Das Committee to Defend Julian Assange hat einen Offenen Brief veröffentlicht bezüglich der Befangenheit der leitenden Amtsrichterin in Julian Assanges Fall, Emma Arbuthnot.

Um den Offenen Brief mit zu unterzeichen, kann man entweder seinen Namen in einem Kommentar unter dem englischen Original-Text posten. Dazu ganz unten auf der Seite unter „Leave a Reply“ kommentieren. Alternativ kann man eine Email mit Bitte um Unterschrift schicken an jadc@protonmail.ch

Im folgenden ist die deutsche Übersetzung dokumentiert, aus dem Englischen von Bettina van den Berg.

Offener Brief an den Justizminister und Obersten Richter bezüglich leitender Amtsrichterin Arbuthnot

An: Lord Buckland – robert.buckland.mp@parliament.uk
Lord Burnett of Maldon – contactholmember@parliament.uk
LCJ.office@judiciary.uk

Die Beschwerde vom 15.07.2020 über das Fehlverhalten von Arbuthnot, die von Frau Niki Konstantinidou eingereicht wurde beim UK Judicial Conduct Investigations Office (JCIO) [Judical Conduct Investigation Office, eine Dienststelle, die sich mit Beschwerden von juristischen Amtsinhabern befasst. A.d.Ü.] und registriert ist unter dem Aktenzeichen 33195/20, wird von uns Unterzeichnenden unterstützt und mitunterzeichnet.

Diese Beschwerde wird erhoben gegen die leitende Amtsrichterin Emma Arbuthnot und wird erhärtet durch offensichtlich überzeugende Belege, was das persönliche Verhalten der Richterin außerhalb des Gerichts betrifft in Verbindung mit hochrangigen politischen, militärischen und geheimdienstlichen Akteuren, deren Machenschaften von Herrn Assange und WikiLeaks aufgedeckt worden waren. [1]

Wir heben die Tatsache hervor, dass Chief Magistrate Emma Arbuthnot finanziell begünstigt wurde von Organisationen, deren Machenschaften von WikiLeaks aufgedeckt wurden und dass ihr Ehemann und ihr Sohn zur maßgeblichen Zeit ständig Beziehungen unterhielten zu einzelnen Akteuren aus Militär und Geheimdienst und zu Gesellschaften, die daran arbeiteten, WikiLeaks und ihren Gründer Julian Assange auszuschalten. Der investigative Bericht mit dem Titel „Julian Assanges Richterin und ihr Ehemann stehen in Verbindung mit dem britischen Militär-Establishment, das von WikiLeaks bloßgestellt wurde“ [2], legt folgendes dar:

„Es kann auch als erwiesen angesehen werden, das Frau Arbuthnot wegen ihres Ehemannes Geschenke und Gefälligkeiten erhalten hat, so auch von einer militärischen und Cyber-Sicherheitsfirma, die von WikiLeaks bloßgestellt wurde. Diese Vorgänge zeigen, dass die Aktivitäten der leitenden Amtsrichterin nicht als völlig getrennt von denen ihres Mannes betrachtet werden können.“

„Zu der Zeit, als Lady Arbuthnot ihre frühere Position als District Judge [Bezirksrichterin, A.d.Ü.] in Westminster innehatte, profitierte sie zusammen mit ihrem Ehemann von Finanzzuwendungen aus zwei Quellen, die von WikiLeaks durch veröffentlichte Dokumente aufgedeckt wurden.“

„Obgleich diese Zahlungen im „parliamentary register of interests“ [Ein Register, in dem die Abgeordneten den Erhalt von Zahlungen angeben müssen, A.d.Ü.] angegeben worden waren, wurden die am Prozess Beteiligten nicht darüber informiert. Obwohl Assanges Gerichtsverfahren massiv in aller Welt kritisiert wurde, hielt Lady Arbuthnot es nicht für notwendig, diese Zahlungen den Beteiligten, der Öffentlichkeit und den Medien mitzuteilen.“

„Es gibt keinen Hinweis darauf, dass Lord Arbuthnot ersucht worden wäre, in irgendeiner Form Druck auf Lady Arbuthnot auszuüben oder einen solchen tatsächlich ausgeübt hätte, noch, dass sie einem solchen Druck ausgesetzt gewesen wäre, aber es besteht augenscheinlich eine Befangenheit, was hätte dadurch vermieden werden können, dass diese Verbindung kommuniziert worden wäre und dass Lord Arbuthnot es vermieden hätte, die entsprechenden Personen genau zu dieser Zeit zu treffen.“

