Es gibt wohl keinen zweiten Deutschen, der mit den arbeitsrechtlichen Verhältnissen in der VR China ähnlich vertraut ist, wie Rolf Geffken. Von seiner Beschäftigung mit dem chinesischen Arbeitsrecht und dessen Entwicklung zeugen zahlreiche Publikationen, darunter sein bereits in 5. Auflage erschienener Kommentar zum chinesischen Arbeitsvertragsgesetz.
Sein Vortrag vermittelte interessante bis verblüffende Einsichten in ein freilich reichlich komplexes Land, das in letzten Jahrzehnten eine rasante technologische Entwicklung genommen hat, die man so detailliert und differenziert – und ohne etwas zu beschönigen – leider in unseren Mainstream-Medien kaum vermittelt bekommt.