Am 30. Juni gab der weißrussische Oberste Gerichtshof der Berufung von Viktar Skrundzik statt, hob das drei Monate zuvor vom Stadtgericht Slukts verhängte Todesurteil auf und ordnete eine Überprüfung des Falles und eine Wiederaufnahme des Verfahrens an.
Skrundzik wurde wegen Mordes an zwei älteren Personen, die bei dem Brand in ihrem eigenen Haus ums Leben kamen, zusammen mit zwei Komplizen zu 22 bzw. 18 Jahren Haft verurteilt.
In seiner Berufung erklärte Skrundzik, dass er den Doppelmord nicht begangen habe und dass er unter Druck der Vernehmungsbeamten und aus Angst vor Vergeltungsmaßnahmen von einem der beiden Mitangeklagten, einer führenden Persönlichkeit der lokalen Kriminalität, gestanden habe.
Weißrussland ist der einzige Staat in Europa, der die Todesstrafe verhängt. Nach Angaben des Justizministeriums wurden zwischen 1994 und 2014 245 Menschen hingerichtet, während es nach Angaben lokaler Menschenrechtsgruppen seit 1991, dem Jahr der Unabhängigkeit, rund 400 Hinrichtungen gegeben hat.
Der Präsident Aleksandr Lukashenko hat bisher nur ein einziges Todesurteil begnadigt.
Die Übersetzung aus dem Französischen wurde von Susanne Grönsfeld vom ehrenamtlichen Pressenza-Übersetzungsteam erstellt. Wir suchen Freiwillige!