„Demnach hatte Lady Arbuthnot genau zu der Zeit den Vorsitz in Assanges Rechtsfall, als ihr Ehemann Gespräche mit hohen Beamten der Türkei unterhielt, die von WikiLeaks entlarvt worden waren und von denen einige ein Interesse daran hatten, Assange und WikiLeaks zu bestrafen.“

Der gleiche Artikel endet folgendermaßen:

„Interessenkonflikt: Lord Arbuthnots Verbindung zur Britischen Militärführung begründen berufliche und politische Verbindungen zwischen einem Mitglied einer hohen richterlichen Familie und einer Anzahl von Organisationen und Einzelpersonen, die der Arbeit von Herrn Assange und WikiLeaks zutiefst ablehnend gegenüberstehen und die von WikiLeaks selbst entlarvt wurden.

Großbritanniens rechtliche Richtlinien legen fest, dass „jeglicher Interessenkonflikt in einer strittigen Angelegenheit geklärt werden muss.“ Die rechtlichen Anweisungen vom Justizminister an Richter*innen sind klar:

„Die Öffentlichkeit muss darauf vertrauen können, dass Richter*innen unparteiisch und unabhängig sind. Wenn sie wissen, dass die eigene Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit in einer bestimmten rechtlichen Angelegenheit beeinträchtigt ist, müssen sie sich sofort von dem Fall zurückziehen (…) ebenso wenn ihnen ein Fall zu Ohren kommt, über den sie bereits etwas wissen oder der Vorgänge berührt, in die sie persönlich verwickelt sind.“

Unserem Verständnis nach hat Lady Arbuthnot es versäumt, mögliche Interessenkonflikte in ihrer Rolle als Richterin bzw. als Chief Magistrate [leitende Amtsrichterin, A.d.Ü.] offenzulegen.

Bekanntermaßen ist Lady Arbuthnot in zwei weiteren Fällen, in denen mögliche Interessenkonflikte vorlagen, von der Rechtsprechung in diesen Fällen zurückgetreten, allerdings erst nachdem Medienrecherchen dazu öffentlich geworden waren.“

Ein weiterer Investigativ-Bericht des Daily Maverick mit dem Titel “Der Sohn der Richterin von Julian Assange unterhält Verbindungen zu einem Anti-Datenleck-Unternehmen des britischen Geheimdienstes“ enthüllt Emma Arbuthnots Interessenkonflikt ihrem Sohn gegenüber. [3]

Dieser Bericht endet mit dieser Bemerkung:

„Die CIA hat klargestellt, dass man „daran arbeite, WikiLeaks unschädlich zu machen.“ Kürzlich wurde enthüllt, dass der CIA von einer spanischen Sicherheitsfirma Audio-und Video-Materialien von Julian Assanges privaten Treffen in der ecuadorianischen Botschaft übergeben wurden. Diese enthielten die vertraulichen Gespräche zwischen Assange und seinen Anwälten, die ihn nun in dem Auslieferungsverfahren vertreten, das von Alexander Arbuthnots Mutter, Lady Arbuthnot, geleitet wird.“

Mit den Worten von Prof. Nils Melzer (UN Sonderberichterstatter zum Thema Folter, in seinem Brief vom 29.Oktober 2019, hier im Anhang):

„Es muss deutlich hervorgehoben werden, dass es der Verantwortung des britischen Staates und nicht der von Herrn Assange oder seinen Verteidigern obliegt, dass das Gerichtsverfahren einwandfrei abgehalten wird, von unabhängigen und unparteiischen Richtern und in voller Übereinstimmung mit nationalem und internationalem Recht.

Die Pflicht des Staates, Rechtsstaatlichkeit zu garantieren, schützt ein rechtmäßiges und systemrelevantes öffentliches Interesse.

Daher kann die wirksame Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit nicht dem Angeklagten überlassen oder seinen Verteidigern übertragen werden, sondern muss ausnahmslos in Eigeninitiative des Staates erfolgen.“

Anhand einiger FOI-Nachfragen [FOI= Freedom of information, Act 2000, gibt allen Bürger*innen Großbritanniens das Recht, bestimmte Informationen von öffentlichen Körperschaften einschließlich der Regierung abzurufen, A.d.Ü.] wurden wir kürzlich lediglich informiert über die „District Judge (Magistrates‘ Courts) Terms Of Appointment And Conditions OF Service (2009)“ [Ernennungsbedingungen und Dienstbedingungen für Bezirksrichter*innen (Amtsgerichte) (2009), A.d.Ü.], die angeblich für die leitende Amtsrichterin Emma Arbuthnot gelten.

