Nur wenige Monate, nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac die Gemeinnützigkeit abgesprochen hat, ist auch der Kampagnenorganisation Campact die Gemeinnützigkeit entzogen worden. Die Entscheidung des Berliners Finanzamtes ist eine direkte Folge des im Februar gefällten BFH-Urteils gegen Attac und zeigt, wie berechtigt die Befürchtungen gesellschaftspolitisch engagierter Vereine vor einer weiteren Einschränkung ihrer Arbeit sind.
„Wir haben zu Recht vor einem Präzedenzfall Attac gewarnt. Die vorausgesagte verheerende Wirkung für die kritische Zivilgesellschaft in Deutschland ist eingetreten. Mit Campact ist eine weitere große Organisation betroffen, die sich aktiv für das Gemeinwohl einsetzt. Mit seinem Urteil gegen Attac hat der BFH es ermöglicht, politisch missliebigen Organisationen mithilfe des Gemeinnützigkeitsrechts Knüppel zwischen die Beine zu werfen“, sagt Dirk Friedrichs vom Vorstand des Attac-Trägervereins.
„Nötig wäre das Gegenteil. Das letzte, was wir angesichts der zunehmenden Angriffe von rechts brauchen, sind schrumpfende Handlungsspielräume für alle, die sich für eine solidarische Gesellschaft einsetzen.“
Bundestag muss Handlungsspielraum für kritische Zivilgesellschaft sichern
Attac fordert dringend eine Anpassung der Abgabenordnung an die Erfordernisse einer modernen Demokratie: Der Satzungszweck „Förderung des demokratischen Staatwesens“ muss als spezifischer Zweck anerkannt werden, außerdem müssen weitere Zwecke wie „Soziale Gerechtigkeit“ und „Menschenrechte“ in den Gemeinnützigkeitskatalog aufgenommen werden.
Stephanie Handtmann, Geschäftsführerin im Attac-Bundesbüro: „Das Gemeinnützigkeitsrecht darf nicht zu einem Instrument verkommen, mit dem Organisationen, die sich selbstlos für ein solidarisches Miteinander einsetzen, klein gehalten werden. Eine widerstandsfähige Demokratie braucht eine kritische Zivilgesellschaft und starke Organisationen, die politische Entscheidungsprozesse aktiv begleiten und sich einmischen. Diese wichtige gesellschaftliche Funktion darf nicht von Finanzämtern über das Steuerrecht ausgehebelt werden.“
Der BFH hatte im Februar das für Attac positive Urteil der ersten Instanz aufgehoben und das Verfahren mit engen Vorgaben an diese zurück verwiesen. In seinem Urteil steckt der BFH den Rahmen für politisches Engagement von gemeinnützigen Organisationen sehr viel enger als die bisherige Rechtsprechung. Insbesondere die Zwecke „Förderung der Bildung“ und „Förderung des demokratischen Staatwesens“ werden durch das Urteil stark eingeschränkt. In dem erneuten Prozess vor dem Hessischen Finanzgericht, der voraussichtlich im Januar beginnen wird, müssen die Richter nun den engen Vorgaben des BFH folgen. Attac ist entschlossen, seine Gemeinnützigkeit notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht zu verteidigen.
Webseite „Jetzt erst recht – Gemeinwohl ist politisch“: www.attac.de/jetzt-erst-recht