Der 22. Januar 2021 ist ein Grund zu feiern! Der Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) tritt in Kraft, eingeleitet durch zivilgesellschaftlichen Druck, mit einer Resolution der UN-Generalversammlung, angenommen von 122 Staaten, unterzeichnet von 86 und ratifiziert von 51 Staaten.
Der AVV verbietet den Vertragsstaaten Entwicklung, Test, Produktion, Erwerb, Lagerung, Transfer, direkte oder indirekte Kontrolle, Stationierung und Einsatz und Androhung eines Einsatzes von Atomwaffen, sowie die Unterstützung der Verbotenen Aktivitäten. Der AVV wurde unter maßgeblicher Beteiligung der Zivilgesellschaft bei den Vereinten Nationen in New York verhandelt und am 7. Juli 2017 von 122 Staaten angenommen. Er stellt eine konsequente Weiterentwicklung von Artikel VI des Atomwaffensperrvertrags dar, „in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle.“
Durch das fortgesetzte nukleare Wettrüsten geraten Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftler in aller Welt durch ihre tägliche Arbeit in Konflikt mit den Zielen der nuklearen Abrüstung. Ohne ihre Entwicklung und Erforschung von Technologien wäre nukleare Aufrüstung unmöglich. Der AVV ist auch ein Aufruf an uns alle, in Wissenschaft und Gesellschaft, unsere Verantwortung wahrzunehmen für die Folgen unserer Forschung. Der AVV ist Ausdruck der internationalen Solidarität mit jeder Bestrebung die Wissenschaft in den Dienst des Friedens zu stellen.
Mit weiterer Aufrüstung wird der Einsatz von Atomwaffen wahrscheinlicher. Die USA und NATO behalten sich den nuklearen Ersteinsatz vor und verfolgen eine Politik der nuklearen Abschreckung. Atomwaffen spielen in militärischen Planungen (wieder) eine größere Rolle: ein regionaler Atomkrieg soll führbar und gewinnbar sein. Sicherheitspolitik sieht anders aus. Sie müsste sich an den Bedürfnissen der Menschen orientieren, Dialog, Kooperation und Annäherung anstreben. Der Atomwaffenverbotsvertrag macht die Welt sicherer vor der atomaren Zerstörung unseres Planeten und ist ein wichtiger Schritt hin zu einer atomwaffenfreien Welt.
Der Atomwaffenverbotsvertrag dient auch dem Umweltschutz, denn der Einsatz von Atomwaffen bedeutet unermessliche Zerstörung menschlichen Lebens und der ökologischen Lebensgrundlagen auf der Erde. Verheerende Klimafolgen sind in Studien zu einem auch nur begrenzten Atomkrieg belegt. Der ökologische Stiefelabdruck des Militärs, insbesondere der von Atomwaffen, ist extrem hoch und belastet heutige und zukünftige Generationen durch Freisetzung von Radioaktivität und Schadstoffen. Beispielsweise verbraucht ein Kampflieger – das Trägersystem der in Deutschland stationierten Atomwaffen – 3500 kg Treibstoff pro Flugstunde. Das entspricht 11,2 Tonnen CO-2-Äquivalente – genauso viel wie ein Bundesbürger durchschnittlich pro Jahr an CO-2-Äquivalenten verbraucht. Eine nachhaltige Politik muss eine Welt ohne Atomwaffen anstreben.
Aber: Staaten die Atomwaffen besitzen oder in der NATO daran teilhaben – darunter auch Deutschland – sowie Partnerstaaten befinden sich nicht unter den Vertragsstaaten des AVV, sperren sich, diskreditieren diesen und rüsten atomar auf. So werden die nuklearen „Fähigkeiten“ aller Atomwaffenstaaten über die so genannte Modernisierung weiterentwickelt, wird die Behauptung vertreten, der AVV würde den Atomwaffenverbotsvertrag sowie das internationale nukleare Abrüstungsregime gefährden. Die Atommächte üben Druck auf Drittstaaten aus, dem AVV nicht beizutreten.
Wir fordern die Bundesregierung auf:
- Setzen Sie sich für die Sicherheit der Menschen dieses Planeten ein!
- Beachten Sie die ökologischen Grenzen unseres Planeten!
- Unterzeichnen und ratifizieren Sie den Atomwaffenverbotsvertrag!
Pressemitteilung von NaturwissenschaftlerInnen-Initiative e. V., 22.01.2021