Dr. Alex Rosen, Vorsitzender der deutschen IPPNW-Sektion erklärt dazu: „Die gefährlichen Spannungen zwischen den beiden Atomwaffenmächten USA und Russland führen uns drastisch vor Augen, dass die Existenz dieser Waffen die gesamte Menschheit bedroht. Der Einsatz hätte katastrophale Folgen, daher sind diese Waffen durch nichts zu rechtfertigen und müssen abgeschafft werden. Protest gegen Atomwaffen ist daher nicht nur legitim, sondern dringend nötig. Leider hat das Gericht diesen Aspekt nicht ausreichend berücksichtigt.“ Die Angeklagten hatten mit rechtfertigendem Notstand (§34 Strafgesetzbuch) argumentiert. Durch ihre Aktion wollten sie die Gefahr für Leib und Leben hunderttausender Menschen durch einen möglichen Einsatz der Atombomben abwenden.
Martin Hinrichs aus dem Vorstand von ICAN Deutschland, ergänzt: „Das Urteil verdeutlicht auch die Bedeutung des internationalen Atomwaffenverbots, das im vergangenen Sommer von 122 Staaten beschlossen wurde. Der Vertrag tritt in Kraft, wenn 50 Nationen ratifiziert haben. Dann haben deutsche Gerichte noch ein Argument mehr, auf das sie sich in Prozessen wie diesen berufen können. Es ist eine Schande, dass die Bundesregierung das UN-Abkommen bislang boykottiert und sich damit auf die Seite von Donald Trump, Wladimir Putin und Kim Jong-Un schlägt.“
In Büchel lagern etwa 20 US-Atombomben, die in den kommenden Jahren modernisiert werden sollen. Bundeswehr-Soldaten trainieren regelmäßig den Abwurf dieser Bomben und üben so den Massenmord.
Die zwei angeklagten Aktivistinnen gehören zum Jugendnetzwerk für politische Aktionen (Junepa) und waren zum Zeitpunkt der Blockade jünger als 21 Jahre, daher wird nach Jugendstrafrecht verhandelt. Für die Prozesse gegen die vier älteren Aktivisten gibt es noch keinen Termin.
Weitere Informationen zum Prozess und zum Urteil finden Sie auf der Website von Junepa unter http://junepa.blogsport.eu/aktionen/widerspruch