BUND-Kommentar vom 28. November 2017
BUND-Eilverfahren gegen Tagebau Hambach erwirkt vorläufigen Rodungsstopp für den Hambacher Wald
Auf Antrag des Landesverbands Nordrhein-Westfalen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster heute einen Rodungsstopp im Hambacher Wald verfügt. Das Gericht hat das Land NRW im Wege einer Zwischenentscheidung verpflichtet, sicherzustellen, dass RWE die Fällarbeiten ab heute, 18.00 Uhr, einstellt. Das Rodungsverbot gilt zunächst so lange bis das OVG über die BUND-Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 25. Oktober 2017 entschieden hat. Im Eilverfahren hatte das Gericht damals einen partiellen Rodungsstopp verfügt, von dem aber nicht die Flächen im Geltungsbereich des derzeitigen Rahmenbetriebsplans erfasst waren. Zum Rodungsstopp erklärte Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND:
„Die heutige Entscheidung zum Rodungsstopp lässt uns aufatmen. Der Hambacher Wald wird jetzt erst einmal nicht weiter vernichtet. Auch dem Eskalationskurs von nordrhein-westfälischer Landesregierung und RWE gegenüber dem Braunkohle-Widerstand wurde richterlich Einhalt geboten. Der Beschluss verschafft wertvolle Zeit, die sowohl RWE als auch die Landesregierung für ein Umdenken nutzen sollten. Die Klimaschutzziele setzen den Tagebauen eine enge Betriebsfrist. Der Kohleausstieg auf Bundesebene ist nur noch eine Zeitfrage. Den wertvollen Hambacher Wald dem Tagebau zu opfern, um Kohlekraftwerke zu befeuern, die ohnehin abgeschaltet werden müssen – das ist nicht länger vermittelbar. RWE muss sich jetzt auf den Kohleausstieg einstellen, denn seine uralten Meiler werden die ersten sein, die stillgelegt werden.“