In der Schweiz werden Staatstrojaner mittlerweile intensiv eingesetzt. Dies berichtet die NZZ am Sonntag. Staatstrojaner verletzen jedoch die digitale Intimsphäre und untergraben die IT Sicherheit von uns allen. Der Einsatz ist daher weitgehend unzulässig.
Wir wurden für den Artikel zu einigen wichtigen Punkten befragt, die wir nicht im Detail beantworten konnten. Das liegt daran, dass es die Sicherheitsbehörden in der Schweiz üblicherweise vorziehen, nicht über den Einsatz von Staatstrojanern zu sprechen – wie es der Artikel bestätigt.
Informationen gelangen deshalb nur fragmentarisch an die Öffentlichkeit. Auch die Entscheide der zuständigen Gerichte sind grundsätzlich nicht zugänglich, was ein Grund dafür war, einen Big Brother Award für die «Geheimjustiz im Überwachungsstaat» zu vergeben. Umso wichtiger ist es, dass sich die Medien mit der Thematik befassen.
Die Digitale Gesellschaft lehnt den Einsatz von Staatstrojanern in der Schweiz weiterhin ab. Der Einsatz von Staatstrojanern verletzt die digitale Intimsphäre und untergräbt die IT-Sicherheit der Allgemeinheit: Sicherheitslücken werden nicht behoben, sondern für Staatstrojaner missbraucht. Die Sicherheitsbehörden kaufen dabei insbesondere auf dem Grau- und Schwarzmarkt bei Kriminellen ein. Sie fördern dadurch auch den Einsatz von Staatstrojanern in totalitären Staaten. Hingegen weigert man sich zu prüfen, ob der Einsatz geeignet, erforderlich und zumutbar, das heisst verhältnismässig ist.
Die Recherche der NZZ am Sonntag zeigt, dass es hinter den verschlossenen Türen der Sicherheitsbehörden in der Schweiz kaum noch Hemmungen gibt, Staatstrojaner einzusetzen. So stehen beim Fedpol acht Lizenzen für Staatstrojaner zur Verfügung, die von den Kantonen für monatlich je 13’750 Franken genutzt werden können.
Es gilt einmal mehr, dass der Zweck die Mittel heiligt, was mit einem Rechtsstaat selbstverständlich gerade nicht vereinbar ist. Die verschiedenen Akteure im Überwachungsstaat gehen offensichtlich davon aus, frei schalten und walten zu können. Die fehlende Transparenz verunmöglicht eine Diskussion über Staatstrojaner.
In Österreich hingegen wurde der Einsatz von Staatstrojanern vom Verfassungsgerichtshof soeben verboten. Es ist Konsens unter den höchsten europäischen Gerichten, dass Staatstrojaner – wenn überhaupt – nur unter strengsten Voraussetzungen eingesetzt werden dürfen. Diese Voraussetzungen sind normalerweise nicht erfüllt. Wir gehen davon aus, dass die Verfolgung von schwersten Straftaten auch ohne Staatstrojaner möglich ist.
Grundlegende Informationen in diesem Zusammenhang haben wir bereits 2016 veröffentlicht.
Wir fordern, dass die Sicherheitsbehörden in der Schweiz auf den Einsatz von Staatstrojanern verzichten. Wir fordern weiter, dass unsere IT-Sicherheit nicht durch die eigenen Behörden untergraben wird.
Unsere Behörden sollten unsere IT-Sicherheit, die auch die IT-Sicherheit von Behörden und Infrastruktur ist, im Gegenteil endlich wirksam gewährleisten müssen. Im digitalen Raum ist es nicht möglich, die IT-Sicherheit zu Lasten der «Bösen» zu untergraben, denn Sicherheitslücken betreffen immer alle. Dafür könnten beispielsweise die Mittel, die heute für Staatstrojaner missbraucht werden, für das Finden von Sicherheitslücken verwendet werden. Das Finden (und entsprechende Schliessen) solcher Sicherheitslücken würde die IT-Sicherheit in der Schweiz fördern und den Daten-Standort Schweiz stärken.
Dieser Artikel wurde von unserem Medienpartner Untergrund-Blättle unter einer cc by-sa 4.0 Lizenz übernommen und ist zuerst im Blog der Digitalen Gesellschaft erschienen.