Tobias Tscherrig für die Online-Zeitung INFOsperber
Es sind der österreichische Jurist und Aktivist Max Schrems und seine Organisation «My Privacy is None of Your Business (noyb)», die den US-Konzern Facebook zum wiederholten Male vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) bringen. Dieses Mal soll die Frage geklärt werden, in welcher rechtlichen Beziehung der US-Konzern zu seinen Nutzerinnen und Nutzern steht. Oder anders ausgedrückt: Der europäische Gerichtshof soll eine Antwort darauf liefern, auf welcher rechtlichen Basis der Facebook-Konzern die persönlichen Daten seiner Nutzerinnen und Nutzer verarbeiten darf.
Um diese Frage zu klären, führen Schrems und seine Organisation in Österreich seit Jahren einen Zivilprozess. Der oberste Gerichtshof von Österreich hat nun den Europäischen Gerichtshof um Klärung gebeten. Ein Urteil könnte für Facebook möglicherweise drastische Konsequenzen haben. So schreibt «noyb» in einer Pressemitteilung: «Verliert Facebook vor dem EuGH, müssten sie nicht nur damit aufhören Daten zu missbrauchen und illegal gesammelte Daten löschen, sondern auch Millionen von Nutzern Schadensersatz zahlen.»
Winkelzug soll den Datenschatz von Facebook schützen
Zum wiederholten Male muss sich Facebook in Europa vor Gericht erklären, und wie das schon mehrmals der Fall war, geht es erneut um Datenschutz und personalisierte Werbung. Der Europäische Gerichtshof wird die Frage klären müssen, welche rechtlichen Verhältnisse zwischen dem US-Konzern und seinen Nutzerinnen und Nutzern herrscht. Facebook nutzt die persönlichen Daten seiner Userinnen und User nicht nur für den Betrieb des Netzwerkes, sondern auch, um personalisierte Werbung auszuspielen.
In der Vergangenheit stellte sich Facebook immer wieder auf den Standpunkt, seine Nutzerinnen und Nutzer hätten in die Verarbeitung der persönlichen Daten eingewilligt, deshalb dürfe der Konzern diese Daten auch rechtmässig verwenden. Wie «netzpolitik.org» schreibt, habe der Facebook-Konzern diese Argumentation an dem Tag geändert, an dem die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) wirksam geworden sei. Seither stelle sich Facebook auf den Standpunkt, die Nutzerinnen und Nutzer des Social-Media-Dienstes hätten einen «Vertrag» mit dem US-Konzern abgeschlossen, deshalb sei gar keine Einwilligung im Sinne des Datenschutzrechtes notwendig.
Eine Argumentation, die es in sich hat. Gilt die DSGVO, könnten die Nutzerinnen und Nutzer von Facebook ihre Einwilligung zur Weiterverarbeitung der persönlichen Daten jederzeit widerrufen, wodurch der US-Konzern nicht mehr auf seinen angehäuften Datenschatz zurückgreifen und diesen nicht mehr für das Ausspielen von personalisierter Werbung verwenden könnte. Gilt – wie von Facebook gewünscht – ein «Vertrag», wären die Nutzerinnen und Nutzer dem US-Konzern in Sachen Weiterverarbeitung von persönlichen Daten weiter ausgeliefert.
Weiter muss der Europäische Gerichtshof auch die Frage klären, ob Facebook die Daten seiner Nutzerinnen und Nutzer für Werbezwecke gezielt nach sensiblen Kategorien, etwa diejenigen nach der politischen Überzeugung, der sexuellen Orientierung oder der religiösen Ausrichtung durchsuchen und filtern darf. Dann will das österreichische Gericht wissen, ob Äusserungen der Nutzerinnen und Nutzer über die eigene sexuelle Orientierung die Grundlage für Facebook sein dürfen, um andere Daten über die sexuelle Orientierung der gleichen Person für Werbezwecke zu verwenden.
Schadenersatz für «Millionen Nutzerinnen und Nutzer»?
Max Schrems hat vor dem österreichischen Gericht bereits einen kleinen Teilerfolg verbuchen können. Facebook muss ihm 500 Euro Schadenersatz bezahlen, da der US-Konzern ihm keinen vollen Zugang zu den über ihn gespeicherten Daten gewährt hat.
Gegenüber «netzpolitik.org» erklärte Schrems, ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshof bringe möglicherweise Schadensersatz-Ansprüche für Millionen von Nutzenden mit sich. Diese sollen etwa daraus entstehen, dass Facebook wie in seinem Falle nicht ordnungsgemäss Daten über die eigene Person herausrücke. Jeder Mensch, der Facebook nutze, könne den Konzern dann einzeln auf Schadensersatz verklagen. Nach neuen EU-Regeln sei auch eine gemeinsame Klage von Verbraucherinnen und Verbrauchern denkbar.
Bereits zwei erfolgreiche Verfahren
Geht es um Klagen gegen Facebook, sind Schrems und die Organisation noyb keine Unbekannten. Bereits zweimal gewann Schrems vor dem Europäischen Gerichtshof gegen den US-Konzern. In beiden Fällen ging es um die Frage, ob die Datentransfers von Facebook und anderen Unternehmen in die USA rechtswidrig sind – weil die Nutzerinnen und Nutzer dort einem Überwachungsrisiko durch die amerikanischen Geheimdienste ausgesetzt sind.
In beiden Verfahren hob das Gericht die entsprechenden Beschlüsse der EU-Kommission auf, mit welchen es den Unternehmen ermöglicht werden sollte, personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der europäischen Datenschutzrichtlinie aus einem Land aus der Europäischen Union in die USA zu übermitteln. Die beiden entsprechenden Beschlüsse der EU-Kommission «Safe Harbor» und «Privacy Shield» wurden für ungültig erklärt. Seitdem beruft sich Facebook nicht mehr auf die Beschlüsse der EU-Kommission, sondern auf sogenannte Standardvertragsklauseln.
Das letzte Wort ist allerdings noch nicht gesprochen: Ob Facebook die Datentransfers aus der EU in die USA stoppen muss, wird zurzeit vor irischen Gerichten verhandelt. Kommen die Gerichte zum Schluss, das die Datentransfers wirklich gestoppt werden müssen, könnten die USA schon bald keine europäischen Facebook-Daten mehr auswerten und überwachen.