In diesen „Terms Of Appointment And Conditions OF Service“ heißt es u.a.:

„17. Ein District Judge beim Magistrates‘ Courts kann vom Justizminister aus dem Dienst entlassen werden, in Übereinstimmung mit dem Lord Chief Justice [Oberster Richter, A.d.Ü.], wegen Unfähigkeit oder Fehlverhaltens (s.22(5) Courts Act 2003) [Gestzesbestimmung, A.d.Ü.].

Solche Entscheidungen werden gefällt in Übereinstimmung mit den Vorgehensweisen, die im Judical Discipline (Prescribed Procedures) Regulations 2006 (Richterliche Disziplin, Vorgeschriebene Verfahrensweisen, Verordnung von 2006) geregelt sind.

RICHTERLICHES VERHALTEN

Persönliches Verhalten

55. Der Justizminister und der Lord Chief Justice glauben, dass die Öffentlichkeit einen Anspruch darauf hat, dass alle Richter*innen zu jeder Zeit ein korrektes Maß an Höflichkeit und Rücksicht einhalten sollten.

Eine begründete Beschwerde bezüglich des Verhaltens in dieser Hinsicht, ganz gleich, ob es zuvor solcherart Beschwerde gab oder nicht, ist in den Augen des Justizministers und des Lord Chief Justice als Fehlverhalten zu betrachten.

62. Allgemeine Prinzipien. Richter*innen müssen sicherstellen, dass sie sich, solange sie im Amt sind, auf eine Weise verhalten, die der Stellung und dem Ansehen eines Richters entsprechen. Sie dürfen sich in keiner Weise auf Vorgänge einlassen, die ihre richterliche Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit untergraben könnten oder darauf ausgerichtet sein könnten, diese zu untergraben. Wenn in irgendeinem Fall irgendeine Art von Befangenheit auftritt, sollten die Richter*innen die Anordnung in den jeweiligen Fällen befolgen, einschließlich den „Court of Appeal judgement in Lokabail (UK) LTD v Bayfield Properties Ltd and Another (2000) Q.B.“ [Das Urteil eines bestimmten Berufungsgerichts in einer bestimmten Sache, A.d.Ü.].

451. Richter*innen dürfen weder eine andere vergütete Tätigkeit aufnehmen noch dürfen sie Vergütungen oder Zahlungen jedweder Art annehmen, mit Ausnahme von Lizenzgebühren, die ihnen als Autor/in zustehen. Sie dürfen keine Funktion oder Verpflichtung in irgendeiner Organisation übernehmen, die in irgendeiner Weise ihre Fähigkeit schmälert, ihre richterlichen Pflichten vollständig zu erfüllen. Sie sollten also ihre privaten Angelegenheiten so verfolgen, dass Interessenkonflikte und kompromittierende Situationen möglichst vermieden werden.

68. Politische oder andere Aktivitäten. Ein/e Richter/in muss damit rechnen, auf jegliche Art politischer und anderer Aktivität verzichten zu müssen, wenn diese unverhältnismäßig viel seiner/ihrer Zeit fordern. Er/sie sollte vor Umständen auf der Hut sein, die Anlass dazu geben, seine/ihre Beteiligung an irgendeiner amtsfremden Beschäftigung geeignet erscheinen zu lassen, an seiner/ihrer richterlichen Unparteilichkeit Zweifel hervorzurufen oder in Konflikt zu geraten mit seinem/ihren richterlichen Amt.

76. Amtsmissbrauch usw. Ein/e Richter/in sollte alles unterlassen, was mit dem Ausnutzen oder dem Missbrauch seiner /ihrer richterlichen Position zu privaten Zwecken in Verbindung gebracht wird oder gebracht werden könnte, z.B. in Verbindung mit lokalen wirtschaftlichen Belangen.

Beschwerden

79.(…) Jedwede Beschwerde, die sich gänzlich oder zum Teil auf das persönliche Verhalten einer richterlichen Amtsinhaberin/ eines richterlichen Amtsinhabers bezieht, wird bearbeitet vom „Office for Judicial Complaints (Prescribed Procedures) Regulations 2006.(…)“ [Amt für gerichtliche Beschwerden. (Beschriebene Verfahren) Vorschriften 2006. A.d.Ü.]

Wie oben bereits erklärt, wird, gemäß Beweisen aus dem öffentlichen Bereich, ganz klar, dass die leitende Amtsrichterin Emma Arbuthnot ihren Rang als Richterin (als Richterin und oberste leitende Richterin im Fall Assange) außerhalb des Gerichts schamlos zu ihrem persönlichen Nutzen oder Vorteil missbraucht hat , d.h. um ihre und die Interessen ihres Ehemannes und ihres Sohnes zu sichern und voranzubringen.

