„Das Urteil ist eine große Enttäuschung für 1,5 Millionen Miethaushalte in Berlin. Dafür können sie sich bei Union und FDP bedanken. Der Mietendeckel muss jetzt durch den Bundestag kommen, denn der ist zuständig“, fordert Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende sowie mieten- und wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf das aktuelle Urteil zum Berliner Mietendeckel-Gesetz.
Lay weiter: „Das Bundesverfassungsgericht sieht durch die Gesetzgebung des Bundes keine Kompetenz für konkurrierende Gesetzgebung in den Ländern. Jedoch vermögen die schwachen und löchrigen Bundesgesetze nicht, den Mietenwahnsinn aufzuhalten. Die Mietpreisbremse etwa wird durch zahlreiche Ausnahmen ausgehöhlt.
Geklagt hatten die Bundestagsabgeordneten von Union und FDP, die seit Jahren effektiven Schutz von Mieterinnen und Mietern verhindern. Für die 1,5 Millionen Haushalte in Berlin, die dank des Mietendeckels keine Mieterhöhungen oder sogar Mietsenkungen beanspruchen konnten, ist das eine ganz schlechte Entscheidung.
Dennoch ist die Entscheidung kein Grund zu verzagen. Das Verfassungsgericht hat nicht die staatliche Regulierung von Mietpreisen verboten, sondern lediglich entschieden, wer dazu befugt ist. Wenn es den Ländern nicht zugestanden wird, den Mietendeckel umzusetzen, dann muss es der Bund tun. Wir brauchen einen bundesweiten Mietendeckel, der den Mietenanstieg in den Städten stoppt.
DIE LINKE hatte bereits 2018 einen bundesweiten Mietendeckel gefordert (BT-Drucksache 19/2516). Dies wäre juristisch einwandfrei über das Bürgerliche Gesetzbuch zu lösen. Und dafür gäbe es auch Unterstützung aus der Gesellschaft. Erst vor kurzem hat das Bündnis ‚Mietenstopp!!‘ eine entsprechende Initiative gestartet. Die Lage auf dem Wohnungsmarkt wird sich ohne staatliche Regulierung weiter zuspitzen. Millionen ohne Job und Millionen in Kurzarbeit werden bald Probleme haben, ihre Mieten zu bezahlen. Jetzt ist der Bundestag gefragt.“
Pressemitteilung von Caren Lay,