Das Bundesverfassungsgericht hatte der als Versammlungsbehörde agierende Regierungspräsidium eigentlich klar gemacht: Übernachtungen sind bei mehrtägigen Demonstrationen vom Versammlungsrecht geschützt.
„Die müssen auch den Kopf geschüttelt haben, wie dickköpfig die Giessener Institutionen agieren“, heisst es aus dem Versammlungsunterstützungsteam, welches die Klagen zusammen mit Anwälten verfasst hatte. Mit den neuen Möglichkeiten seien nun doch an vielen Orten Proteste ganz legal möglich. Daher sei mit weiter steigenden Zahlen an Demonstrierenden zu rechnen. „Der Platz ist jetzt da, um den Wald wirksam zu verteidigen.“ Da sich durch das neue Baumhüttendorf im nördlich gelegenen Herrenwald die Waldbesetzungen samt begleitender Mahnwachen in den letzten Tagen auch räumlich ausgedehnt haben, müsse der Protest ohnehin an vielen Orten stattfinden.
Weiter mit teils absurden Begründungen verboten sind alle Versammlungen in der Nähe der zu erwartenden Baustellen im Gleental und an der Südseite des Dannenröder Forstes. „Die wollen ungestört roden und denken sich dafür irgendwelche Verbotsgründe aus“, mutmasst das Versammlungsunterstützungsteam – und bereitete weitere Klagen vor, auch wieder vor dem Bundesverfassungsgericht.