Die Bundesregierung muss endlich gegen die fortgesetzten Verletzungen des Völkerrechts seitens der US-Regierung protestieren und die Verbrechen im Drohnenkrieg unter Nutzung der Air Base Ramstein unterbinden.
Die Ermordung des iranischen Generals Kassem Soleimani und hochrangiger irakischer Milizenführer bei Bagdad waren illegale völkerrechtswidrige Hinrichtungen. Der Drohnenangriff war zugleich eine kriegerische Aktion sowohl gegen den Iran als auch gegen den Irak, dessen Souveränität durch den Angriff verletzt wurde.
Die Bundesregierung hat bisher ebenso wie die Weltöffentlichkeit keine konkreten Informationen von der US-Regierung erhalten über eine angebliche Notwehr- oder Selbstverteidigungssituation, welche diesen Angriff rechtfertigen könnte. Das wurde den Medienvertretern auf der Bundespressekonferenz am 6. Januar 2020 bestätigt. Die vom US-Präsidenten und seinem Außenminister vorgebrachte Behauptung, von General Soleimani sei eine akute Bedrohung ausgegangen, kann daher nur als fadenscheinige Schutzbehauptung gewertet werden.
Schon seit 2013 ist durch den Whistleblower Brandon Bryant bekannt, dass die US-Luftwaffe alle Drohneneinsätze im Nahen und Mittleren Osten über die auf der US-Luftwaffenbasis in Ramstein installierte Relaisstation steuert. Dies gilt mit höchster Wahrscheinlichkeit auch für die Tötung von Soleimani am 3.Januar 2020. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat im letzten Jahr festgestellt, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, sich durch geeignete Maßnahmen zu vergewissern, dass eine Nutzung der Air Base Ramstein durch die USA für bewaffnete Drohneneinsätze nur im Einklang mit dem Völkerrecht stattfindet, und die Bundesregierung erforderlichenfalls gegenüber den USA auf die Einhaltung des Völkerrechts hinwirken müsse. Die Bundesregierung dürfe sich nicht zufrieden geben mit der abstrakten Zusicherung der US-Regierung, sie werde bei allen Aktivitäten in Ramstein das deutsche Recht beachten. Die Verlautbarungen der Regierungssprecher in der Bundespressekonferenz am 6. Januar 2020 lassen jedoch darauf schließen, dass die Regierung bezogen auf die Hinrichtung von Soleimani keinerlei Erklärungen zur Rechtfertigung des Angriffs von der US-Regierung gefordert, geschweige denn gegen die dafür erfolgte Nutzung der Air Base Ramstein Protest erhoben hat.
Die Regierung verhält sich wie ein willfähriger Vasall nach dem Motto der drei Affen: nichts sehen, nichts hören und nichts sagen. Durch die kontinuierliche Verletzung ihrer Schutzpflichten im Hinblick auf die Nutzung der Air Base Ramstein ist sie mitverantwortlich für die dort begangenen Rechtsverletzungen der USA. Sie ist mitverantwortlich für die daraus resultierende kontinuierliche Aushöhlung des Völkerrechts sowie die ebenfalls daraus resultierenden Gefahren für den Frieden.
Unerträglich ist, dass die Bundesregierung bislang übergeht, dass die USA mutwillig unter Bruch des Völkerrechts das Iran-Atom-Abkommen von 2015 verlassen und ihre früheren Sanktionen gegen den Iran wieder in Kraft gesetzt haben. Darüber hinaus haben die USA mit zusätzlichen Sanktionen einen totalen Wirtschaftsboykott installiert, um einen Zusammenbruch der Versorgung der Bevölkerung und der öffentlichen Ordnung im Iran hervorzurufen, letztlich mit dem Ziel, einen Regime-Change herbeizuführen und eine ihnen willfährige Regierung zu erreichen. Auch diese Sanktionen, bei denen die Bevölkerung in Geiselhaft genommen wird, sind völkerrechtlich nicht zulässig. Sie treffen vor allem die Zivilbevölkerung, deren Versorgung mit Lebensmitteln, mit Medikamenten und medizinischen Ersatzteilen und führten bereits zu hoher Arbeitslosigkeit, hoher Inflation und horrenden Lebenshaltungskosten. Sie verstoßen gegen das völkerrechtliche Interventionsverbot und die elementaren Menschenrechte.
Statt gegen diese Handlungen der USA zu protestieren, wirft Außenminister Maas einseitig der iranischen Regierung vor, sie halte das Atom-Abkommen von 2015 nicht ein und sei für die Spannungen verantwortlich. Tatsache ist aber, dass die iranische Regierung sich bei den Verhandlungen im Sicherheitsrat vorbehalten hat, die Beschränkungen der Anreicherung nicht einzuhalten, falls Sanktionen unter Bruch des Abkommens wieder in Kraft gesetzt werden sollten. Davon hat der Iran nun Gebrauch gemacht, zugleich aber mehrfach seine Bereitschaft betont, alle im Vertrag übernommenen Verpflichtungen wieder zu erfüllen, sobald die USA ihre vertragswidrigen Sanktionen aufheben. Tatsache ist schließlich, dass die iranische Regierung weiterhin entsprechend dem NPT-Vertrag mit der Internationalen Atomenergie Organisation kooperiert und die Einhaltung des NPT-Vertrages prüfen lässt.
Zwar wollen Deutschland, Frankreich und Großbritannien trotz des Drucks des US-Präsidenten nicht ebenfalls vertragsbrüchig werden und aus dem Atomabkommen austreten. Sie haben jedoch bisher keine wirksamen Schritte unternommen, um die USA zur Aufhebung ihrer Sanktionen zu bewegen oder wenigstens diese Sanktionen zu umgehen. Das aber wäre der einzig richtige Weg zur dauerhaften Konfliktlösung. Statt dessen haben sie nun den Schlichtungsmechanismus des Abkommens in Gang gesetzt, nicht gegen die vertragbrüchigen USA, sondern den Iran! Sie riskieren damit, dass bei Nicht-Einigung im Sicherheitsrat alle früheren Sanktionen wieder automatisch in Kraft treten, auch die des Sicherheitsrats und der EU.
IALANA Deutschland hat die Bundesregierung bereits im Mai des vergangenen Jahres aufgefordert, den völkerrechtswidrigen Kriegsdrohungen und aggressiven Handlungen der US-Regierung nicht untätig zuzusehen. Sie ist ebenso wie die Europäische Union durch Art. 3 Abs. 5 des EU-Vertrags verpflichtet, die USA „zur strikten Einhaltung des Völkerrechts, insbesondere zur Wahrung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen“ anzuhalten. Das bedeutet zunächst, sich klar gegen die USA zu positionieren, zu verlangen, dass die USA ihre Politik des maximalen Drucks aufgeben und die erneut in Kraft gesetzten und die zusätzlich verhängten Sanktionen gegen den Iran zurücknehmen. Die USA müssen die Ursache der aktuellen Krise beheben und das Atomabkommen mit dem Iran fortführen. Nur so kann eine drohende weitere Eskalation vermieden werden.
Pressemitteilung vom 16.Januar 2020 von IALANA- Deutschland – Vereinigung für Friedensrecht