Vergangene Woche bewilligte der mexikanische Senat einstimmig eine Reform, die von allen politischen Kräften als „historisch“ bezeichnet wurde, da sie den gleichen Lohn für Männer und Frauen für die gleiche Arbeit garantiert. Darüber hinaus verbietet sie geschlechtsspezifische Diskriminierung bei Gehältern im öffentlichen Dienst und im Privatsektor. Gleichzeitig verpflichtet die Reform Arbeitgeber dazu, männlichen wie weiblichen Arbeitnehmern dieselben Aufstiegschancen zu bieten.

Die Reform betrifft 13 Gesetze, zu denen unter anderem das föderale Arbeitsrecht (Ley Federal de Trabajo) und das Allgemeine Gesetz für die Gleichberechtigung der Geschlechter (Ley General para la Igualdad de Género entre Hombres y Mujeres) gehören. Es solle nun erlauben, eine soziale Schuld zu begleichen, heißt es, da die Lohngleichheit eigentlich in der Verfassung festgeschrieben ist. Mexiko sei bisher trotzdem eines der Länder Lateinamerikas, in dem die Kluft bezüglich des Lohns für gleiche Arbeit zwischen den Geschlechtern größer ist, hob Napoleón Gómez Urrutia, Präsident des Arbeits- und Sozialausschusses, hervor.

Lohngefälle derzeit zwischen 22 und 33 Prozent

Die Präsidentin des Ausschusses für Geschlechtergerechtigkeit Malú Micher wiederum betonte, dass diese Reform von Millionen von Arbeitnehmer*innen und Aktivist*innen der feministischen Bewegung lange ersehnt wurde, da ihre Agenden immer die Schließung dieser Kluft beinhalteten. Der Koordinator der Morena-Partei stellte heraus, dass sich bisher kein anderes Parlament daran getraut hätte, „dorthin zu gelangen, wo wir jetzt stehen, zu einer Reform, die das Recht der Frauen anerkennt, dasselbe Gehalt zu bekommen wie Männer, wenn es um dieselbe Arbeitsleistung geht. Außerdem wird der Arbeitgeber verpflichtet, den entstandenen Schaden auszugleichen, sobald eine geschlechtsspezifische Diskriminierung bei der Vergütung vorliegt.“

Senator Gómez Urrutia betonte besonders die weitreichende Wirkung der Reform, sie sei eine „wichtige Projektion in die Zukunft, da sie fehlerhafte Verzerrungen korrigiert. Es ist eine Reform, welche sich die Gerechtigkeit am Arbeitsplatz zum Ziel macht und den vollumfänglichen Respekt gegenüber der Rechte von Frauen sichert.“ Die Diskriminierung ist allgegenwärtig und Arbeitnehmerinnen werden immer noch gegenüber Männern benachteiligt, auch wenn sie dieselben Fähigkeiten besitzen. Diesbezüglich äußerte der Finanzminister, dass es tatsächlich einen Rückstand von 22 bis 33 Prozent bei den Gehältern von Frauen im Vergleich zu denen von Männern gebe.

Reform muss im nächsten Schritt noch dem Abgeordnetenhaus vorgelegt werden

Die Senatorin Micher führte aus, dass – während bei den Ländern der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD die Ungleichheit im Durchschnitt bei 13 Prozent liegt – diese in Mexiko 19 Prozent beträgt. Diese Zahlen gehen aus einem Bericht des Mexikanischen Instituts für Sozialversicherungen hervor, wonach im Januar 2020 der Tageslohn für Männer 416,40 Pesos (ca. 17 Euro) gegenüber 363, 50 Pesos (knapp 15 Euro) pro Tag für Frauen betrug. Was die Gesetzesänderungen betrifft, so verbietet das neue Arbeitsgesetz beispielsweise strikt „jegliche Handlung oder Unterlassung einer Handlung, welche direkt oder indirekt das geschlechtsspezifische Lohngefälle fortführt oder hervorruft.“

Von nun soll es als Verletzung ökonomischer Rechte angesehen werden, aufgrund von Geschlechterkategorien weniger Gehalt zu bezahlen. In diesem Zuge soll jeder Betrieb der Verpflichtung unterliegen, ein Zertifikat für Gerechtigkeit am Arbeitsplatz und Nicht-Diskriminierung auszuarbeiten. Die Reform wurde im Senat mit 116 Stimmen ohne Gegenstimme angenommen, nachdem eine Reihe von Redner*innen im Plenum den Beschluss befürwortet hatten. Nun wird er dem Abgeordnetenhaus vorgelegt.

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