Die Kampagne Stopp Air Base Ramstein hat heute am Mittwoch, den 26.6. einen Eilantrag am Verwaltungsgericht gegen die Kreisverwaltung Kaiserslautern eingereicht.
Der Grund hierfür ist der Versuch der Kreisverwaltung, durch versammlungsrechtliche Auflage das verfassungsmäße Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit massiv einzuschränken. Die Kreisverwaltung gefährdet durch eine willkürliche Auflage die Gesundheit der Teilnehmer*innen der Abschlusskundgebung vor der Air Base Ramstein.
Diese Auflage ist unvereinbar mit dem sogenannten Brokdorf-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit einen sehr hohen Stellenwert einräumt.
Die Kreisverwaltung hat per Verfügung festgelegt:
- Dass die Abschlusskundgebung, anders als in den 4 Jahren zuvor auf zwei Spuren der Zufahrtsstraße, nur auf dem Seitenstreifen der Straße stattfinden darf.
Der veränderte Kundgebungsort hat zur Folge, dass die Gesundheit der Teilnehmenden gefährdet werden würde. Der Raum würde extrem verknappt und die Demonstranten wären gezwungen im Durchschnitt zu dritt auf 1 qm zu stehen.
Dagegen wird sich die Kampagne mittels Eilantrag wehren, da sonst:
- eine gefährliche Enge droht, die in der zu erwartenden Hitze gesundheitsgefährdend ist;
- Platzangst und Panik der Teilnehmenden ausbrechen könnte;
- Unfrieden und Aggression provoziert werden könnte;
- die Möglichkeit einer Einkesselung der Teilnehmenden besteht, die dann zwischen der Air Base Ramstein und der Polizei eingezwängt wären und für die es keine Ausweichmöglichkeit mehr gäbe.
Es scheint der Kreisverwaltung darum zu gehen, Untertanen zu reglementieren und nicht, eigenständigen Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf Versammlungsfreiheit zu gewähren.
Die Verfügung wirft die Fragen nach dem Warum auf. Ist dies ein Einknicken vor den USA (und ihrer Kriegsführung) sowie vor der deutschen Politik?
Es bleibt, dass die sinnlose Einschränkung der Kreisverwaltung auf dem Rücken der Demonstrierenden und der Polizei ausgetragen wird.
Die Kampagne Stopp Air Base Ramstein fordert die Kreisverwaltung auf: Bitte kehren Sie zur Vernunft und Kooperation zurück und gewähren Sie friedlichen Demonstrierenden ihr Recht auf Versammlungsfreiheit.