Wir fordern die Revision des Schweizerischen Strafgesetzbuches, damit alle sexuellen Handlungen ohne Einwilligung angemessen bestraft werden können. Die Straftatbestände Art. 189 (sexuelle Nötigung) und Art. 190 (Vergewaltigung) sollen entsprechend ergänzt werden», heisst es im Appell stopp-sexuelle-gewalt.ch. «Sexuelle Selbstbestimmung ist ein grundlegendes Menschenrecht: Sex braucht die Zustimmung von allen Beteiligten. Das Gesetz muss endlich die sexuelle Selbstbestimmung besser schützen!»

«SEXUELLE HANDLUNGEN GEGEN DEN WILLEN EINER PERSON DARF DAS STRAFRECHT NICHT TOLERIEREN. DAS VERALTETE SITTENBILD MUSS AUS DEM RECHT ENTFERNT WERDEN» Kathrin Bertschy, Co-Präsidentin Alliance f und Nationalrätin GLP

55 Verbände, Fachstellen und NGO tragen die Forderung mit – dazu gehören unter anderem Amnesty International, Alliance F, SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ, Terre des femmes, Dao Dachorganisation der Frauenhäuser und zahlreiche Opferhilfestellen.

Über 130 Persönlichkeiten sind Erstunterzeichnende des Appells stopp-sexuelle-gewalt.ch, darunter Politikerinnen und Politiker verschiedener Parteien, Strafrechtsexpert*innen, Rechtsanwält*innen, Ärtz*innen, Fachberaterinnen* und Kulturschaffende. Sie wollen mit dem Appell ein Zeichen setzen für die politische Debatte zur Reform des Sexualstrafrechts in der Schweiz.

«Sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person darf das Strafrecht nicht tolerieren. Das veraltete Sittenbild muss aus dem Recht entfernt werden», sagt Kathrin Bertschy, Co-Präsidentin Alliance f und Nationalrätin GLP.

«Von Sex kann nur geredet werden, wenn alle Beteiligten einverstanden sind. Alles andere ist Gewalt», sagt
Tamara Funiciello, Co-Präsidentin SP Frauen* Schweiz.

«Das gegenwärtige Gesetz ist ein Relikt aus einer Zeit, die wir hinter uns lassen wollen. Sexuelle Handlungen gegen den Willen des Opfers müssen heute als schweres Delikt anerkannt werden, auch wenn keine Nötigung angewandt wurde», sagt Lisa Mazzone, Ständerätin GRÜNE Schweiz.

«VON SEX KANN NUR GEREDET WERDEN, WENN ALLE BETEILIGTEN EINVERSTANDEN SIND. ALLES ANDERE IST GEWALT» Tamara Funiciello, Co-Präsidentin SP Frauen* Schweiz

Massive Übergriffe bleiben unbestraft

Opferanwält*Innen und Opferhilfestellen betonen immer wieder die Schwierigkeiten, denen Betroffene heute beim Zugang zur Justiz ausgesetzt sind. Oftmals müssen sie den Betroffenen erklären, dass eine Anzeige aussichtslos ist, weil nicht ausreichend psychischer Druck, Gewalt oder Bedrohung angewandt wurde und der Fall deshalb nicht in die aktuelle strafrechtliche Definition von Vergewaltigung oder sexueller Nötigung passt.

«Das geltende Recht wird der grossen Mehrheit der Übergriffe nicht gerecht. Die meisten Täter müssen keine Gewalt anwenden, da sie die Überforderung des Opfers und das Vertrauensverhältnis ausnutzen», sagte Alexandra Karle, Geschäftsleiterin der Schweizer Sektion von Amnesty International. «Massive Eingriffe in die sexuelle Selbstbestimmung bleiben in der Schweiz regelmässig straflos».

Eine repräsentative Erhebung von gfs.bern im Auftrag von Amnesty International hat 2019 ein schockierendes Ausmass sexueller Gewalt auch in der Schweiz offengelegt. 22 Prozent der Frauen in der Schweiz haben demnach während ihres Lebens ungewollte sexuelle Handlungen erlebt, 12 Prozent erlitten Geschlechtsverkehr gegen den eigenen Willen. Nur 8 Prozent der Betroffenen erstatteten nach sexueller Gewalt Anzeige bei der Polizei.

Frischer Wind in Europa

Das Justizdepartement prüft derzeit im Auftrag der Rechtskommission des Ständerats, wie das Schweizer Strafrecht sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person behandeln soll, wenn weder Gewalt noch Drohung vorlag. Die Verwaltung wurde beauftragt bis Sommer 2020 einen entsprechend überarbeiteten Gesetzestext vorzulegen (mehr Infos).

«DAS GEGENWÄRTIGE GESETZ IST EIN RELIKT AUS EINER ZEIT, DIE WIR HINTER UNS LASSEN WOLLEN. SEXUELLE HANDLUNGEN GEGEN DEN WILLEN DES OPFERS MÜSSEN HEUTE ALS SCHWERES DELIKT ANERKANNT WERDEN, AUCH WENN KEINE NÖTIGUNG ANGEWANDT WURDE» Lisa Mazzone, Ständerätin Grüne Partei

In Folge der Ratifizierung der Istanbul-Konvention des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt haben diverse europäische Länder angekündigt, dass sie die strafrechtliche Definition der Vergewaltigung neu formulieren wollen. Bis heute stellen bereits neun Länder in Europa Vergewaltigung aufgrund fehlender Zustimmung unter Strafe (Belgien, Deutschland, Griechenland, Island, Irland, Luxemburg, Schweden, das Vereinigte Königreich und Zypern). In Spanien, Dänemark, den Niederlanden und Finnland werden entsprechende Reformen diskutiert.

«In diesem Bereich des Strafrechts weht in Europa ein frischer Wind. Es ist Zeit, dass er auch die Schweiz erfasst. Die Strafrechtsreform muss klar zum Ausdruck bringen, dass Sex ohne Zustimmung nicht toleriert wird», sagte Barbara Berger, Geschäftsleiterin der Organisation SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ.

Der Originalartikel kann hier besucht werden