Dieser Artikel eröffnet eine Reihe von Texten, die versuchen, verschiedene Aspekte des Vorschlags eines Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) zu erläutern.

Zunächst einmal ist es wichtig, den Unterschied zwischen Bedingungslosem Grundeinkommen und Mindestsicherung zu erläutern. Eine Mindestsicherung ist ein Geldbetrag, den der Staat an Personen oder Gruppen auszahlt, die bestimmte Bedingungen erfüllen. Demnach könnte man sie auch als “bedingte Unterstützung” bezeichnen. Viele dieser Bedingungen spielen auf finanzielle Engpässe an, die Unterstützung ist also “nur für Arme” gedacht, da man sie nicht erhält, wenn man nicht “arm” ist.

Die Rechtfertigung solch einer “bedingten Unterstützung” begründet sich darin, den “besonders Bedürftigen” zu helfen. Daher kann sie keiner erhalten, der nicht “bedürftig” ist. Dies bringt jedoch einen sehr unerfreulichen Nebeneffekt mit sich: Die Mindestsicherung begünstig keineswegs den vollständigen Ausweg aus der Armut, da man in diesem Fall direkt den Anspruch auf die finanzielle Unterstützung verlieren würde. Oder einfacher ausgedrückt: Wenn ich möchte, dass sie mich weiterhin bezahlen, muss ich auch weiterhin arm bleiben.

Etwas sehr Ähnliches tritt in Zusammenhang mit dem Arbeitslosengeld auf, da man ebenfalls den Anspruch darauf verliert, sobald man Arbeit findet, wodurch der Anreiz eine Arbeit zu finden, relativ gering bleibt – vor allem wenn das Geld, das für den Job gezahlt wird, kaum den Betrag der Mindestsicherung überschreitet.

Damit der Staat diese Mindestsicherung zahlen kann, muss er eine Bürokratie aufrechterhalten, die überprüft, ob die jeweiligen Personen die Bedingungen erfüllen. Für die Personen, die finanzielle Unterstützung beantragen, bedeutet das konkret, dass sie eine ganze Reihe von bürokratischen Verfahren durchlaufen müssen, bis sie endlich das erhalten, was ihnen zusteht.

Als Beispiel für eine gescheiterte Mindestsicherung kann man das “garantierte Bürgereinkommen” (Renta garantizada a la ciudadanía) nennen, das 2017 in Katalonien eingeführt wurde. Dort wurde die Mehrheit der Anträge für eine Mindestsicherung abgelehnt, mit dem Ergebnis, dass die Kosten für den Verwaltungsaufwand sehr hoch war und gleichzeitig das angestrebte Ziele nicht erreicht werden konnte.

Das Bedingungslose Grundeinkommen hingegen ist – wie im Namen bereits enthalten – nicht an Bedingungen geknüpft. Es steht demnach allen Personen ungeachtet ihrer finanziellen Situation zu.

Es ist eine „Basis“, von der aus man seine wirtschaftliche Situation verbessern kann, wenn man dies wünscht. Selbstverständlich wird jede Leistung, deren Betrag die Summe des BGE übersteigt, weiterhin ohne Kürzung ausgezahlt.

Das BGE fördert die Arbeitssuche, da alles verdiente Geld zum Grundbetrag addiert wird, ebenso wie das Studium, wodurch bessere Jobs gefunden werden können. Außerdem können mit dessen Hilfe persönliche Berufungen und Fähigkeiten entwickelt werden, die sonst aufgrund fehlender Möglichkeiten häufig unentdeckt bleiben.

Abschließend ist es wichtig zu erwähnen, dass das Bedingungslose Grundeinkommen auch das Selbstwertgefühl vieler Menschen verbessert, da sie im Gegensatz zu Personen, die eine Mindestsicherung erhalten, zufriedener mit sich selbst sind und so auch die Möglichkeit sozialer Teilhabe wahrnehmen können.

Die Mindestsicherung stellte seinerzeit einen sozialen Fortschritt dar, da sie vielen Menschen in schwierigen Situation geholfen hat. Aber nun ist die Zeit gekommen, einen weiteren Schritt in Richtung Verbesserung der Lebensqualität vieler Menschen zu machen.

Jetzt schlägt die Stunde des Bedingungslosen Grundeinkommens.

Die Übersetzung aus dem Englischen wurde von Luna Jakob vom ehrenamtlichen Pressenza-Übersetzungsteam erstellt. Wir suchen Freiwillige! 


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