Beschäftigte des Wenckebach-Klinikums und Aktive von Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) haben am Donnerstag gegen die drohende Schließung des Krankenhauses demonstriert.

Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) macht Jens Spahn für  Klinikschließungen bundesweit verantwortlich. Dazu Laura Valentukeviciute, Vorstandsmitglied von GiB:

„Statt von der Schließung bedrohte Krankenhäuser aufzufangen, wird noch Geld für Schließungen und Bettenabbau gezahlt. Damit muss Schluss sein! Herr Spahn, sagen Sie diesen Satz: ‚Ich garantiere, dass kein Krankenhaus geschlossen wird.‘ Die 550 Beschäftigten im Wenckebach-Klinikum haben auch auf dem Höhepunkt der COVID-19-Welle hier die Krankenhausversorgung aufrechterhalten.“

Wie gestern bekannt wurde, warnt der Bundesrechnungshof eindringlich vor Schließungen und weist darauf hin, dass schon jetzt für jede zehnte Klinik erhöhte Insolvenzgefahr besteht. Das Wenckebach-Klinikum gehört zu den Krankenhäusern, die von Schließung bedroht sind.

Am Freitag, den 18. September, finden die zweite und dritte (abschließende) Lesung des „Entwurfs eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz – KHZG)“, BT-Drucksache 19/22126 statt. Der Entwurf wurde von der Großen Koalition eingebracht. Bettenabbau wird danach gefördert, gleichzeitig bleiben die Krankenhäuser in Deutschland weiter massiv unterfinanziert. GiB empfiehlt, daher, das Gesetz abzulehnen. Dazu Carl Waßmuth, Sprecher von GiB:

„Was wir brauchen, ist ein Krankenhaus-Rettungs-Gesetz. Krankenhausversorgung ist Daseinsvorsorge. Die dürfen wir nicht pleitegehen lassen.“

Hintergrund

Deutschlands Krankenhausversorgung steckt tief in der Krise. Immer mehr öffentliche und freigemeinnützige Kliniken schließen, weil sie insolvent sind. Besonders betroffen sind kleine Kliniken in ländlichen Gebieten. Aber auch in den Zentren schreiben öffentliche Kliniken tiefrote Zahlen.

In den letzten 30 Jahren wurden 486 Kliniken geschlossen – mehr als eine Klinik pro Monat. Im gleichen Zeitraum stieg die Zahl der PatientInnen (die Fallzahlen) um 33 Prozent. Möglich wurde das durch eine immer kürzere Verweildauer (1992: 13,3 Tage, 2019: 6,7 Tage).

88 Prozent der Befragten sind laut einer von Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) e.V. beauftragten repräsentativen Forsa-Umfrage gegen weitere Krankenhausschließungen.

Wenn es um die Zukunft der Krankenhäuser geht, muss vor allem die Frage der Krankenhausschließungen thematisiert werden und dagegengesteuert werden. Die Krankenhäuser waren bei der ersten Pandemiewelle im März und April 2020 ein unverzichtbarer Baustein zur Bewältigung der Corona-Krise.

Keine Finanzierung von Bettenabbau im KHZG: Im Gesetzentwurf des Krankenhauszukunftsgesetzes § 19 (S.16 – 17) heißt es: „Nach § 14a  Absatz 2  Satz 1  des Krankenhausfinanzierungsgesetzes werden folgende Vorhaben […] gefördert:

– …
– 11. Vorhaben zur Anpassung von Patientenzimmern an die besonderen Behandlungserfordernisse im Fall einer Epidemie, insbesondere durch Umwandlung von Zimmern mit mehr als zwei Betten in Ein- oder Zweibettzimmer,  sofern  das  Vorhaben  zu  einer  entsprechenden Verringerung  der  Zahl  der  krankenhausplanerisch festgesetzten Betten führt.“

Die Corona-Pandemie wird hiermit dazu benutzt, durch die Umwandlung der Mehrbettzimmer in Ein- oder Zweibettzimmer, die Bettenzahl dauerhaft zu reduzieren. Zu Corona-Zeiten, wo PatientInnen einzeln und isoliert in Zweibettzimmern lagen, wurden in beachtlichem Umfang unbelegte Betten für weitere Corona-PatientInnen freigehalten, Doppelzimmer als Einzelzimmer verwendet und somit geplante stationäre PatientInnenaufenthalte zurückgefahren, z.B. auch wichtige geplante Krebsoperationen verschoben.

Durch den geplanten Abbau von Betten werden die während der Corona-Pandemie entstandenen Wartezeiten auf Behandlungen zum Dauerzustand. Es kann nicht Ziel sein, dass größere Wartezeiten auf notwendige Operationen in Kauf genommen werden, um Kosten im Gesundheitswesen einzusparen. Deswegen fordert GiB den Bundestag auf, den Passus zu § 19 Pos. 11: „… sofern das Vorhaben zu einer entsprechenden Verringerung der Zahl der krankenhausplanerisch festgesetzten Betten führt.“ ersatzlos zu streichen.

Keine Finanzierung von Schließungen im Rahmen des Krankenhausstrukturfonds

Aktuell werden die Mittel des Krankenhausstrukturfonds zur Finanzierung von Bettenabbau und Krankenhausschließungen eingesetzt. Die bisherigen Mittel aus dem Strukturfonds, die bis 2022 zur Schließung von Krankenhäusern oder Bettenreduzierung verwendet werden, sollten stattdessen umgewidmet und dem Krankenhauszukunftsfonds zugefügt werden.

Stellungnahme: https://www.gemeingut.org/wp-content/uploads/2020/09/Schriftliche-Stellungnahme_GiB_KHZG_2020-09-14-1.pdf
Flyer: https://www.gemeingut.org/wp-content/uploads/2020/03/GiB-Flyer_KKH-Schliessungen_gefaehrden_ihre_Gesundheit.pdf
Forsa: https://www.gemeingut.org/wp-content/uploads/2020/06/forsa_39037_f20.0282_Ergebnisbericht-Krankenhausschlie%C3%9Fungen.pdf


Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) tritt ein für die Bewahrung und Demokratisierung öffentlicher Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Gemeingüter wie Wasser, Bildung, Mobilität, Energie, Wohnen, öffentliches Grün und vieles andere soll zurückgeführt werden unter demokratische Kontrolle. Ein inhaltlicher Schwerpunkt unserer Arbeit gegen Privatisierung ist die Aufklärung über ÖPP.