JEFTA ist viel-viel schlimmer als CETA! Unter einer Kompetenzüberschreitung der EU soll JEFTA als EU-only-Abkommen ohne Beteiligung nationaler Parlamente verabschiedet werden, obwohl JEFTA eindeutig ein gemischtes Abkommen ist.
JEFTA verstößt, so wie es in Kraft gesetzt werden soll und auch inhaltlich, gegen unsere Verfassung und das UN-Klimaschutzabkommen von Paris. JEFTA kann nicht rechtmäßig wirksam zustande kommen, wenn es ohne die Zustimmung der Parlamente in den EU-Mitgliedstaaten (als EU-only-Abkommen) vereinbart werden soll. JEFTA ist kein EU-only-Abkommen, weil es neben der übergeordneten EU-Charta auch das übergeordnete UN-Klimaschutzabkommen von Paris mit dem Ziel der globalen Dekarbonisierung und Transformation der Wirtschaft nicht nur beachten sondern als Wirtschaftsabkommen auch dessen höchst ambitionierte Umsetzung ermöglichen muss.
Wir haben immer mehr Heißzeiten. Hier ist eine für jeden sehr verständliche Statistik dazu nach den Daten des Deutschen Wetterdienstes in den Jahren 1881 bis 2017:
JEFTA sieht keinerlei ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen z.B. im Energiebereich vor. In Kapitel 16.4 Nr. 5 werden in JEFTA sogar Regelungen vereinbart, die Vereinbarungen aus dem Pariser Klimaschutzabkommen die Wirksamkeit nehmen sollen, wenn sie als „Handelshemmnis“ wirken. Die Klimaschutzpläne der einzelnen EU-Mitgliedstaaten werden durch JEFTA sogar konterkariert.
Die Umsetzung des UN-Klimaschutzabkommens von Paris ist inzwischen für uns lebensnotwendig. Die Umsetzung soll ausdrücklich – im Übrigen auf damaligen Vorschlag der EU – in Verantwortung jedes einzelnen UN-Mitgliedstaates, also auch jedes einzelnen EU-Mitgliedstaates erfolgen. Das hat zur Folge, dass jedes neu abzuschließende bilaterale oder multilaterale Wirtschaftsabkommen mit der EU ganz eindeutig ein „gemischtes Abkommen“ ist.
JEFTA beinhaltet genauso wie CETA eine Regulatorische Kooperation und mehrere Ausschüsse, die unter der Kontrolle der nationalen Parlamente gar nicht stehen. Dann können Finanzprodukte nicht mehr kontrolliert und reguliert werden, obwohl wir strengere Regeln für fragwürdige Finanzprodukte brauchen. Auch die Rechtsform der Banken hat die EU-Kommission im JEFTA-Abkommen liberalisiert. Das bedeutet für uns, dass JEFTA und weitere, ähnliche Freihandelsabkommen eine neue Bankenkrise wahrscheinlicher machen. Wir dürfen wieder Banken retten und einige wenige Top-Manager machen wieder enorme Gewinne.
In allen diesen Sachen müssten die Parlamente der EU-Mitgliedstaaten abstimmen bzw. JEFTA in der jetzigen Fassung ablehnen.
Da die regierenden Parteien in der Bundesrepublik befürworten, dass JEFTA mit den oben beschriebenen inhaltlichen Mängeln und dem Verfahrensfehler in Kraft gesetzt wird und der Bundestag ziemlich entmachtet wird, ist unsere Verfassungsbeschwerde dringend notwendig.
Bitte unterstützen Sie unbedingt die JEFTA-Klage! Bitte treten Sie der Klage mit einer ausgefüllten Vollmachterklärung wirklich kostenlos bei! Wir haben wenig Zeit Beitritte zu sammeln, da das Europäische Parlament noch in diesem Jahr über JEFTA abstimmen wird. Drucken Sie die Vollmachterklärung aus. Dann ausfüllen und unterschreiben. Bitte senden Sie die ausgefüllte Vollmachterklärung per Post an die angegebene Adresse. Das Gericht akzeptiert nur vollständig ausgefüllte Vollmachterklärungen. Link zu Vollmachterklärung:
https://drive.google.com/file/d/1kerMGeD10LUPt0SDSJYtBs8GLs7Y2js0/view?usp=sharing
Wir sollen alle Möglichkeiten nutzen, um JEFTA zu stoppen. Deshalb machen Sie bitte auch bei JEFTA-Check mit! Fordern Sie jetzt die Mitglieder des INTA-Ausschuss (Ausschuss für internationalen Handel) auf, JEFTA abzulehnen. Hier geht es zur Aktion: http://www.greenteam-schwabenpower.de/freihandelsabkommen.html