Ausgerechnet am 1. April, dem „Scherztag“ der Deutschen, soll ein weiterer Schritt zur Beendigung des Dramas in Libyen unternommen werden (Berliner Zeitung). Ein dringendes Vorhaben mit dem Endziel, Totschlag und Chaos im Erdöl reichen Land zu beenden. Endlich den Weg für normale Verhältnisse für die Bevölkerung frei machen, ist das humanistische Gebot der Stunde. Auch muss die Todespforte für Flüchtlinge nach Europa geschlossen werden.
Alle 27 Botschafter der Mitgliedsländer der EU hätten einer Variante des Textes der Vereinbarung mit Namen „Irina“ zugestimmt, meldete die dpa Agentur (01.04.2020). Der Text müsse nur noch von den Regierungen bestätigt werden, wird berichtet.
Der Name Irina erinnert an die Initiative Putins vom Januar 2020, der in Moskau Verhandlungen mit den Spitzen der Konfliktparteien unter General Chalifa Haftar und Ministerpräsident Fajes al Sarradsch führte. Eine Fortsetzung der Gespräche gab es am 19. Januar 2020 auf der Berliner Libyen-Konferenz. Beide Treffen erzielten keinen Durchbruch. Der Verhandlungsfaden wird nun mit „Irina“ weiterverfolgt.
Das Prinzip Hoffnung für Libyen gilt weiter
Die erste mehr formale Frage lautet, ob das Wort Starttermin 1. April von der Berliner Zeitung oder dpa richtig gewählt wurde. Die Regierungen der EU sind nicht für schnelle Entscheidungen bekannt. Sie benötigen in der Regel Monatsfristen, um die Hürden ihrer Bürokratie zu überwinden.
Unklar bleibt, warum die Ebene der Botschafter Fortschritte für Libyen erbringen soll, nachdem die Spitzen der Politik auf zwei Konferenzen die Ziele verfehlt hatten.
Die zweite löst Zweifel aus, ob sich die USA, Russland oder auch die Türkei an einen Lieferstopp für Waffen halten. Alle drei gehören ja nicht der EU an. Sie haben sich offensichtlich auch nicht an das seit Monaten geltende Waffen-Embargo der UNO zu Libyen gehalten, sicherlich genauso wenig Länder der EU. Die USA haben bekanntlich Erdöl-Interessen in Libyen, Russland möchte seinen strategischen Einfluss im Mittelmeerraum stärken und die Türkei glaubt Rechte in Libyen und Syrien zu haben.
Die dritte Frage wäre, ob der Textentwurf der 27 Botschafter den Reexport verbietet, damit Waffen nicht über Drittländer in die Hände der Konfliktparteien geraten. Waffenlieferungen nehmen viele, oft krumme Lieferwege und die Zollbeamten der Welt kennen eine Menge Varianten, wie Deklarationen der Begleitpapiere gestaltet werden können. Das Geschäft mit Waffen ist gewinnträchtig und erfolgserprobt.
Eine vierte stellt sich, ob die bestehenden Verträge zur Waffenlieferung noch bindende Fristen haben. Schließlich verfügen gewitzte Anwälte der Lieferfirmen über Erfahrungen, um Vorschriften der Regierungen noch innerhalb eines rechtlichen Rahmens zu umgehen.
Die fünfte Frage geht dahin, wie die Waffenproduzenten in eine wirksame Vereinbarung eingebunden werden können. Die Waffenschmieden haben Horrorgefühle vor Frieden und sind neben den beiden Konfliktparteien eine besonders starke Kraft, die eigene Interessen verfolgt. Zu hoffen ist, dass die Waffenlager der beiden Konfliktparteien nicht „vorsorglich“ aufgefüllt wurden.
Der Generalsekretär der UNO, António Guterres, hat aus Anlass der Corona – Epidemie aufgerufen, unverzüglich alle Kampfhandlungen in der Welt einzustellen. Ein mediales Echo ist in Deutschland nicht zu vernehmen.
Die Präambel des Grundgesetzes verpflichtet die Regierung und im Fall von Waffenlieferung das Außenministerium “dem Frieden der Welt zu dienen“. Es ist beschämend, wie der deutsche Rechtsstaat mit dem Waffen Embargo der UNO umgeht.
Vom Bismarck stammt der Aphorismus:
„Nirgendwo wird so viel gelogen, wie vor einer Wahl, im Kriege und nach der Jagd“