Trotz breitgestreuter internationaler Kritik, hatte es die ungarische Regierung nicht eilig auf eine Entscheidung des EU Gerichtshofes vom Juni 2020 zu reagieren. In dem Urteil hieß es, dass ein Gesetz aus dem Jahr 2017, das Organisationen der Zivilgesellschaft, die mehr als 20.000 EUR pro Jahr in ausländischer Währung erhielten, als vom Ausland finanzierte Organisation zu registrieren seien, rechtswidrig sei.
In dieser Woche legte die Regierung dem Parlament einen Gesetzentwurf vor, angeblich, um das diskriminierende Gesetz aufzuheben, das einige mit dem russischen Gesetz über ausländische Agenten verglichen haben.
Es wäre ein willkommener Akt, wenn es eine wirkliche Veränderung der Orban-Regierung gegenüber zivilgesellschaftlichen Gruppen signalisieren würde. Leider ist ein solcher Wandel noch lange nicht erkennbar.
Der Gesetzentwurf lässt ein widersprüchliches Gesetz von 2018 völlig außer Acht, das Gruppen kriminalisiert, die Asylbewerbern helfen. Kritische Organisationen sind weiterhin Schmutzkampagnen von offizieller Seite und regierungstreuer Medien ausgesetzt.
Der vorgebliche Zweck des “Lex NGO” von 2017 war, Geldwäsche zu bekämpfen und Ungarns politischen und wirtschaftlichen Interessen vor ausländischem Einfluss zu schützen. Die bestehende Gesetzgebung verlangte jedoch bereits, dass Organisationen vollständig transparent sein und jährliche Finanzberichte veröffentlichen müssen. Das Gesetz diente eindeutig als weitere Taktik, um die Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen zu diffamieren, zu diskreditieren und zu behindern.
Es ist besorgniserregend, dass der neue Gesetzentwurf zur Aufhebung des “Lex NGO” vorsieht, dass der Staatliche Rechnungshof jährliche Finanzprüfungen bei zivilgesellschaftlichen Organisationen durchzuführen muss, die mehr als ca. 55.000 Euro ausweisen. Sportverbände, Vereine religiöser und nationaler Minderheiten sind davon ausgenommen.
Die Einbindung des Staatlichen Rechnungshofs, dessen primäre Funktion es wäre, die öffentlichen Ausgaben zu kontrollieren, würde bedeuten, Organisationen zu prüfen, die keine öffentlichen Gelder erhalten. Das könnte dazu führen, dass die Regierung weiterhin die Arbeit von zivilgesellschaftlichen Gruppen dämonisieren und behindern kann.
Die Europäische Kommission, die mit Recht den Fall des Gesetzes von 2017 vor den Europäischen Gerichtshof brachte, sollte Druck auf die ungarische Regierung ausüben, diskriminierende Maßnahmen gegen NGOs zu beenden und sie nicht weiter zu diskreditieren, sondern anerkennen dass unabhängige Zivilgesellschaft ein Grundpfeiler jeder demokratischen Gesellschaft sind. Andere EU Staaten sollten ihre Kontrolle Ungarns fortsetzen, bis die Regierung aufhört, zivilgesellschaftliche Gruppen zu schikanieren und stattdessen deren Unabhängigkeit respektiert.
Die Übersetzung aus dem Englischen wurde von Heidi Meinzolt vom ehrenamtlichen Pressenza-Übersetzungsteam erstellt. Wir suchen Freiwillige!