Ein Lieferkettengesetz in Deutschland ist machbar – für Unternehmen genauso wie für den Gesetzgeber. Das zeigt ein Rechtsgutachten der Initiative Lieferkettengesetz, erstellt von Rechtsexpert*innen des Bündnisses mit Unterstützung durch Rechtsanwalt Robert Grabosch. Unternehmen in Deutschland sollen mit einem solchen Gesetz dazu verpflichtet werden, Mensch und Umwelt bei ihren globalen Geschäften besser zu schützen.
„Unsere Analyse zeigt: Menschenrechts- und Umweltschutz entlang der gesamten Wertschöpfungskette sind keine Utopie, sondern nur ein Gesetz weit entfernt. Die Bundesregierung muss dem Koalitionsvertrag nachkommen und noch in dieser Legislaturperiode ein faires und starkes Lieferkettengesetz verabschieden“, sagt Johanna Kusch, Sprecherin der Initiative Lieferkettengesetz.
Entwicklungsminister Müller und Arbeitsminister Heil hatten zugesichert, im Februar Eckpunkte für ein entsprechendes Gesetz vorzulegen, um den Prozess voranzutreiben. Die Initiative Lieferkettengesetz ist ein Bündnis aus 91 zivilgesellschaftlichen Organisationen.
Ein Lieferkettengesetz soll es Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen auch erleichtern, in Deutschland vor Gericht zu ziehen, um auf Wiedergutmachung zu klagen. Vor allem aber soll es präventiv wirken: „Unternehmen sollten dazu verpflichtet werden, die Risiken für Mensch und Umwelt in ihren Geschäften zu analysieren, diesen vorzubeugen und das öffentlich zu dokumentieren. Verstoßen sie gegen diese Pflichten, muss das Konsequenzen haben: zum Beispiel Bußgelder oder den Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren“, erläutert Christian Schliemann vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). Eine Behörde müsse die Einhaltung der Sorgfaltspflichten kontrollieren und bei Missachtung entsprechend sanktionieren.
Nicht nur Menschen, auch die Umwelt muss ein Lieferkettengesetz nach Ansicht des zivilgesellschaftlichen Bündnisses schützen: Laura von Vittorelli, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), erklärt:
„Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung durch die Wirtschaft gehen weltweit Hand in Hand. Wenn Flüsse durch Bergbau, Chemie- und Textilfabriken vergiftet werden, sind Menschen in ihrem Grundrecht auf Zugang zu sauberem Trinkwasser eingeschränkt. Ein Lieferkettengesetz muss sowohl menschenrechtliche als auch umweltbezogene Sorgfaltspflichten für Unternehmen festschreiben. Betroffene brauchen eine rechtliche Handhabe gegen diese zerstörerischen Praktiken.“
Gelten muss ein Lieferkettengesetz für alle großen Unternehmen (also bspw. bei über 250 Mitarbeitenden oder 20 Millionen Euro Bilanzsumme), die in Deutschland ansässig oder geschäftstätig sind. Kleine und mittelständische Unternehmen soll das Gesetz erfassen, wenn sie in Branchen mit besonders hohen Risiken für Mensch oder Umwelt tätig sind, etwa in der Textilbranche, so die Forderung der Initiative.
Viele Unternehmen machen bereits jetzt freiwillig vor, dass Menschenrechtsschutz möglich und vor allem nicht geschäftsschädigend ist. Doch Freiwilligkeit reicht beim Schutz von Menschenleben und Umwelt nicht aus.
„Wichtig ist: Deutschland darf mit einem Gesetz nicht hinter die Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zurückfallen. Diese verlangen nichts Unmögliches von Unternehmen, sondern lediglich angemessene Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte“, erläutert Heike Drillisch, Koordinatorin des CorA-Netzwerks für Unternehmensverantwortung.
Die Angemessenheit hänge etwa von der Größe des Unternehmens, seinen direkten Einflussmöglichkeiten und der Schwere der möglichen Menschenrechtsverletzung ab.
Die Initiative Lieferkettengesetz eint 91 zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter Menschenrechts-, Entwicklungs- und Umweltorganisationen sowie Gewerkschaften und kirchliche Akteure. Im September 2019 haben sie sich zu einem Bündnis zusammengeschlossen. ECCHR, BUND Deutschland und das CorA-Netzwerk gehören zu den 18 Trägerorganisationen der Initiative.
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