Das Volksbegehren Artenvielfalt wird von der Landesregierung und dem Landtag in Bayern vollständig übernommen und damit auch das von der Volksinitiative ausgearbeitete und im Volksbegehren vorgelegte Naturschutz-Gesetz. Damit entfällt der Volksentscheid im Oktober.
Wir haben die Botschaft aus Bayern jetzt mit einem strahlenden -, aber auch mit einem weinenden Auge aufgenommen. Das Volksbegehren war eine Sternstunde für die Tiere, die Natur und auch für die Direkte Demokratie. Das bleibt.
Der Volksentscheid wäre jedoch für die Direkte Demokratie und für die Menschen in Bayern eine wichtige Bestätigung und Entscheidung gewesen. Die Landesregierung hätte einen eigenen Alternativvorschlag vorlegen oder nur eine Nein-Kampagne führen können und die Bürger und Bürgerinnen hätten als Gesetzgeber verbindlich über die Gesetzesvorschläge abgestimmt und nicht nur unterstützt, wie jetzt im Volksbegehren. Das ist eine andere Qualität, ein hoheitlicher Akt, wenn der Souverän als Gesetzgeber in Erscheinung tritt.
Das Volksbegehren will mehr Blühwiesen, bis 2030 eine Umstellung auf 30 % ökologische Landwirtschaft, Reduzierung der Pestizide und mehr Lehrstühle für ökologische Landwirtschaft an den Hochschulen.
Ein großer Erfolg für die Natur, die Tiere und für die Menschen und es macht Lust auf mehr!