Zum Schutz von Mieter*innen hat die Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg gebracht, das Kündigungen aufgrund von corona-bedingten Mietausfällen zwischen April und Juni 2020 ausschließt. Die Mietschulden bleiben aber bestehen und sollen bis Juni 2022 beglichen werden.
Dies wird für viele Mieter*innen nicht möglich sein. Auch der Vorschlag des Deutschen Mieterbundes gemeinsam mit dem Verband der deutschen Wohnungswirtschaft, einen staatlichen Hilfsfond zur Übernahme der Mietschulden einzurichten, greift zu kurz. Dadurch würden die Kosten über Steuerzahlungen ausschließlich von der Allgemeinheit getragen, während die Immobilienwirtschaft nicht beteiligt würde.
Die 157 unterzeichnenden Wissenschaftler*innen unterschiedlicher Disziplinen, die sich mit der Wohnungsfrage beschäftigen, fordern dagegen corona-bedingte Mietschulden zu erlassen und gleichzeitig eine Härtefallregelung mit staatlichem Hilfsfonds für Vermieter*innen einzuführen, die drohen in die Insolvenz zu geraten.
Als Sofortmaßnahme fordern die Wissenschaftler*innen ein Moratorium von Kündigungen, Zwangsräumungen, Mieterhöhungen, Energie- und Wassersperren für Wohn- und Gewerbemieter*innen sowie die Unterbringung von Obdachlosen in Hotels und leerstehenden Wohnungen.