„Mit Suite und Kantate gegen den Staat im Staate – Geheimdienste abschalten!“ Unter diesem Motto fanden sich Ende August Instrumentalisten und Sänger von „Lebenslaute“ in Köln zusammen, um das dort ansässige Bundesamt für Verfassungsschutz musikalisch zu blockieren und für dessen „Abschaltung“ zu demonstrieren (Aufruf unter: www.lebenslaute.net).

Seit 1986 engagieren sich bundesweit Laien- und Profi-Musiker_innen einmal jährlich in Chor- und Orchesterstärke unter dem Namen „Lebenslaute“. Als Musik- und Aktionsgruppe bringen sie vorwiegend klassische Musik an ungewöhnlichen Orten und Brennpunkten zum Klingen: auf Militärübungsplätzen („Bombodrom“, „Schnöggersburg“) und Raketendepots, auf Abschiebeflughäfen und in Ausländerbehörden, vor Atomlagern und Waffenfabriken (Heckler & Koch) und an anderen menschenbedrohenden Orten.

Und dieses Mal war also der „Verfassungsschutz“ an der Reihe. Während eines Vorkonzerts in Köln kurz vor der Konzertaktion untermauerte ich die Wahl der „Lebenslaute“-Aktion mit folgender Rede:

Der „Verfassungsschutz“ ist ein ideologisches Kind des Kalten Krieges – gezüchtet als nachrichtendienstliche Waffe im Ost- West-Konflikt der 1950/60er Jahre zur Absicherung des westdeutschen „Bollwerks gegen den Kommunismus”, der Westintegration und Wiederbewaffnung. In jenen Zeiten eines militanten Antikommunismus erwarb er sich seine zweifelhaften Verdienste bei der systematischen Ausspähung, Stigmatisierung und gesellschaftlichen Ausgrenzung von Kommunisten, anderen Linken und Antifaschisten aus dem politischen Willensbildungsprozess. Diese geheimdienstlichen Praktiken hatten seinerzeit maßgeblich zu einer exzessiven Kommunistenverfolgung mit einer halben Million Betroffener beigetragen und in den 1970er/80er Jahren zu einer einschüchternden Berufsverbote-Politik, die zu millionenfachen Ausforschungen führte und der Tausende zum Opfer fielen. Die mittlerweile 68jährige Geschichte des „Verfassungsschutzes“ lässt sich auch als eine Geschichte von Skandalen und Bürgerrechtsverletzungen schreiben: von der Waffenbeschaffung für militante Gruppen; der Überwachung demokratischer Organisationen und Parteien, die als „extremistisch beeinflusst” gelten, sowie politisch-sozialer Bewegungen, wie der Anti-Atom- und Friedensbewegung, über skandalöse Sicherheitsüberprüfungen, Bespitzelung von Journalisten, Anwälten, Abgeordneten und Gewerkschaftern, illegalen Telefonabhöraktionen bis hin zu jenem fingierten Bombenattentat, das als „Celler Loch“ in die Geschichte einging – eine Chronik ohne Ende, die mit der V-Mann-Affäre im NPD-Verbotsverfahren, mit den V-Mann-Verflechtungen in Neonaziszenen und im NSU-Umfeld ihre vorläufigen Tiefpunkte fand.

Da drängt sich dann doch die Frage auf, welche Werbefirma wohl auf die glorreiche Idee kam, diese Institution ausgerechnet „Verfassungsschutz“ zu nennen“. Was verbirgt sich in Wirklichkeit hinter dem wohlklingenden, aber irreführenden Label, das wir oft unhinterfragt benutzen? Wenn man die Kritik am „Verfassungsschutz“ als Inlandsgeheimdienst und an seinen Praktiken zusammenfassen möchte, so könnte man diesen Problemfall der Demokratie komprimiert so auf den Punkt bringen:

Der „Verfassungsschutz“ mit seinen 17 Ämtern in den Bundesländern und auf Bundesebene ist ein im Kalten Krieg geprägter, antikommunistischer und skandalgeneigter Inlandsgeheimdienst mit geheimen Strukturen, Mitteln und Methoden sowie der Lizenz zu Gesinnungskontrolle, Infiltration und Desinformation. Er ist ein Regierungsgeheimdienst, der seine frühen altnazistisch-personellen Prägungen lange verleugnet und verdrängt hat; der eine ellenlange Skandalgeschichte hat und immer wieder Bürger- und Persönlichkeitsrechte vieler Menschen verletzt; der weite Teile der Linken und politisch Andersdenkende als „Verfassungsfeinde“ und „Linksextremisten“ verdächtigt und heimlich bespitzelt – und bei der Bekämpfung des Neonazismus weitgehend versagt; der sich mit seinen bezahlten V-Leuten und seinem unkontrollierbaren V-Leute-System heillos in mörderische Neonaziszenen und kriminelle Machenschaften verstrickt und diese deckt; der ein skrupelloses Vertuschungssystem betreibt, wichtige Beweismittel manipuliert und beseitigt sowie brisante Akten schreddert; der demokratisch kaum zu kontrollieren ist, weil er demokratischen Grundprinzipien der Transparenz und Kontrollierbarkeit widerspricht und auch deshalb zu Verselbständigung und Machtmissbrauch neigt, und der aus all diesen Gründen Verfassung und Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaat notorisch gefährdet und schädigt, anstatt sie auftragsgemäß zu schützen.

„Verfassungsschutz“ ist also in Wirklichkeit ein euphemistischer Tarnname, hinter dem sich weitgehend demokratiewidrige Geheiminstitutionen verbergen. Folgerichtig könnte man hinzufügen: Hätte der „Verfassungsschutz“ den ideologisch aufgeladenen Begriff „Extremismus“ und das Verdikt „verfassungsfeindlich“ nicht gepachtet und für die radikalen „Ränder“ der Gesellschaft reserviert, dann könnten diese Vorwürfe letztlich auch gegen ihn selbst gerichtet werden – strenggenommen also: ein Fall für den „Verfassungsschutz“.

Ein Lehrstück in Staatskunde – mein eigener Fall – kann das illustrieren: Seit 1970 bin ich vier Jahrzehnte lang ununterbrochen vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet und ausgeforscht worden – schon als Jurastudent und seitdem ein Arbeitsleben lang in allen meinen beruflichen und ehrenamtlichen Funktionen als Publizist, Rechtsanwalt, parlamentarischer Berater, später auch als Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte sowie als stellvertretender Richter am Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen. Unter diesen Überwachungsbedingungen war an berufliche Vertrauensverhältnisse, Mandatsgeheimnis oder Informantenschutz nicht mehr zu denken. Einer der abstrusen Vorwürfe lautet: Ich würde mit meiner Staats- und Geheimdienst-Kritik die Sicherheitsorgane diffamieren, wolle den Staat wehrlos machen gegen seine inneren und äußeren Feinde.

Gegen diese Dauerüberwachung erhob ich Klage. Nach einem über fünfjährigen Prozess erklärte das Verwaltungsgericht Köln diese Langzeitausforschung 2011 für unverhältnismäßig und grundrechtswidrig. Dagegen legte das Bundesamt Berufung ein. Nach weiteren sieben Jahren erklärte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im März dieses Jahrs die gesamte Beobachtung ebenfalls für grundrechtswidrig – prompt hat die Bundesregierung Revision gegen das Urteil eingelegt. Das heißt: Wir gehen nach fast 40 Jahren Überwachung und über zwölf Jahren Verfahrensdauer, also nach über einem halben Jahrhundert, in die übernächste Runde zum Bundesverwaltungsgericht – Ausgang und Ende ungewiss. Da können bis zur endgültigen Klärung leicht noch etliche Jahre ins Land gehen. Eigentlich ein Fall für den Bundesrechnungshof – wegen Verschwendung öffentlicher Gelder.

Mich schockiert, mit welcher ideologischen Verbissenheit und Ausdauer der Inlandsgeheimdienst, neben vielen anderen linksorientierten Personen und Gruppen, mich und mein Engagement als Anwalt, Journalist und Bürgerrechtler jahrzehntelang beobachtet hatte – während sich zeitgleich auf der anderen Seite Neonazis, rechte Gewalt und Terror fast unbehelligt, teils staatlich „betreut“, entwickeln und ihre Blutspur durch die Republik ziehen konnten – mit insgesamt fast 200 Toten allein seit 1990.

Welchen Anteil hat der „Verfassungsschutz“ an dieser erschreckenden Entwicklung – abgesehen davon, dass er als „Frühwarnsystem“, das er ja sein soll und will, vollkommen versagt hat?

