Nachdem am Freitag, 24.01.2020, Karin Keller-Sutter bekannt gab, dass die Schweiz minderjährige Flüchtlinge aus Griechenland übernehmen wolle, wurde am Samstagabend die Petition “Schutz für Kinder auf der Flucht” lanciert, die die zusätzliche Übernahme von 200 unbegleiteten Kindern und Jugendlichen fordert.
Karin Keller-Sutter machte am 24.01.2020 öffentlich auf die humanitäre Krise, die auf den griechischen Ägäis Inseln herrscht, aufmerksam (vgl. sda Meldung vom 24.01.2020 “Die Schweiz will minderjährige Flüchtlinge aufnehmen”). Drei Privatpersonen lancierten daraufhin am Samstagabend die Petition “Schutz für Kinder auf der Flucht”, die die Veranlassung der Einreise von 200 Kinderflüchtlingen von den ägäischen Inseln in die Schweiz verlangt.
Der Petitionstext bemängelt, dass die Übernahme von Kinderflüchtlingen mit familiären Beziehungen in die Schweiz, wie sie Keller-Sutter angekündigt hat, nicht genüge. Neben den Kindern und Jugendlichen mit Bezug zur Schweiz soll der Bundesrat ein humanitäres Zeichen setzen und die Einreise der besonders verletzlichen Flüchtlingskinder in die Schweiz veranlassen, damit sie hier Unterbringung, Betreuung und Vertretung sowie ein faires Verfahren erhalten.
Keller-Sutters Ankündigung ist eine Dublin Verpflichtung
Karin Keller-Sutter äusserte sich am vergangenen Freitag kurz vor Beginn eines EU-Ministertreffens im kroatischen Zagreb gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Man habe Athen Hilfe angeboten und die Schweiz plane, minderjährige Flüchtlinge aus Griechenland zu übernehmen. Diese Kinder und Jugendlichen müssen aber familiäre Beziehungen in die Schweiz haben, damit sie überhaupt für die Prüfung einer Übernahme in Frage kommen.
“Die Übernahme der unbegleiteten Kinderflüchtlingen mit Familienbezug zur Schweiz – wie sie Karin Keller-Sutter angekündigt hat – ist, sofern es dem Wohl des Kindes dient, eine Verpflichtung aus dem Dublin Abkommen”, sagt Katarina Socha, Juristin im Asyl- und Ausländerrecht. Die Schweiz hält sich mit dieser Ankündigung also lediglich an die Artikel 6 und 8 des Dublin Abkommens.
Fast doppelt so viele Ankünfte
Die Petition verlangt, dass die Schweiz nicht nur die Übernahme von unbegleiteten Flüchtlingskindern mit familiären Beziehungen in die Schweiz prüft. Sie fordert darüber hinaus ein humanitäres Engagement der Schweiz. In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass dies dringend notwendig sei, da im Jahr 2019 fast doppelt so viele Menschen wie im Jahr zuvor über das Mittelmeer auf den griechischen Insel angekommen sind. Die Situation beispielsweise auf Lesbos hat sich daher erneut massiv zugespitzt.
Die Zustände sind menschenunwürdig. Unter diesen Bedingungen leben allein im Flüchtlingslager Moria ca. 1500 unbegleitete Kinder und Jugendliche und sind massiven Gefahren ausgesetzt. “Die prekäre Situation auf den Ägäis Inseln fordert unsere solidarische Unterstützung. Kindern und Jugendlichen stehen gemäss der Kinderrechtskonvention besondere Rechte zu. Die Schweiz mit ihrer humanitären Tradition sollte unbedingt Kinderflüchtlingen den notwendigen Schutz bieten”, kommentiert Sibel Arslan, Nationalrätin, die Petition.