Solch ein Fehlverhalten fällt in den Aufgabenbereich des JCIO [Judical Conduct Investigation Office, eine Dienststelle, die sich mit Beschwerden von juristischen Amtsinhabern befasst. A.d.Ü.], denn es bewegt sich ganz klar im Bereich des „Judicial Conduct (Judicial and other office holders) Rules 2014- Supplementary Guidance)“ [Justiz- und andere Amtsinhaber, Regeln 2014 – Ergänzende Leitlinien, A.d.Ü.], veröffentlicht auf der Webseite des JCIO.

Regel 6 der ergänzenden Leitlinien stellt fest, dass der JCIO nur dann eine Beschwerde berücksichtigen kann, wenn sie eine Anschuldigung des Fehlverhaltens beinhaltet, die sich auf das persönliche Verhalten der Richterin/ des Richters bezieht, z.B. ein Missbrauch des richterlichen Status‘ außerhalb des Gerichts.

Das Scheitern der zuständigen britischen Behörde, dieses skandalöse richterliche Fehlverhalten ernsthaft zu ahnden, hat bereits zu dem beigetragen, was der Uno-Sonderberichterstatter über Folter, Nils Melzer, als „ein mörderisches System“ bezeichnet. [4]

Der Sonderberichterstatter erklärt folgendes:

„Wir sprechen über Menschenrechte und nicht über die Rechte von Helden oder Engeln. Assange ist eine Person, und er hat das Recht, sich zu verteidigen und menschlich behandelt zu werden. Ganz gleich, wessen er beschuldigt wird, hat Assange das Recht auf einen fairen Prozess. Aber dieses Recht wurde ihm vorsätzlich verwehrt- in Schweden, in den USA, in Großbritannien und in Ecuador. Stattdessen ließ man ihn fast sieben Jahre in einem Raum schmoren, völlig in der Schwebe. Dann wurde er plötzlich herausgeschleppt und innerhalb weniger Stunden für schuldig gesprochen, gegen Kautionsauflagen verstoßen zu haben, was daraus entstanden war, dass er diplomatisches Asyl auf der Grundlage politischer Verfolgung von einem anderen UN-Mitgliedsstaat erhalten hatte, gerade wie es das internationale Recht vorsieht und genauso, wie es zahllose Chinesen, Russen und Dissidenten aus anderen Ländern in westlichen Botschaften getan haben. Es ist offensichtlich, dass wir es mit politischer Verfolgung zu tun haben.

In Großbritannien führt der Verstoß gegen Kautionsauflagen selten zu Gefängnisstrafen, zumeist wird er lediglich mit einem Bußgeld bestraft. Assange wurde, im Gegensatz dazu, im Schnellverfahren zu 50 Wochen in einem Hochsicherheitsgefängnis verurteilt, ganz klar eine unverhältnismäßige Strafe, die nur ein Ziel hatte: Assange lange genug festzuhalten und damit den USA ausreichend Zeit zu geben, ihre Spionageanklage gegen ihn vorzubereiten.

Was bedeutet es, wenn UN-Mitgliedsstaaten es ablehnen, ihrem eigenen Sonderberichterstatter über Folter Informationen zu liefern?

Dass es eine zuvor vereinbarte Sache war. Ein Schauprozess soll inszeniert werden, um an Julian Assange ein Exempel zu statuieren. Es geht darum, andere Journalisten einzuschüchtern. Einschüchterung ist übrigens eines der Hauptziele bei der Anwendung von Folter in aller Welt. Die Botschaft an uns alle ist: Das wird dir geschehen, wenn du es WikiLeaks gleichtust.“

Unter der Aufsicht der leitenden Amtsrichterin Emma Arbuthnot bleibt Herrn Assange weiterhin eine Freilassung auf Kaution verwehrt, gegen ärztlichen Rat und obwohl er an einer chronischen Lungenkrankheit leidet, bleibt er, den Gefahren von Covid 19 ausgesetzt, im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh, wo er 23 Stunden des Tages in seiner Zelle sitzt und die medizinische Behandlung, die er bräuchte, nicht bekommt.

Beißende Kritik wurde von der Zivilgesellschaft zum Ausdruck gebracht (einschließlich der Gruppe Doctors4Assange [5] [Ärzte für Assange, A.d.Ü.] und einiger Journalistenvereinigungen) sowie auch von internationalen Organisationen, wie zum Beispiel vom Europarat. (Herr Assange wird aufgeführt auf der Seite des Europarates zum Schutz des Journalismus /der Sicherheit von Journalisten.)

