft und vertraten die Auffassung, dass diese Straftaten verjährt seien. Sie beschlossen, die Akte an das TOF (Tribunal Oral Federal – Bundesgericht für mündliche Verhandlung) von Jujuy zu überweisen, damit „eine neue Entscheidung gemäß dem Gesetz gefasst werden kann“.
„Das, was die Kammer IV ihnen heute gesagt hat, ist – mit wenigen Worten ausgedrückt – , dass sie das Gesetzbuch lesen, es anwenden, richtig kalkulieren, die Fristen neu zählen, die Verjährung erklären und Milagro Sala freisprechen müssen“, fasst einer ihrer Anwälte, Marcos Aldazabal, zusammen.
Dieser Prozess ist, wie viele andere, Teil der politischen Hasskampagne, die Gerardo Morales gegen Milagro Sala und die Nachbarschaftsorganisation Túpac Amaru entfesselt hat, seit er als Gouverneur von Jujuy drei ihm geneigte Richter in den Gerichtshof des nordargentinischen Bundesstaates berufen hat.
Übersetzung von Deutsches Komitee für die Freiheit von Milagro Sala