Im Fall Hopp muss die Staatsanwaltschaft Krefeld die strafrechtlichen Vorwürfe aus Chile prüfen.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Fall Hartmut Hopp ist ein Schlag ins Gesicht der Opfer der Verbrechen in der Colonia Dignidad. „Die Entscheidung aus Düsseldorf steht leider ganz in der Linie des Umgangs der deutschen Justiz und der Bundesregierung mit der Colonia Dignidad“, sagte Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). „Die jahrzehntelange Blockadehaltung zur Aufarbeitung des Unrechtssystems in der Colonia Dignidad muss von höchster Stelle politisch beendet werden.“
Das ECCHR war an dem Verfahren in Düsseldorf nicht beteiligt, wird aber im strafrechtlichen Verfahren in Krefeld weiter daran arbeiten, Hopp und andere Verantwortliche für die Folter, den Medikamentenmissbrauch und die sexuelle Gewalt in der deutschen Sektensiedlung in Chile zur Verantwortung zu ziehen. „Die Staatsanwaltschaft Krefeld muss die strafrechtlichen Vorwürfe gegen Hopp, die in Chile zur Verurteilung zu fünf Jahren Haft führten, endlich untersuchen“, forderte Kaleck.
Hartmut Hopp hatte eine Führungsposition und ist damit mit-verantwortlich dafür, dass in der Colonia Dignidad Kritiker_innen der Pinochet-Diktatur gefoltert wurden, Colonia-Mitglieder mit Medikamenten malträtiert und Kinder sexuell missbraucht wurden. „Die Menschen, die die Verbrechen in der Colonia Dignidad überlebt haben ebenso wie die Angehörigen der Toten und „Verschwundenen“ haben Gerechtigkeit verdient. Die deutsche Justiz aber verwehrt die juristische Aufarbeitung“, sagte Kaleck.
Gemeinsam mit Betroffenen und der Kooperationsanwältin Petra Schlagenhauf aus Berlin reichte das ECCHR bereits im August 2011 bei der Staatsanwaltschaft Krefeld eine Strafanzeige gegen Hopp ein.
Weitere Informationen zur Arbeit des ECCHR zum Fall Hartmut Hopp finden Sie hier: Colonia Dignidad: Strafverfahren gegen Harmut Hopp in Deutschland