Die Corona-Krise unterstreicht, wie unverzichtbar der österreichische Sozialstaat für unsere Gesellschaft ist. Angesichts der mit der Krise verbundenen prekären Arbeitsmarktsituation zeigt sich insbesondere die Wichtigkeit der materiellen Absicherung im Fall der Arbeitslosigkeit. Zugleich wird aber auch deren Reformbedürftigkeit offenkundig, denn die bestehende Arbeitslosenversicherung ist für viele Betroffene nicht ausreichend. Ein Volksbegehren könnte hier Anstoß zu einschlägigen Reformen sein.
Von Emmerich Tálos
Die Arbeitslosenversicherung: Kernbereich des Sozialstaates
Die soziale Sicherung im Fall der Arbeitslosigkeit zählt zu den Kernbereichen des österreichischen Sozialstaates. Sie wurde 1920 eingeführt und um die Notstandsaushilfe in den 1920er-Jahren erweitert.
Es gab bei der Einführung einen politischen Konsens, dass Arbeitslosigkeit kein individuell verursachtes Problem, sondern Konsequenz einer Arbeitsmarkt- und Wirtschaftssituation ist und daher die Arbeitslosenversicherung einen befristeten Ersatz für den Entfall des Erwerbseinkommens sicherstellen soll.
Ebenso wie die anderen Bereiche der Sozialversicherung war die Arbeitslosenversicherung im Laufe der Geschichte immer wieder Gegenstand politischer Auseinandersetzungen. Es gab ein Auf und Ab, Rückschläge vor allem in der Zeit der Faschismen, nicht zuletzt auch in den letzten Jahrzehnten unter schwarz/türkis-blauen Regierungen.
Im Unterschied zur Pensions- und zur Krankenversicherung, bei denen Österreich nach 1945 im internationalen Vergleich im Spitzenfeld lag und liegt, ist das Niveau des Arbeitslosengeldes mit einer Nettoersatzrate von zurzeit 55 Prozent vergleichsweise niedrig (Belgien 90 Prozent, Luxemburg 84 Prozent, Italien 73 Prozent, Schweden 70 Prozent, Deutschland 60 Prozent). In Österreich ist zudem das Niveau in den letzten Jahrzehnten von 57,9 Prozent auf 55 Prozent reduziert worden.
Die aktuell herausgeforderte Arbeitslosenversicherung
Die Notwendigkeit und Bedeutung der Arbeitslosenversicherung ist in der aktuellen Corona-Pandemie beträchtlich gestiegen. Die Arbeitslosigkeit erreichte das bisher höchste Niveau in der 2. Republik: Im Frühjahr 2020 waren mehr als 570.000 Menschen davon betroffen. Zugleich kam es zu einem beträchtlichen Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit mit mehr als 170.000 Betroffenen.
Das niedrige Leistungsniveau schlug sich in wachsender Armutsgefährdung nieder: Die Hälfte der Arbeitslosen erhielt weniger als 993 Euro – die Armutsschwelle liegt in Österreich laut Berechnung von EU-SILC bei ca. 1.300 Euro. Aufgrund des niedrigen Niveaus müssen viele Leistungen auf das Niveau der (auch) niedrigen Sozialhilfe aufgestockt werden.
Die Rufe nach einer Reform werden lauter
Vor diesem Hintergrund wurde von verschiedenen AkteurInnen (AktivistInnen zivilgesellschaftlicher Organisationen, VertreterInnen von ÖGB, AK, SPÖ) der Ruf nach Verbesserung der Situation von Arbeitslosen erhoben (z. B. AK Oberösterreich: Arbeitslose müssen mehr unterstützt werden). Einen Kernpunkt dabei stellt die Anhebung des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe auf mindestens 70 Prozent Nettoersatzrate dar.
Seitens der derzeitigen türkis-grünen Regierung wurden angesichts der Massenarbeitslosigkeit im Wesentlichen zwei Maßnahmen ergriffen: Einerseits eine Ausweitung der Kurzarbeitsbeihilfe, die erheblich zur Begrenzung der Arbeitslosigkeit beitrug. Zudem gab es Einmalzahlungen beim Arbeitslosengeld – was für die Betroffenen gut war, aber vor allem auf längere Sicht nicht ausreicht(e).
