Mitten in der Covid-19-Pandemie in Brasilien durchbricht eine weitere Epidemie das Schweigen und erinnert an eine Wunde, die noch lange nicht verheilt ist: sexuelle Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen.
Der Fall einer Zehnjährigen, die seit ihrem sechsten Lebensjahr von ihrem Onkel missbraucht und schließlich schwanger wurde, ließ die Debatte um das Thema wieder aufleben. Das Mädchen musste eine lange Reise auf sich nehmen, um eine medizinische Stelle zu finden, die sich bereit erklärte, die gesetzlich garantierte Abtreibung durchzuführen. Als sie schließlich eine Stelle gefunden hatte, wurden persönliche Informationen über sie veröffentlicht, und mit dem Präsidenten verbündete rechtsextreme Militante demonstrierten vor dem Krankenhaus, das den Eingriff vornehmen sollte, und bezeichneten das Mädchen als Mörderin.
REHUNO führte eine Unterhaltung mit Luiza Cadioli und Mariana Villiger (Familien- und Gemeindeärztinnen), Isabela Venturoza (Anthropologin) und Letícia Vella (Anwältin). Diese Frauen sind Experten, die für das Feministische Kollektiv für Sexualität und Gesundheit – einer Organisation, die auf dem Gebiet der sexuellen Gesundheit und der reproduktiven Rechte tätig ist – arbeiten.
REHUNO: Es ist bekannt, dass 54% der Opfer von sexueller Gewalt in Brasilien Mädchen unter 13 Jahren sind und das der Täter fast immer ein naher Verwandter ist.
Luiza Cadioli: Ja, sexualisierte Gewalt ist immer schlimm und natürlich um so schlimmer, wenn sie sich gegen junge Mädchen richtet. In diesem konkreten Fall reden wir vom nahen Verwandten eines Mädchens, der dieses über viele Jahre hinweg missbraucht und mit dem Tode bedroht hat, um zu verhindern, dass sie es ihren Eltern erzählt.
Mariana Villiger: Es gibt Daten von Datasus, die offen legen, dass im Jahr 2018 in Brasilien 21.000 Mädchen ein Kind zur Welt brachten. Es ist dringend nötig, sich diese Zahlen durch den Kopf gehen zu lassen. Wir sprechen von 21.000 Mädchen, die in ihrer Kindheit vergewaltigt und schwanger wurden und schließlich ein Kind gebaren. Von diesen 21.000 waren ungefähr 16.000 Mädchen schwarz. Mit anderen Worten: Welche Farbe hat diese Gewalt? Darüber sollten wir nachdenken.
Viele dieser Mädchen werden von jemandem missbraucht, der sich eigentlich um sie kümmern sollte, von einem Familienmitglied oder einer nahestehenden und hierarchisch überlegenen Person, die somit über viel Macht verfügt. Viele von uns sind gelähmt, kochen vor Hass und Wut über einen solchen Fall, weil diese Nachrichten unsere eigenen Geschichten widerspiegeln. Wie viele von uns haben etwas ähnliches erlebt? Wie viele von uns werden angesichts dieses brutalen Falls nicht an das schwierige Kapitel ihres eigenen Lebens zurückerinnert?
Isabela Venturoza: Wenn wir über sexuelle Gewalt gegen Kinder sprechen, dürfen wir nicht vergessen, dass es auch Jungen gibt, die davon betroffen sind. Nichtsdestotrotz sind Mädchen im Endeffekt doppelt stark davon betroffen, da sie schwanger werden können und dann mit allen Auswirkungen und Konsequenzen zu kämpfen haben. Ich denke dabei vor allem daran, wie die Mädchen sich wieder ins alltägliche Leben eingliedern müssen, während sie ihre Traumata verarbeiten und als Frauen in einer Gesellschaft zurechtkommen zu müssen, die ihnen so viel Gewalt angetan hat.
Wie bewerten Sie als Ärztinnen die Verweigerung der Gesundheitsdienste, einem Mädchen zu helfen, das eine gesetzlich vorgesehene Abtreibung benötigt?
