Der Bezirk Rockland im US-Bundesstaat New York hat den Notstand aufgrund eines Masernausbruchs ausgerufen: Es wurden zuletzt 153 Fälle registriert, obwohl die Krankheit dort im Jahr 2000 für ausgerottet erklärt worden war. Aktuell treten auch in Deutschland vermehrt Masern auf. Aus diesem Grund kommt es derzeit zu Diskussionen über eine Impfpflicht.
Das Robert Koch-Institut (RKI) ist als zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention zuständig für die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten. Vor allem in den letzten Jahren ist es zu Häufungen von Maserninfektionen gekommen: 2017 wurden 929 Fälle vom Robert Koch-Institut übermittelt – 2016 waren es noch 325.
Der Chefarzt für die Abteilung Kinder- und Jugendmedizin im Helios Klinikum Berlin-Buch, Prof. Dr. Lothar Schweigerer, erklärt dazu: „Bei Masern handelt es sich um eine Virusinfektion, die zu schwerwiegenden Komplikationen führen kann, darunter Mittelohr-, Lungen- und Gehirnentzündungen. Leider gibt es dagegen keine wirksame Behandlung.“
Die Prävention mittels der Schutzimpfung ist und bleibt deshalb weltweit die empfohlene Maßnahme.
Eltern, die ihre gesunden Kinder nicht impfen lassen, gefährden auch diejenigen, welche aufgrund einer schweren Grunderkrankung keine Masernimpfung erhalten dürfen. Der Professor betont: „Nur bei einer Durchimpfungsrate von über 95 Prozent der Bevölkerung können auch die nicht geimpften Personen profitieren und haben Schutz vor bestimmten Infektionskrankheiten.“
Allerdings gibt es zahlreiche Impfgegner, die eine Impfpflicht ablehnen. Sie argumentieren, dass das Selbstbestimmungsrecht Vorrang hat und das persönliche Abwägen von Nutzen und Risiken wichtig ist. Zulässig solle allein die Impfberatung beim Hausarzt/der Hausärztin des Vertrauens sein. Zahlreiche Eltern haben Angst, welche Nebenwirkungen oder Langzeitschäden eine solche Impfung bedeuten würde.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bestätigt jedoch, dass die Impfung trotz möglicher Impfreaktionen gut verträglich ist. Es kann bei etwa fünf von 100 Geimpften in den ersten Tagen nach der Impfung zu Rötungen oder Schwellungen der Einstichstelle kommen. Da es sich um eine Lebendimpfung mit abgeschwächten Viren handelt, können bis vier Wochen nach der Impfung bei zwei bis fünf Prozent der Geimpften leichte „Impf-Masern“, die jedoch nicht übertragbar sind, beobachtet werden. In sehr seltenen Fällen kann sechs bis acht Jahre nach einer Masernerkrankung die subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) auftreten.
Prof. Schweigerer sagt: „Die Sterberaten von Kindern im letzten Jahrhundert haben erheblich abgenommen. Verantwortlich dafür sind insbesondere die Verfügbarkeit von Antibiotika und die Einführung von Hygienemaßnahmen und Impfprogrammen für Kinder.“
Der Chefarzt bedauert die nachlassende Impfdisziplin in der jüngsten Vergangenheit, welche zu den bekannten Masernausbrüchen geführt hat. Er sagt daher: „Kinderärzte raten dringend dazu, die kostenfreien Impfungen wahrzunehmen. Nur so können wir den hohen Standard der Kindergesundheit weiter garantieren. Außerdem müssten Menschen geschützt werden, die aus medizinischen Gründen nicht gegen Masern geimpft werden könnten.“
Zum Schutz vor Infektionskrankheiten werden in Deutschland Empfehlungen für Impfungen durch die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) auf Grundlage von infektionsepidemiologischen Erkenntnissen vorbereitet. Gemäß § 20 Abs. 2 Satz 3 des Infektionsschutzgesetztes (IfSG) werden wichtige Hinweise zur Durchführung von präventiven Maßnahmen wie den Schutzimpfungen gegeben. Dabei gibt die STIKO keinen Verweis auf spezielle Impfstoffe, sondern informiert über die Durchführung von Schutzimpfungen, die präventiv gegen Krankheiten wie Masern helfen können.
Diese Impfempfehlungen werden jährlich im Impfkalender dargestellt. Der Kalender beinhaltet Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis B, Poliomyelitis und Pneumokokken, die ab der achten vollendeten Lebenswoche möglich sind. Es folgen ab dem zweiten Lebensjahr Impfstoffe gegen Masern, Mumps, Röteln, Varizellen und Meningokokken der Serogruppe C. Sogenannte Auffrischimpfungen werden im Kindes- und Jugendalter empfohlen.