Der Kontext zu den Verbrechen, die an Herrn Assange verübt wurden, ist gut dargelegt vom Kommissar für Menschenrechte des Europarates, in einem Statement, das am 20. Februar 2020 veröffentlicht wurde und folgenden Titel trägt: „Julian Assange sollte nicht ausgeliefert werden wegen möglicher Auswirkungen auf die Pressefreiheit und weil Misshandlung befürchtet wird.“ Sein Statement erörtert den Kontext von Herrn Assanges politischer Verfolgung so:

„Julian Assanges mögliche Auslieferung hat Auswirkungen auf die Menschenrechte, die weit über seinen individuellen Fall hinausgehen. Die Anklage wirft wichtige Fragen auf bezüglich des Schutzes jener, die geheime Informationen von öffentlichem Interesse publizieren, einschließlich solcher Informationen, die Menschenrechtsverletzungen enthüllen.

Wenn man also Julian Assanges Auslieferung auf solcher Grundlage veranlasst, so wird dies im Bereich der Pressefreiheit abschreckend wirken und schließlich die Presse daran hindern, ihre Aufgabe als Beschaffer von Informationen und Wachhund der Öffentlichkeit in demokratischen Gesellschaften wahrzunehmen.

Es ist beunruhigend, dass trotz überwältigender Beweise in der Öffentlichkeit die damit befassten britischen Behörden keinen Grund sahen, Frau Arbuthnots Verhalten zu untersuchen, wenn eben dieses Verhalten nicht nur gegen die Rechte des Beschuldigten verstößt, sondern auch gegen die vorher genannten rechtmäßigen öffentlichen Interessen.

Es ist ausgesprochen ungewöhnlich, dass sie weiterhin gelassen bleiben in Anbetracht von Frau Arbuthnots systematischer Missachtung des Gesetzes.

Unter anderem scheint ihr Verhalten Herrn Assanges Recht auf einen fairen Prozess zu verletzen, das festgeschrieben ist in Artikel 6 der Menschenrechtsverordnung von 1998 (Großbritannien) und in der europäischen Menschenrechtskonvention.

Weiterhin ist es interessant, dass die Behörden bei der Überwachung des richterlichen Verhaltens scheinbar unbeeindruckt bleiben von der Tatsache, dass Frau Arbuthnot es sich scheinbar zur Gewohnheit gemacht hat, erst dann „beiseite zu treten“, wenn sie von den Medien bloßgestellt wird. Dieses Mal trat sie, obgleich sie sich dazu gedrängt fühlte, beim Fall Assange nur ein klein wenig beiseite. Als oberste Amtsrichterin ist sie noch die Schlüsselfigur in dem Fall, „verantwortlich für (…) die Unterstützung und Führung bezirksrichterlicher Kolleg*innen.“

Unserer Meinung nach gibt es einen klaren Prima-facie-Beweis (Beweis des ersten Anscheins) dafür, dass die leitende Amtsrichterin Emma Arbuthnot die “Terms of Appointment and Conditions of Service“, die für sie gelten, verletzt hat, ebenso wie die relevanten Gesetze bezüglich des richterlichen Verhaltens.

Wie oben aufgeführt, ist eine fundierte Beschwerde dieser Art über das Verhalten, ganz gleich ob vorherige Beschwerden eingegangen sind oder nicht, dazu angetan, als Fehlverhalten vom Justizminister und vom Lord Chief Justice angesehen zu werden. Der Justizminister kann, in Übereinstimmung mit dem Lord Chief Justice, eine/n Amtsrichter/in (Amtsgericht) aus dem Amt entlassen wegen Fehlverhaltens.

Angesichts dieser anhaltenden inakzeptablen Situation unterzeichnen wir diesen Offenen Brief, weil die lähmende Bürokratie und das (gelinde gesagt) grobe Verschulden, mit dem man Herrn Assange und sein Leben behandelt, alle Grenzen überschritten haben.

Wir läuten die lautesten Alarmglocken in den Korridoren der Geschichte.

Die falschen Handlungen und Unterlassungen der Verantwortlichen haben ein unerträgliches Maß erreicht. Commodum Ex Injuria Sua Nemo Habere Debet. (Einem Übeltäter sollte es nicht durch das Gesetz ermöglicht werden, von seinem eigenen Unrecht profitieren zu können.)

Wir fordern eine unverzügliche Untersuchung dieser Angelegenheit, die als dringende Angelegenheit einzustufen ist, und wir fordern die Entlassung der leitenden Amtsrichterin Emma Arbuthnot aus ihrem Amt wegen Fehlverhaltens.

Beitrag erschienen am 04.08.2020 bei Free Assange Committee Germany