Am 28. April hat der Oberste Gerichtshof von Malawi die Berufung eines Inhaftierten bestätigt, die Todesstrafe für verfassungswidrig erklärt und neue Prozesse für die auf ihre Hinrichtung wartenden Insassen der Todeszelle angeordnet.

Obwohl regelmäßig neue Todesurteile, meist wegen Mordes, ausgesprochen werden, gab es in dem südafrikanischen Staat seit 1992 keine Hinrichtungen mehr.