Gegenüber den Forderungen nach einer Verbesserung der materiellen Leistungen für Arbeitslose propagierten Unternehmer und deren Interessenvertretungen (WKÖ, ÖVP-Wirtschaftsbund, nicht zuletzt auch der derzeitige Arbeitsminister Kocher) eine sogenannte „Reform in Form eines degressiven Modells“ – basierend auf neoliberalen Leistungskürzungsvorstellungen.
Nach einer kurzen Zeit der Anhebung des Arbeitslosengeldes von 55 Prozent auf 70 Prozent soll bei Andauer der Arbeitslosigkeit eine schrittweise Verkürzung auf 40 Prozent erfolgen – mit dem angeblichen Ziel, Anreize für die Betroffenen zu schaffen, schneller eine Beschäftigung aufzunehmen. Betroffen von der substanziellen Verschlechterung der materiellen Sicherung von Arbeitslosen wären in erster Linie länger arbeitslose Personen.
Zugleich sollen die Zumutbarkeitsbestimmungen verschärft werden: durch Verlängerung der Wegzeit und durch einen Vermittlungszwang in ganz Österreich.
Worum geht es bei den neoliberalen Vorstellungen, was wären die Folgen?
- Es geht um eine Verschiebung der Debatte über die Folgen der Pandemie auf dem Arbeitsmarkt. Das führt dazu, dass nicht über die Massenarbeitslosigkeit gesprochen wird, sondern sich die Debatte um eine unterstellte Arbeitsunwilligkeit dreht.
- Es geht bei diesen Vorstellungen nicht darum, Anreize für Arbeitslose zu schaffen, sondern darum, Druck aufzubauen. Druck zur Annahme schlechter Jobs – wie es das deutsche Beispiel von Hartz IV eindrücklich zeigt.
- Was zu befürchten war, zeigt sich aktuell sehr deutlich: Die Krise wird für Unternehmerorganisationen und deren politische Vertretung zu einem Sprungbrett für Druck und Leistungskürzungen. Das sogenannte degressive Modell läuft auf eine massive Leistungskürzung für Langzeitarbeitslose hinaus. Ein Forschungsprojekt aus den 1990er-Jahren hat bereits vor Augen geführt: Je länger die Arbeitslosigkeit andauert, desto größer wird das Armutsrisiko. Deutlich ist auch heute: Ein geringes Arbeitslosengeld schafft Arme, aber keine zusätzlichen Arbeitsplätze. Die Spaltung in der Gesellschaft wird größer.
- Der Vermittlungsdruck steht der wiederholten Forderung nach einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie entgegen. Wie soll eine Vereinbarkeit möglich sein, wenn beispielsweise der/die burgenländische Kellner/Kellnerin gezwungen wird, einen Job in Tirol oder Vorarlberg anzunehmen?
Es braucht eine Reform: eine nachhaltige Anhebung des Leistungsniveaus
Dass es in der österreichischen Gesellschaft andere Vorstellungen gibt, belegt eine aktuelle Studie im Auftrag der Volkshilfe (Sozialbarometer): Sechs von zehn Befragten treten für ein höheres Arbeitslosengeld ein, 58 Prozent sind für eine Arbeitszeitverkürzung. Das nunmehr eingeleitete Volksbegehren (www.arbeitslosengeld-rauf.at) könnte Anstoß zu einschlägigen und notwendigen Reformen sein. Kernpunkte dabei sind eine dauerhafte Anhebung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe, auch Maßnahmen wie eine Arbeitszeitverkürzung und der Ausbau der aktiven Arbeitsmarktpolitik.
Eine Schätzung des Momentum Instituts hat ergeben, dass sich bei einer Zahl von 400.000 Arbeitslosen (Mittelwert aus 2019 und 2020) die Kosten der Erhöhung der Nettoersatzrate auf 70 Prozent auf 1,02 bis 1,12 Milliarden Euro belaufen. Für die breite Palette von Unternehmensunterstützungen werden von der öffentlichen Hand ungleich mehr finanzielle Mittel verausgabt.