Die Ungarische Helsinki-Komitee (HHC) reichte beim Ungarischen Verfassungsgericht und beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Beschwerde gegen die neue Strafbestimmung ein, die die Unterstützung von Asylbewerbern mit Freiheitsstrafe bedroht. Dieses Gesetz, die sogenannte „Einwanderungssondersteuer“, kann nur in Straßburg angefochten werden, da die mitentscheidende Mehrheit dem Verfassungsgericht vor Jahren das Recht auf Überprüfung der Steuergesetze entzogen hat.
Seitdem die ungarische Regierung Maßnahmen gegen zivilgesellschaftliche Organisationen ergriffen hat, setzt sich der HHC in allen möglichen Foren gegen diese ein. In unserem schriftlichen Beitrag beweisen wir mit Verfassungs- und Menschenrechtsargumenten, dass die neuen Rechtsvorschriften nur dazu dienen, zivilgesellschaftliche Organisationen einzuschüchtern. Ausserdem sind sie verfassungswidrig und verletzen grundlegende Menschenrechte.
Wir erleben nach wie vor die anhaltenden Angriffe der Regierung auf unabhängige zivilgesellschaftliche Organisationen mit dem Ziel, ihre Arbeit zu behindern und diese zum Schweigen zu bringen. Ein weiterer Schritt in diesem Prozess war, als das ungarische Parlament in diesem Sommer ein neues Gesetz zur Kriminalisierung von Asylbewerbern verabschiedete und die sogenannte „Einwanderungssondersteuer“ einführte. Um diese anzufechten, wandte sich der HHC an das ungarische Verfassungsgericht und den EGMR.
Das Komitee hat das Gesetz zur Kriminalisierung von Asylbewerbern sowohl in Straßburg als auch in Ungarn angefochten. Das Gesetz droht mit strafrechtlichen Sanktionen nicht nur für HHC-Mitarbeiter, sondern für alle, die Asylbewerbern helfen. Die Kriminalisierung hat keinen legitimen Zweck, ist unnötig und unverhältnismäßig. Der Wortlaut des neuen Gesetzes ist äußerst vage und erlaubt eine willkürliche Umsetzung durch die Behörden.
Der HHC konnte die Sondersteuer auf Einwanderung vor dem ungarischen Verfassungsgericht nicht anfechten, weil die Regierungskoalition eine Verfassungsgesetzgebung verabschiedet hat, die den Bürgern das Recht vorenthält, sich in Steuersachen an das Verfassungsgericht zu wenden. Daher steht uns in dieser Angelegenheit nur das Straßburger Gericht zur Verfügung.
Der Antrag des HHC macht geltend, dass die Sondersteuer von 25% ungerecht ist: statt einer offenen Debatte hält die Regierung an der Lösegeldforderung für diejenigen fest, die sich ihren Ansichten widersetzen. Das neue Steuergesetz behindert die Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen, da die Formulierung bewusst zweideutig ist, um die Geber abzuschrecken. Die Mitteilung der Regierung nach der Verabschiedung des Gesetzes war klar: eine der Zielorganisationen ist das ungarische Helsinki-Komitee. Wir sind jedoch optimistisch, dass wir unsere Wahrheit vor einem wirklich unabhängigen Gerichtsforum verteidigen können.
Die beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereichte Beschwerde zur Kriminalisierung von Asylbewerbern finden Sie hier (Englisch).
Die beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereichte Beschwerde über die 25%-ige Sonderaufgabe finden Sie hier (Englisch).
Link zur Pressemitteilung (Englisch).