Die Bundesregierung hat ein Verbot von Einwegkunststoff-Produkten auf den Weg gebracht. Plastikprodukte, für die es bereits umweltfreundliche Alternativen gibt, sollen verboten werden.
Das Verbot betrifft Wegwerfprodukte wie Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik. To-Go-Lebensmittelbehälter und Getränkebecher aus Styropor sollen nicht mehr auf den Markt kommen. Verboten sind außerdem alle Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff, der sich in besonders schwer zu entsorgende Mikropartikel zersetzt.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze sagt dazu: „Viele Einwegprodukte aus Kunststoff sind überflüssig und kein nachhaltiger Umgang mit Ressourcen. Dazu kommt: Viel zu oft enden Kunststoffe in der Umwelt oder den Meeren.“ Wenn die weltweite Vermüllung so weitergehe, so Schulze in einer Presseerklärung des Ministeriums, „haben wir 2050 mehr Plastik als Fisch in unseren Weltmeeren“.
Verbot soll bessere und umweltfreundlichere Produkte und Lösungen bringen
Dieses Verbot werde schon bald zu besseren, innovativen und umweltfreundlichen Produkten und Lösungen führen. Vor allem Mehrweg sei aus Umweltsicht das Mittel der Wahl. „Wir müssen weg kommen von der Wegwerfkultur“, betont Schulze.
Die nun verbotenen Produkte gehören laut EU-Kommission zu den am häufigsten an europäischen Stränden gefundenen Plastikgegenständen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) geht aufgrund einer laufenden Analyse davon aus, dass sie rund zehn Prozent – in Einzelfällen bis zwanzig Prozent – des Abfalls aus Parks, öffentlichen Plätzen und Straßen ausmachen. Den größten Anteil daran haben To-Go-Verpackungen für Lebensmittel und Getränke aus expandiertem Polystyrol (Styropor).
Einwegkunststoffprodukte können in vielen Fällen durch umweltfreundlichere Mehrweglösungen ersetzt werden, heißt es in der Pressemeldung: „To-Go-Becher oder To-Go-Lebensmittelbehälter aus Metall oder Kunststoff sowie abwaschbare Trinkhalme aus Glas finden immer mehr Verbreitung. Auf vielen Volksfesten hat sich bereits Mehrweggeschirr fest etabliert. Wegwerfprodukte wie Wattestäbchen können aus nachhaltigerem Material hergestellt werden.“
Umsetzung ab Juli 2021
Die neue Verordnung diene, so das Umweltministerium, der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie in nationales Recht. Das Verbot soll am 3. Juli 2021 europaweit in Kraft treten. Der Abverkauf von bereits bestehenden Lagerbeständen – die nicht zuletzt auch durch die Covid-19-Pandemie entstanden sind – bleibe zulässig, um eine gebrauchslose Vernichtung der Einwegprodukte zu vermeiden. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung im Bundesrat.