Beim Prozess gegen den Wikileaks-Gründer Julian Assange schaut das Auswärtige Amt nicht weg. Im Gegenteil: Aus der ganzen Welt lässt es sich von seinen Diplomaten berichten und entsendet eigene Prozessbeobachter nach London, wie interne Dokumente zeigen. Nach außen hin bleibt das Amt allerdings stumm.
Dass die Bundesregierung auch mal über Menschenrechtsverletzungen hinwegsieht, wenn es um internationale Beziehungen geht, ist kein neuer Vorwurf. Vermutlich ist er so alt wie die diplomatischen Beziehungen der Bundesrepublik selbst. Doch im Fall des Wikileaks-Gründer Julian Assange, der derzeit in London vor Gericht steht, geht es nicht um einen Diktator, der einen unliebsamen Kritiker einsperren lässt. Es geht, wie es Reporter ohne Grenzen formuliert, um „einen Angriff auf die Pressefreiheit“ – nur wenige hundert Kilometer von Deutschland entfernt.
Seit Jahren beteuert das Auswärtige Amt, man betreue Herrn Assange nicht konsularisch und habe daher keine eigenen Erkenntnisse zu seinen Haftbedingungen. Man habe ebenfalls keinen Grund, am rechtsstaatlichen Vorgehen der britischen Justiz und der Einhaltung internationaler Mindeststandards bei den Haftbedingungen zu zweifeln. Kurz: Kein Anlass, irgendwie aktiv zu werden.
Eigene Prozessbeobachter in London
Auf unseren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz, unterstützt durch Wikimedia Deutschland, hat das Auswärtige Amt nun seine Dokumente zum Fall des WikiLeaks-Gründers herausgegeben. Sie zeigen, wie genau sich das Amt über Assange berichten lässt: Aus Genf, Quito, Stockholm, London und Washington D.C. lässt es sich über die neuesten Entwicklungen unterrichten und entsendet sogar eigene Prozessbeobachter nach London.
Ein Außenministerium ohne Kenntnis des Weltgeschehens könnte seine Arbeit nicht machen. Außerdem wurden durch das Amt zwei Bundestagsabgeordnete der Linken bei der Prozessbeobachtung unterstützt. Doch zeigen die Dokumente auch, dass das Auswärtige Amt sehr genau über Menschenrechtsverletzungen im Fall Assange Bescheid weiß – und dazu schweigt.
Im Londoner Gefängnis HMP Belmarsh, das „britische Guantanamo“ genannt, zeige Assange „alle Symptome, die typisch sind für fortgesetzte psychologische Folter“, kritisierte der zuständige UN-Sonderberichterstatter Nils Melzer. Seine Berichte sowie mehrere Zeitungsartikel zum gleichen Thema liegen dem Amt schon seit Anfang 2019 vor. Auch die deutsche Botschaft London bewertet die Haftbedingungen im Gefängnis Belmarsh als schlecht. Folglich seien auch Assanges Darstellungen hierzu „durchaus denkbar.“ Diese, wie z.B. Isolationshaft für den Verstoß gegen Kautionsauflagen, entsprechen wohl nicht internationalen Mindeststandards – öffentlich erklärt das Amt aber weiterhin das Gegenteil.
Die Botschaft in London hält eine Auslieferung von Assange an die USA prinzipiell für möglich: „Die Hürden […] sind hoch, aber nicht unüberwindbar.“ Dabei droht dem Journalisten in den USA eine Behandlung, die vom zuständigen UN-Sonderberichterstatter sowie Amnesty International als Folter bezeichnet wird. Auch wenn so ziemlich alle wertenden Passagen hierzu geschwärzt wurden lässt sich doch an einigen Stellen zwischen den Zeilen lesen.
Auch an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens müssten dem Auswärtigen Amt Zweifel kommen: Selbst die eigenen Prozessbeobachter berichten, die Richterin sei im Gerichtssaal akustisch kaum zu verstehen. Zuschauer:innen sowie Assange selbst hätten mehrfach darauf aufmerksam gemacht, verbessert habe sich die Lage dadurch aber nicht. Außerdem seien Journalist:innen kaum in der Lage über den Prozess zu berichten, da sie durch die schlechte Übertragung in den Presseraum, nicht verfolgen könnten, was im Gerichtssaal passiere.
Mit solchen für das Auswärtige Amt unangenehmen Informationen möchte es sich anscheinend lieber nicht beschäftigen. Stattdessen hat es sich offenbar mit dem UN-Sonderberichterstatter über Folter, Nils Melzer, überworfen: Seit März 2019 befasst sich Melzer mit Julian Assange und erhebt gegen die beteiligten Staaten schwere Vorwürfe, die er in schriftlichen Berichten, sogenannten Communications, festhält.
Anlässlich einer Veranstaltung war er im November nach Berlin gereist, weshalb ihn auch die Menschenrechtsabteilung des Auswärtigen Amts zu einem Arbeitsbesuch einlud. Mit seiner Arbeit befassten sich die Beamten dabei aber offenbar nur am Rande. Wie Melzer später berichtete sei er stattdessen mehrfach gefragt worden, ob Assange denn wirklich ein Folteropfer sei und damit überhaupt in sein Mandat falle. Melzers Berichte habe man im Übrigen nicht gelesen.
Am nächsten Tag sagte Melzer dazu:
„Ich habe dem Auswärtigen Amt ans Herz gelegt, sie mögen meine Berichte lesen, bevor sie sich mit mir darüber unterhalten. Ich hoffe, dass die Sache dann auch ernst genommen wird.“
Doch statt die Sache ernst zu nehmen, probierten die Diplomaten lieber von Zweifeln abzulenken und waren sich dafür auch für Spitzfindigkeiten nicht zu schade: „Es gibt keinen Bericht des Sonderberichterstatters zum Fall Assange. Es gibt lediglich zwei Pressemitteilungen. Diese Pressemitteilungen haben wir selbstverständlich gelesen.“
Egal wie man Melzers Berichte nennt: Unsere Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zeigt, dass dem Auswärtigen Amt zu diesem Zeitpunkt bereits alle acht Communications vorlagen. Heute, nachdem Gras über die Sache gewachsen ist, betont das Amt, dass es die Berichte des Sonderberichterstatters ernst nehme und dass man ihn sogar zu einem Arbeitsbesuch empfangen habe.
Schwärzungen für die internationalen Beziehungen
Die Beziehungen zum Sonderberichterstatter dürfte das Amt mit diesem Verhalten wohl nicht verbessert haben. Paradoxerweise kann es mit dieser Begründung den genauen Inhalt des Gesprächs weiterhin geheim halten. Überhaupt wurde mit einer ähnlichen Argumentation mehr als die Hälfte der nicht öffentlichen Dokumente des Amtes zurückgehalten. Der Rest ist teilweise stark geschwärzt.
Daran zeigt sich zumindest teilweise die Zahnlosigkeit des Informationsfreiheitsgesetzes im Bereich der internationalen Beziehungen: Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kann die Bundesregierung sich selbst aussuchen, was ihrer Meinung nach negative Auswirkungen auf internationale Beziehungen verursachen würde. Gerichte könnten solche Einschätzungen „nur eingeschränkt“ nachprüfen. Und so schützt das Auswärtige Amt weiterhin erfolgreich seine internationalen Beziehungen vor sich selbst.
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Dieser Bericht „Julian Assange: Das Auswärtige Amt ist vor Ort“ von FragDenStaat wurde unter der Creative-Commons-Lizenz CC BY 4.0 übernommen.