Luiza Cadioli: Aus medizinischer Sicht ist diese Pilgerfahrt durch die Gesundheitsdienste – welche ihre Hilfe mit der Begründung verwehren, dass es sich nicht um eine legale Abtreibung handelt, oder mit der Behauptung, das Gestationsalter sei überschritten – etwas sehr Ernstes. Wenn es in einem bestimmten Krankenhaus keine legale Möglichkeit zur Abtreibung gibt, ist es in diesem Fall notwendig, die körperliche Unversehrtheit und Gesundheit des Mädchens zu garantieren. Diese Leichtigkeit, mit der sich Gesundheitsexperten aus der Verantwortung ziehen, in dem sie ihre Prinzipien oder moralische Gründe vorschieben, enthüllt deren Nachlässigkeit, da sie sich nicht wirklich für die Pflege und Gesundheit ihrer Patienten verantwortlich fühlen. In dem oben genannten Fall war eine nationale Mobilisierung und gerichtliche Einmischung notwendig, um das Recht des Mädchens zu garantieren.
Mariana Villiger: Ich sehe das Versagen auf Ebene der Universitäten, die bei der ethischen Ausbildung der Medizinstudenten einiges versäumen. Diesem Mädchen wurde die Durchführung der Abtreibung von einer Anlaufstelle für Opfer sexualisierter Gewalt innerhalb einer Universität verweigert. Demnach von einem Ort, der die besten wissenschaftlichen Erkenntnisse über den Umgang und die Betreuung eines Menschen besitzen und auch nach außen hin demonstrieren sollte. Dies ist ein Versagen auf nationaler Ebene, denn die Daten über Kinderschwangerschaften im Land sind empörend. Nach dem ersten Besuch des Mädchens, bei dem die Schwangerschaft festgestellt wurde, wollte das Ärzteteam sie zur Schwangerschaftsvorsorge überweisen. Ihren und den Wunsch ihrer Großmutter nach Abtreibung ignorierten sie dabei völlig. Wie soll die Gesellschaft auf eine Berufsausbildung reagieren, die einen solchen Mangel an Vorbereitung zulässt?
Wie steht es aktuell um Abtreibungen in Brasilien?
Leticia Vella: Abtreibungen sind in Brasilien momentan in drei Fällen legal: 1. bei Vergewaltigung, 2. bei drohender Lebensgefahr für die Frau (beides seit 1940 in der Verfassung verankert) und 3. bei Anenzephalie des Kindes (nicht gesetzlich verankert, aber vom Bundesgericht geduldet).
Aber in diesem und in mehreren anderen Fällen sind die gemeinsamen Hindernisse vieler Frauen die Gesundheitsämter, die ihnen eine Abtreibung nicht gerade leichter machen. Und das nicht nur in Fällen sexualisierter Gewalt.
Welchen Weg müssen Frauen und Mädchen gehen, um ihr Recht auf Abtreibung geltend zu machen?
Leticia Vella: Es ist wichtig zu wissen, dass diese gesetzlich verankerten Rechte keine weiteren spezifischen Voraussetzungen erfordern. Laut Gesetz würde demnach das Wort der Frau ausreichen, die von der ihr widerfahrenen sexuellen Gewalt berichtet, um ihre Abtreibung zu rechtfertigen. Doch das entspricht leider nicht der Realität: Eigentlich ist ein Polizeibericht nicht erforderlich, trotzdem wird er oft verlangt. Eigentlich ist es nicht nötig, ein Strafverfahren einzuleiten. Doch auch das wird oft gefordert. Laut Gesetz würde das Wort einer Frau, die angibt, dass sie sexuelle Gewalt erlitten hat, ausreichen, und der Gesundheitsdienst müsste eine Routineversorgung für diese Frau einleiten. Kurz gesagt, es handelt sich um ein gesetzlich verankertes Recht, das in die öffentliche Politik im Bereich der Gesundheit umgesetzt werden muss.
Diese Politik muss sicherstellen, dass der Ablauf des Schwangerschaftsabbruchs sowohl vorher, währenddessen als auch nachher vollständig überwacht und auf humane Weise durchgeführt wird. Das ist in diesem Fall nicht geschehen und kommt in Brasilien auch sonst fast nie vor.
Hält das viele Frauen davon ab, die gesetzlich vorgesehene Abtreibungsleistung in Anspruch zu nehmen?
Leticia Vella: Ja, auf jeden Fall. Außerdem sollten wir über die Auswirkungen sprechen, die die Kriminalisierung der Abtreibung auf die meisten Frauen hat. Frauen werden oft aufgefordert, zu beweisen, dass die Gewalt tatsächlich stattgefunden hat, und dies schafft ein Tabu in Bezug auf Abtreibungsrechte. Das wiederum hält viele Frauen weiterhin davon ab, die Abtreibungsdienste in Anspruch zu nehmen und so in die Routineversorgung für Opfer sexueller Gewalt aufgenommen zu werden.
