Am 30. August hat die Regierung in Katar zwei Verordnungen erlassen, die bereits im Oktober 2019 angekündigt wurden. Sie sollen, sobald sie vollständig umgesetzt sind, den Schutz der Rechte und Lebensbedingungen von Arbeitsmigranten, die in diesem Emirat am Golf stark präsent sind, verbessern.

Die erste Verordnung schafft das sogenannte „Kein-Einwand-Zertifikat“  für Arbeitgeber ab, und ermöglicht somit den Arbeitsmigranten ihre Beschäftigung ohne dessen Zustimmung zu wechseln. Ab sofort reicht es aus, eine Kündigungsfrist von einem Monat bei einem Arbeitsverhältnis kürzer als zwei Jahre einzuhalten, und eine Frist von zwei Monaten im Falle längerer Dauer. Das Vorgehen wird auf direkte Weise vom Arbeitsminister koordiniert.

Die zweite Neuerung erhöht das Mindestgehalt auf 1000 katarische Rial pro Monat (ca. 230 Euro) – mehr als 300 Rial für Lebensmittel und 500 Rial, um eine Wohnung zu mieten, wenn diese nicht vom Arbeitgeber gestellt wird. Das vorherige Mindestgehalt, das 2017 gesetzlich festgelegt wurde, waren 750 Rial – auch wenn einige Gruppen von Arbeitern durch bilaterale Abkommen nach Nationalität höhere Gehälter erhielten: Nepalesen 900 Rial und Philippiner 1400 Rial.

Diese Reformen beseitigen allerdings nicht folgende zwei Befugnisse, die in den Händen der Arbeitgeber verbleiben: Sie können Arbeitsmigranten wegen „illegaler Einwanderung“ entlassen, die daraufhin ihre Arbeit ohne Vorwarnung verlieren, und haben die Kontrolle über Verlängerung oder Aufhebung der Aufenthaltsberechtigung.

Übersetzung aus dem Italienischen von Chiara Pohl vom ehrenamtlichen Pressenza-Übersetzungsteam. Wir suchen Freiwillige!