Afghanistan hat tödlichstes Quartal seit Beginn der Aufzeichnungen hinter sich.
Für den heutigen 6. November ist der mittlerweile 29. Sammelabschiebeflug nach Kabul geplant, diesmal vom Flughafen Leipzig/Halle. Die Bundesregierung zeigt sich von immer neuen Meldungen über Anschläge und Gräueltaten in Afghanistan unbeeindruckt und hält an Abschiebungen in das Kriegsland fest. PRO ASYL fordert erneut den Stopp der Abschiebungen nach Afghanistan: »Was muss denn noch alles geschehen, bis Bund und Länder reagieren und die Abschiebungen einstellen?« fragt Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL.
»Das knallharte Durchziehen der monatlichen Abschiebeflüge macht fassungslos«.
Über den Verbleib der Abgeschobenen verliert sich die Bundesregierung in Allgemeinfloskeln, die mit dem Alltag der Betroffenen und der unmittelbar erlebten Bedrohung ihrer Existenz wenig zu tun haben (siehe Antwort auf Frage 39 vom 16. Oktober 2019). Die Rückkehr-Studie von Afghanistan-Expertin Friederike Stahlmann über den Verbleib und die Erfahrungen der zwischen Dezember 2016 und April 2019 aus Deutschland 547 Abgeschobenen hingegen zeigt: »Um der Verfolgung durch die Taliban zu unterliegen, genügt die Tatsache, in Europa gewesen zu sein«.
Das Blutvergießen in Afghanistan setzt sich derweil unvermindert fort. Das dritte Quartal 2019 war das opferreichste seit Beginn der Aufzeichnungen durch UNAMA mit 1.174 Toten und 3.139 Verletzten in der Zivilbevölkerung. Über die Zahl der Opfer unter den afghanischen Polizei- und Streitkräften herrscht weiter Unklarheit, der vierteljährlich erscheinende SIGAR-Report der US-Regierung (S. 84) gibt lediglich an, dass es im Juni und August 2019 einen Anstieg von 5% im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gegeben habe.
Erschütternd ist der jüngst veröffentlichte Bericht von Human Rights Watch, wonach Sondereinheiten des afghanischen Geheimdienstes zwischen 2017 und 2019 schwere Menschenrechtsverletzungen sowie Kriegsverbrechen begangen haben sollen, darunter Angriffe auf Krankenhäuser sowie Hinrichtungen und Verschwinden-Lassen von Zivilist*innen.
Der Bericht zeigt zum einen auf, dass zivile Opfer in Afghanistan nicht nur Attacken der Taliban zugeordnet werden können (vgl. UNAMA-Bericht vom 17. Oktober 2019, »Deliberate Attacks Against Civilians and Civilian Objects«). Die hier dokumentierten Fälle sind afghanischen Paramilitärs zum Opfer gefallen, die unbehelligt an Rechtsstaat und Justiz vorbei agieren. Zum anderen wird deutlich, dass sich in Afghanistan abseits der öffentlichen Wahrnehmung schwerste Menschenrechtsverletzungen abspielen, die straffrei bleiben und deren Dokumentation in diesem seltenen Fall gelungen ist.
Seit 6 Jahren in Folge verzeichnen die Vereinten Nationen mehr als 8.000 zivile Opfer in Afghanistan in den ersten drei Quartalen. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre kennen ein Afghanistan ohne Krieg und Konflikt nicht. Laut Global Peace Index ist Afghanistan der unsicherste Staat der Welt und hat die meisten Kriegstoten zu verzeichnen. De facto regieren Taliban-Schattenregierungen weite Teile des Landes.