Für die Bundesregierung ist Palästina kein Staat, folglich wäre der Internationale Strafgerichtshof, ICC, für Kriegs- und Menschenrechtsverletzungen Israels gegenüber Palästinensern nicht zuständig.
International wird Palästina mehrheitlich als Staat anerkannt, die Staatsgründung wurde 1988 ausgerufen und bei den Vereinten Nationen hat Palästina seit 2012 einen Beobachterstatus. Ein souveräner Staat ist das besetzte Palästina allerdings nicht.
Nun hatte Fatou Bensouda, Chefanklägerin des ICC im Dezember 2019 zahlreiche Gründe genannt, um gegen Israel zu ermitteln. Etwa die Zerstörung palästinensischen Eigentums, die Vertreibung von Palästinensern aus dem Westjordanland und Ostjerusalem oder die Militäroperation Protective Edge von 2014 im Gazastreifen. In einem offenen Brief kritisiert Rolf Verleger, Vorsitzender vom Bündnis für Gerechtigkeit zwischen Israelis und Palästinensern, BIP, die Bundesregierung dafür.
Hier der Link zum Brief im BIP-Blog (BIP Aktuell 106): https://bip-jetzt.de/bip-blog.html