Isabela Venturoza: Was speziell den Schwangerschaftsabbruch betrifft, ist es notwendig, der Diskussion Aufmerksamkeit zu schenken, die das Konzept des „Rechtssubjekts“ und des „Opfers“ unterscheidet. In Brasilien und in vielen anderen Ländern sind Schwangerschaftsabbrüche verboten, weil wir Frauen als „Rechtssubjekte“ mit der Kontrolle über unsere eigenen Körper angesehen werden.
Die Abbrüche sind nur erlaubt, wenn wir beweisen, dass wir „Opfer“ sind. Also passiert Folgendes: Wir müssen uns als Opfer darstellen, um unsere Rechte wahrnehmen zu können. Sonst entscheiden der Staat oder Dritte über unseren Körper.
Im Fall des Mädchens, das in Espírito Santo sexuell missbraucht wurde, sahen wir, wie sich die Konservativen gegen ihr Recht auf Abtreibung und gegen das medizinische Team stellten, das dieses Recht garantierte wollte.
Das Mädchen wurde immer wieder zum Opfer. Zuerst erlitt sie über Jahre hinweg die sexuellen Übergriffe ihres Onkels und wurde dann auf verschiedenen Ebenen von einer Gesellschaft vernachlässigt, die eine fortgeschrittene Schwangerschaft bei einem 10-jährigen Mädchen nicht „bemerkt“ haben soll.
Anschließend sieht sie sich gezwungen, in ein anderes Bundesland zu fahren, um dort die Abtreibung durchführen zu lassen und wird von wütenden Menschen empfangen, die sie angreifen und so einen bereits schmerzhaften Prozess zweifellos verschlimmern.
Wenn noch nicht einmal ein Mädchen ihre Rechte wahrnehmen kann, wie soll es da erst in Bezug auf erwachsene Frauen aussehen, die eine Möglichkeit für eine legale Abtreibung suchen?
Genau deswegen ist es so wichtig, sich für die Durchsetzung der Rechte von verletzlichen Personen einzusetzen, ebenso wie für die Rechte von Opfern sexueller Gewalt, in dem wir sie als „Rechtssubjekte“ ansehen.
Ist es aus juristischer Sicht überhaupt möglich, dass eine Fachkraft sich weigert, eine Abtreibung durchzuführen? Ist die Verweigerung aus Gewissensgründen ein Berufsrecht?
Leticia Vella: Die Verweigerung aus Gewissensgründen ist ein Regulierungsinstrument, das in vielen Berufskodexen vorgesehen ist und im Allgemeinen dazu dienen soll, die Integrität der Angehörigen der Gesundheitsberufe angesichts moralischer Konflikte zu schützen. Auf Schwangerschaftsabbrüche bezogen soll das sicherstellen, dass eine Fachkraft die Durchführung verweigern kann, wenn diese ihren Überzeugungen und moralischen Grundsätzen widerspricht. Im Fall des jungen Mädchens stützte sich die Argumentation jedoch eher darauf, dass das Mädchen schon 22 Wochen lang schwanger war und das durch einen Abbruch ihr Leben bedroht sei. Das stimmt jedoch gar nicht und ist so auch nicht im Gesetz vorgeschrieben.
Mariana Villiger: Die Verweigerung aus moralischen Gründen kann von einer Fachkraft geltend gemacht werden, da es darum geht, eine Person davor zu schützen, etwas zu tun, das ihren Überzeugungen widerspricht. Dieser Einspruch kann jedoch nicht von einem gesamten Dienst – wie dem Gesundheitsdienst – erhoben werden, und es liegt in seiner Verantwortung, die technischen Normen einzuhalten und einen anderen Arzt für die Durchführung der Abtreibung zur Verfügung zu stellen. Wenn es keinen anderen gibt, muss die ethische Verantwortung schwerer wiegen als der moralische Einwand.
Leticia Vella: Genau. Deshalb ist es sehr wichtig zu wissen, dass oft die Moral der Ärzte vorgeschoben wird, um Frauen den Zugang zu einer legalen Abtreibung zu verwehren. Dieses Verhalten sollte als illegal eingestuft werden. Denn das Recht auf Verweigerung aus moralischen Gründen ist kein absolutes Recht, das heißt, wir sollten uns verdeutlichen, dass das Recht auf Abtreibung in diesem Fall schwerer wiegt.