Kernproblem ist, dass er ein dubioses V-Leute-System unterhält, das sich als unkontrollierbar und erhebliches Gefahrenpotential herausgestellt hat: V-Leute in Neonaziszenen sind nicht etwa „Agenten“ des demokratischen Rechtsstaates, sondern staatlich alimentierte Naziaktivisten – zumeist gnadenlose Rassisten und Gewalttäter, über die sich der „Verfassungsschutz“ heillos in kriminelle Machenschaften und Naziszenen verstrickt; so auch ins NSU-Netzwerk, in dem sich über 40 V-Leute und Informanten tummelten. Das Erschreckendste, was ich bei meinen Recherchen erfahren musste, ist, dass der „Verfassungsschutz“ seine kriminellen V-Leute oft deckt und gezielt gegen polizeiliche Ermittlungen abschirmt, um sie weiter abschöpfen zu können – anstatt sie unverzüglich abzuschalten. Das ist zwar strafbare Strafvereitelung im Amt und Beihilfe zu Straftaten, womöglich auch zu Morden, doch die Verantwortlichen sind dafür nie zur Rechenschaft gezogen worden. So auch im NSU-Komplex, dessen Mordserie womöglich hätte verhindert werden können. Schon deshalb hätten auf der Anklagebank des Oberlandesgerichts München weit mehr Angeklagte sitzen müssen als Zschäpe, Wohlleben & Co.: Hier fehlten die involvierten V-Leute, ihre V-Mann-Führer und alle für Versagen, Unterlassungen und Vertuschen Verantwortlichen aus „Verfassungsschutz“, Polizei und Sicherheitspolitik.

Zusammenfassend kann man sagen: Der „Verfassungsschutz“ hat Neonaziszenen und -parteien über seine bezahlten Spitzel letztlich mitfinanziert, rassistisch geprägt, gegen polizeiliche Ermittlungen geschützt und gestärkt, anstatt sie zu schwächen. Damit ist er über sein kriminelles V-Leute-System selbst integraler Bestandteil des Neonaziproblems geworden, konnte jedenfalls kaum etwas zu dessen Bekämpfung beitragen.

(Bild von lebenslaute.net)

Mein Fazit: Dieser „Verfassungsschutz“ ist weder reformierbar noch kontrollierbar. Gerade in seiner Ausprägung als Geheimdienst ist er Fremdkörper in der Demokratie, weil er selbst demokratischen Prinzipien der Transparenz und Kontrollierbarkeit widerspricht. Letztlich wird sich nur dann etwas grundlegend ändern, wenn solchen skandalträchtigen und intransparenten, letztlich demokratiewidrigen Institutionen die nachrichtendienstlichen Mittel entzogen werden und damit die Lizenz zur Gesinnungsschnüffelei und zum Führen von V-Leuten – statt sie, vollkommen geschichtsvergessen, immer weiter nach- und aufzurüsten.

Dieser Forderung namhafter Bürgerrechtsorganisationen steht nicht etwa das Grundgesetz entgegen, denn danach muss der „Verfassungsschutz“ (VS) keineswegs als Geheimdienst ausgestaltet sein. Seiner sozialverträglichen Auflösung als Inlandsgeheimdienst stünde verfassungsrechtlich also nichts im Wege. Im Fall von konkreten Gefahren, Gewaltorientierung und strafbaren Handlungen sind ohnehin Polizei und Justiz zuständig. In diesem Sinne: Schicken wir den „Verfassungsschutz“ nach 68 Jahren endlich in den unverdienten Ruhestand – zum Schutz von Verfassung, Bürgerrechten und demokratischem Rechtsstaat.

Fordern wir darüber hinaus eine rückhaltlose Aufklärung und konsequente Ahndung aller Neonaziverbrechen und aller staatlichen Verstrickungen in gewaltbereite Naziszenen. Es darf keinen Schlussstrich unter die Aufarbeitung und Aufklärung des NSU-Komplexes und seiner VS-Verflechtungen geben – denn da liegt allzu viel noch im Dunkeln.

Ich habe eine Vision, gehe damit aber, anders als Altbundeskanzler Helmut Schmidt geraten hat, nicht zum Arzt: Ich habe die Vision, die ich u.a. mit der Internationalen Liga für Menschenrechte teile, für die ich hier auch spreche: die Vision einer geheimdienstfreien Demokratie, einer freien, offenen und gerechten Gesellschaft ohne V-Leute und Lockspitzel, ohne Gesinnungsschnüffelei, Infiltration und Desinformation, ohne institutionellen Rassismus und staatlich alimentierten Neonazismus.


Dr. Rolf Gössner ist Rechtsanwalt, Publizist und Kuratoriumsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte. Mitherausgeber des „Grundrechte-Reports. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“. Sachverständiger in Gesetzgebungsverfahren von Bundestag und Landtagen. Mitglied der Jury zur Verleihung des Negativpreises „Big Brother Award“. Autor zahlreicher Bücher zu Demokratie, Innere Sicherheit und Bürgerrechte. Internet: www.rolf-goessner.de