Am 24. Mai 2019 hat das oberste Gericht in Kenia die Strafbarkeit von Homosexualität bekräftigt. Während einzelne Gerichtsverfahren für homosexuelle oder auch transsexuelle Personen in den letzten Jahren positiv ausgingen, hält das oberste Gericht an den noch aus der Kolonialzeit stammenden Paragraphen 162 und 165 fest, die homosexuelle Handlungen unter Gefängnisstrafe stellen.
Wie CNN berichtet, entschied das oberste Gericht über eine von drei Organisationen im Jahr 2016 eingereichte Klage. Die Nichtregierungsorganisationen National Gay and Lesbian Human Rights Commission, Gay and Lesbian Coalition of Kenya und Nyanza, Rift Valley and Western Kenya Network hatten darin die Aufhebung der Kriminalisierung von homosexuellen Handlungen gefordert. Mit der Entscheidung vom 24. Mai 2019 hatte das Gericht jedoch entschieden, die Paragraphen 162 und 165 nicht aufzuheben, da es keine Diskriminierung von homo- oder transsexuellen Menschen sah.
Die betreffenden Paragraphen wurden nach Auskunft der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch 1897 von der britischen Kolonialregierung etabliert. Paragraph 162 setzt dabei für „fleischliches Erkennen wider die Natur“ 14 Jahre Haft vor, Paragraph 165 belegt „unschickliche Praktiken zwischen Männern“ mit fünf Jahren Haft.
Und obwohl die Paragraphen nicht oft angewendet werden, um Menschen tatsächlich zu verurteilen, werden sie immer wieder verwendet, um Menschen unter Druck zu setzen oder sie zu erpressen.
Nachdem in den letzten Jahren immer wieder Erfolge für Menschen der LGBTIQ-Gemeinschaft errungen werden konnten, ist die Gerichtsentscheidung nun ein herber Rückschlag für Menschenrechtsorganisationen. So konnten Organisationen, die sich für die Rechte Homosexueller einsetzten, ihre Registrierung gegen den Willen von Behörden, die ihnen „Anstiftung zu unmoralischem Verhalten“ vorwarfen, durchsetzen, Rektal-Untersuchungen angeblich homosexueller Männer als unvereinbar mit dem Verbot von Folter, Grausamkeit und menschenunwürdigen Behandlungen verboten werden und eine Trans-Aktivistin konnte erreichen, dass ihre Schulunterlagen auf ihren weiblichen Namen ohne einen Gender-Marker ausgestellt wurden.
Kenia bleibt somit eines der über 30 Länder des afrikanischen Kontinents, welches homosexuelle Handlungen weiterhin unter Strafe stellt.