In folgenden drei Fällen sollte die Verweigerung aufgrund moralischer Überzeugungen nicht geltend gemacht werden: 1- immer wenn es in der Einrichtung keine andere befugte Person gibt, die das Verfahren durchführen kann. Das bedeutet, dass eine einzelne Person durchaus ihren Einspruch erheben kann, jedoch nicht die gesamte Einrichtung. Das Recht auf Einspruch darf niemals darin resultieren, dass eine Einrichtung eine Abtreibung gar nicht durchführt, 2- wenn es sich um einen Notfall handelt und 3- wenn die Verweigerung der Abtreibung für die Frau gesundheitliche Schäden nach sich ziehen würde.
Am Fall dieses Mädchens war sehr auffällig, dass unerlaubt auf ihre Daten zugegriffen wurde und anschließend Demonstranten vor der Tür des Krankenhauses protestierten. Waren ihre Daten nicht vertraulich?
Isabela Venturoza: Wenn ich an dieses junge Mädchen denke, denke ich daran, wie sie nach vier gewaltvollen Jahren von einer Menge wütender Menschen angegriffen und dadurch retraumatisiert wird, nur weil sie ihre Rechte als Opfer sexualisierter Gewalt wahrnehmen möchte.
Leticia Vella: Sie sprechen da einen ganz fundamentalen Punkt im Fall dieses Mädchens an: das Verstoßen gegen die ärztliche Schweigepflicht. Wenn eine Gruppe zu einer Demonstration aufruft und Hassreden gegen das Mädchen fördert, liegt ein Verstoß gegen das Gesetz, ein Verstoß im Rahmen der strafrechtlichen Untersuchung und ein Verstoß gegen das in diesem Fall involvierte Gerichtsverfahren vor. Ein solcher Verstoß führt zu einer Strafe für diejenigen, die für die Offenlegung dieser Informationen verantwortlich sind. Wir müssen uns fragen, wo diese Daten durchgesickert sind und vor allem wie sie durchgesickert sind.
Um diesen wichtigen Punkt etwas weiter auszuführen, lässt sich feststellen, dass es häufiger vorkommt, dass Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen – meist die Ärzte – vertrauliche Informationen über ihre weiblichen Patienten an Polizeibeamte weiterleiten. Es ist wichtig für uns klarzustellen, dass die ärztliche Schweigepflicht gesetzlich verankert ist, sie ist in der Berufsordnung aller Gesundheitsberufe vorgesehen.
Darüber hinaus kommt es sehr häufig vor, dass, wenn eine Frau mit einer laufenden Abtreibung in eine Einrichtung kommt, also einer Abtreibung, die nicht in der Institution eingeleitet wurde, es verschiedene Organe innerhalb des Justizsystems gibt, die sagen, dass jede strafrechtliche Untersuchung, die auf der Grundlage eines medizinischen Gutachtens eingeleitet wird, nicht legal ist. Dieses Gutachten ist illegal, weil es Teil einer Verletzung der Vertraulichkeit der Daten der Frau, der Verletzung des Berufsgeheimnisses in Bezug auf die Daten dieser Person darstellt.
Gibt es weitere Überlegungen, die Sie zu diesem Thema äußern wollen?
Isabela Venturoza: Ich glaube, dass die politische Auseinandersetzung auch in den Bereich dieses Diskurses gehört, damit wir ein Verständnis dafür erzeugen, was Gewalt bedeutet und was Leben bedeutet und vor allem um die Kategorien zu erkennen und zu verstehen, die herangezogen werden, um zu entscheiden, welches Leben lebenswert ist und wer es verdient hat, zu leben.
Wir sind uns bewusst, dass das Verständnis von Ethik in der Gesellschaft, in der wir leben, sehr unterschiedlich aussieht. Als Feministinnen, als Personen, die sich für Interessenvertretung und Gesundheitsförderung einsetzen, sehen wir, dass es große Unterschiede in der Wahrnehmung der Geschichte dieses Mädchens gibt. Und wir alle wissen, dass dieses Mädchen bei Weitem nicht die Einzige mit einem solchen Schicksal, sondern im Gegenteil eine von vielen ist.
REHUNO bedankt sich für das Gespräch und dem Feministischen Kollektiv für Sexualität und Gesundheit für seine Arbeit.
Die Übersetzung aus dem Spanischen wurde von Luna Jakob vom ehrenamtlichen Pressenza-Übersetzungsteam erstellt. Wir suchen Freiwillige!