Nach dem Willen der Bundesregierung soll das Bundesverfassungsgericht den Europäischen Gerichtshof zu einer Änderung seiner Rechtsprechung zur Vorratsdatenspeicherung bewegen. Dies geht aus einer Stellungnahme zu Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hervor, die unter anderem vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und Digitalcourage initiiert wurden.[1]

Dazu erklärt Werner Hülsmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung:

„Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mehrfach Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetaktivitäten für grundrechtswidrig erklärt, weil sie flächendeckend und wahllos auch Bürger erfassten, die in keiner auch nur entfernten Verbindung zu irgend einer Straftat oder Gefahr stehen. Genau deshalb ist auch das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung grundrechtswidrig und von Gerichten bereits außer Kraft gesetzt worden.

Da die Urteile des EuGH eindeutig sind, besteht kein Anlass, die Entscheidung über unsere Verfassungsbeschwerde durch erneute Befassung des EuGH zu verzögern. Schon gar nicht sind dem EuGH so suggestive und verharmlosende Fragen vorzulegen wie von der Bundesregierung vorgeschlagen. Fakt ist: Nach dem deutschen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung sollen Kontakte, Bewegungen und Internetverbindungen der gesamten Bevölkerung aufgezeichnet werden – ein nie dagewesener Anschlag auf unsere Privatsphäre und Kommunikationsfreiheit.“

Die Bürgerrechtler treten auch der Kampagne des Bundeskriminalamts entgegen, eine Vorratsdatenspeicherung sei zur Verfolgung von „Kinderpornografie“ nötig:

„Wie vierzehn Personen aus Zivilgesellschaft, Netzgemeinde, Journalismus, Recht und Wissenschaft schon vor Jahren in einem Offenen Brief auseinandergesetzt haben,[2] ist eine Vorratsdatenspeicherung völlig ungeeignet zum Schutz von Kindern. Umgekehrt gilt, dass anonyme Kommunikation Kinder schützt, indem sie anonyme Beratung, Selbsthilfe und Anzeigen ermöglicht.“

Aus Sicht der im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammengeschlossenen Datenschützer, Bürgerrechtler und Internetnutzer ist eine verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten für viele Bereiche der Gesellschaft höchst schädlich: Sie beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation in Bereichen, in denen Menschen auf Vertraulichkeit angewiesen sind (z.B. Kontakte zu Psychotherapeuten, Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Eheberatern, Kinderwunschzentren, Drogenmissbrauchsberatern und sonstigen Beratungsstellen) und gefährdet damit die körperliche und psychische Gesundheit von Menschen, die Hilfe benötigen, aber auch der Menschen aus ihrem Umfeld. Wenn Journalisten Informationen elektronisch nur noch überrückverfolgbare Kanäle entgegen nehmen können, gefährdet dies die Pressefreiheit und beeinträchtigt damit elementare Funktionsbedingungen einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft. Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung schafft Risiken des Missbrauchs und des Verlusts vertraulicher Informationen über unsere persönlichen Kontakte, Bewegungen und Interessen. Telekommunikationsdaten sind außerdem besonders anfällig dafür, von Geheimdiensten ausgespäht zu werden und Unschuldige ungerechtfertigt strafrechtlichen Ermittlungen auszusetzen.

Informationen zu der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung

Nachweise:
[1] Überwachung – Regierung will Vorratsdatenspeicherung von EuGH prüfen lassen
[2] Intelligente Strategien für ein sicheres Netz – IP-Vorratsdatenspeicherung stoppen