Zwischen 600 und 900 Personen nahmen an den kurzfristig angekündigten, bundesweiten Protesten gegen die Bundesregierung am 19.12.2018 teil und forderten die Streichung des Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch.
In Münster, Gießen, Kassel, Passau und Karlsruhe versammelten sich bereits zur Mittagszeit um 12:00h hunderte Menschen zu Kundgebungen. Am Nachmittag folgten dann in Leipzig und in Berlin vor dem Bundesjustizministerium weitere Protestaktionen mit abermals hunderten Teilnehmer*innen.
Auf den Kundgebungen kamen Politiker*innen sowie Ärzt*innen und Aktive zu Wort, die sich für die Streichung von § 219a aussprachen und die Eckpunkte der Bundesregierung aufs schärfste kritisierten. Besondere Betonung fand die Stigmatisierung, die Schwangerschaftsabbrüche und ungewollt Schwangere durch die Regelungen im Strafgesetzbuch erfahren. Ebenso wurde die angekündigte Studie zu bereits wissenschaftlich widerlegten, angeblichen psychischen Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs als Position radikaler Abtreibungsgegner*innen zurückgewiesen.
Die bundesweiten Proteste gegen das sogenannte Kompromisspapier der Bundesregierung sollen im Januar fortgesetzt werden.
Der 26. 01. 2019 wurde zum bundesweiten Aktionstag für die Streichung von § 219a StGB ausgerufen, unter dem Motto:
Keine Kompromisse!
Sexuelle Selbstbestimmung ist nicht verhandelbar
Weg mit § 219a!
Hierzu Ines Scheibe, Sprecherin des Bündnisses und selbst in der Schwangerschaftskonfliktberatung tätig:
“Wenn die Bundesregierung die Stimmen der Expert*innen, der Beratungsstellen, der Ärtz*innen, der Betroffenen und die Wünsche der Bevölkerung ignoriert, muss sie mit Widerstand rechnen. Wir freuen uns, wenn es im Januar noch in weiteren Städten und Kommunen zu Protesten für die Streichung von §219a StGB kommt.“
Mehr Hintergrund zum Papier der Bundesregierung:
Vor einer Woche hat die Bundesregierung ein Eckpunktepapier zur „Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonflikten“ vorgelegt.
Ines Scheibe erklärt hierzu: „Wir als Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung (BfsS) kritisieren das Eckpunktepapier aufs Schärfste, da die vorgeschlagenen Maßnahmen die Situation von Ärzt*innen, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und ungewollt Schwangeren insgesamt nicht verbessern werden. Im Gegenteil werden im Papier Positionen radikaler Abtreibungsgegner*innen wiedergegeben und die vorgesehenen Maßnahmen tragen zu einer zusätzlichen Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und ungewollter Schwangerschaften bei. Vor diesem Hintergrund ist die versprochene Herstellung von Rechtssicherheit für Ärzt*innen durch eine Ergänzung des § 219a StGB scheinheilig. Wir fordern die Streichung der §§ 218/219 aus dem Strafgesetzbuch und freuen uns über die jetzt bereits feststehenden bundesweiten Proteste am 26.01. 2019.“
Statt § 219a StGB zu streichen, wie von einer Mehrheit der Expert*innen und Betroffenen gefordert, soll eine Studie zur “Häufigkeit und Ausprägung seelischer Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen” in Auftrag gegeben werden.
Scheibe weiter: „Das Papier zeigt leider deutlich, dass sich christliche Fundamentalist*innen und selbsternannte Lebenschützer*innen in der Bundesregierung durchgesetzt haben.
Dabei ist das hier postulierte “Post-Abortion-Syndrom”, also ein erhöhtes Risiko einer psychischen Störung als Folge eines Schwangerschaftsabbruchs, ein wissenschaftlich längst widerlegter Mythos, mit dem radikale Abtreibungsgegner immerfort Ängste schüren. Ich finde es skandalös, dass dieser sich nun in diesem Papier wiederfindet.“
Studien zeigen hingegen, dass das gesellschaftliche Stigma, mit dem ein Schwangerschaftsabbruch behaftet ist, hervorgerufen u.a. durch die Regelung über das Strafgesetzbuch, bei vielen Betroffenen eine sehr große psychische Belastung darstellt. Wir als Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung lehnen darum diesen vermeintlichen Kompromiss ab und fordert die Streichung der §§218/219 aus dem Strafgesetzbuch.