Im Fall der spanischen “Sicherheitsfirma” Undercover Global SL, kurz UC Global, die Julian Assange in der ecuadorianischen Botschaft ausspionierte – die unter anderem anscheinend auch vertrauliche Gespräche mit seinen Anwälten abhörte und aufzeichnete – gibt es weitere Entwicklung: Die spanische Zeitung El Pais berichtet am 27.06.2020, dass die deutsche Bundesanwaltschaft ein Schreiben an die spanische Polizei gerichtet hat, in der sie diese auffordert, die Ermittlungen der spanischen Polizei gegen UC Global an sie weiterzuleiten.
In der Anfrage der deutschen Bundesanwaltschaft wird betont, dass sich unter den Besucher*innen des WikiLeaks-Journalisten in der Botschaft auch Journalist*innen des Norddeutschen Rundfunks (NDR) befanden, so John Goetz, Reiko Pinkert und Antonius Kempmann. Auch Andy Müller-Maguhn, Spezialist für Datensicherheit und ehemaliger Sprecher des Chaos Computer Clubs, soll während seiner Besuche in der ecuadorianischen Botschaft von UC Global ausspioniert worden sein. Die Zeitung enthüllt, dass Müller-Maguhns Reisetasche durchsucht und seine Mobiltelefonnummern von UC Global-Mitarbeitern fotografiert worden seien.
Die deutsche Bundesanwaltschaft führt als Quelle ihrer Behauptung die Veröffentlichungen von El Pais über die Ermittlungen zu Audio- und Videoaufnahmen an, die UC Global von Assange, seinen Anwälten und Besuchern gemacht hat. Das Material wurde angeblich vom ehemaligen Militärangehörigen David Morales, dem Eigentümer der Firma, an die CIA übergeben.
Das Schreiben der deutschen Bundesanwaltschaft fügt hinzu, dass Morales, „der im Auftrag der Vereinigten Staaten handelte, auch ein großes Interesse an zwei deutschen Bürgern aus dem Unterstützerskreis von Julian Assange hatte, darunter Andy Müller-Maguhn“.
Nach Einschätzungen von Jurist*innen wird dem Antrag der deutschen Bundesanwaltschaft aufgrund der Schwere der Verbrechen, derer David Morales beschuldigt wird, voraussichtlich stattgegeben werden. Der Eigentümer von UC Global ist auf Bewährung und wird wegen angeblicher Verbrechen gegen die Privatsphäre und die Geheimhaltung der Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant, Veruntreuung, Bestechung, Geldwäsche und illegalen Waffenbesitzes untersucht.
Beitrag erschienen am 12.07.2020 bei Free Assange Committee Germany