Vor vierzig Jahren veröffentlichte Amnesty International das erste internationale Manifest für die Abschaffung der Todesstrafe. Seither haben viele Staaten die Todesstrafe abgeschafft und jene, die sie noch anwenden, sind eine zunehmend isolierte Minderheit.
1977 verabschiedete Amnesty International die «Stockholm Erklärung», das erste internationale Manifest für die Abschaffung der Todesstrafe. «Wenn ein Staat seine Macht nutzt, um ein Menschenleben zu beenden, sind auch keine anderen Rechte vor ihm sicher. Der Staat kann kein Leben schaffen, er darf es auch nicht auslöschen.», heisst es in der Erklärung.
Zum Zeitpunkt der Stockholm Erklärung hatten gerade einmal 16 Staaten die Todesstrafe in Gesetz und Praxis abgeschafft, acht davon in Europa und acht in Südamerika. Heute hat sich diese Zahl auf 105 erhöht. Weitere 36 Staaten haben die Todesstrafe zwar noch im Gesetz verankert, wenden sie aber in der Praxis nicht mehr an.
2016 haben nur 23 Staaten Hinrichtungen durchgeführt; eine kleine Gruppe – China, Iran, Saudi-Arabien, Irak und Pakistan – ist für die grosse Mehrheit der Hinrichtungen verantwortlich. Amnesty International ruft die Staaten auf, die Todesstrafe vollständig abzuschaffen und als ersten Schritt zur Abschaffung ein Moratorium für Hinrichtungen einzuführen.
Welttag gegen die Todesstrafe
Dieses Jahr fokussiert der Welttag gegen die Todesstrafe auf die Verbindung von Armut und Todesstrafe. Untersuchungen zeigen, dass Menschen, die sozio-ökonomisch benachteiligt sind, überdurchschnittlich häufig Opfer der Todesstrafe werden. Sozial benachteiligte Menschen können sich oft keine professionellen Anwälte leisten, um sich gegen Strafklagen zu verteidigen. Sie kennen sich im Justizwesen weniger gut aus und haben keine einflussreichen Netzwerke, die sie mobilisieren können.
Recherchen von Amnesty International über die Todesstrafe in China zeigen ein erschreckendes Muster auf: Die Todesstrafe wird in China vor allem gegen Arme und schlecht Ausgebildete sowie gegen ethnische und religiöse Minderheiten eingesetzt.
In Saudi-Arabien werden besonders häufig Ausländerinnen und Ausländer zum Tod verurteilt – 48.5 Prozent der Hinrichtungen, die Amnesty zwischen 1985 und 2015 dokumentiert hat, betrafen ausländische Staatsbürger. Opfer sind vor allem Arbeitsmigrantinnen und -Migranten, die kein Arabisch sprechen, und die sich in Verhören und im Prozess nur unzureichend verteidigen können. Oft wird ihnen eine Übersetzung verweigert und selbst die Botschaften werden nicht über ihre Verhaftung informiert. In einigen Fällen wurden auch die Familien weder über die Hinrichtung informiert, noch wurde ihnen der Leichnam zur Bestattung übergeben.
Arbeitsweise von Amnesty
Seit 1977 trägt Amnesty International auf vielfältige Weise zur Abschaffung der Todesstrafe bei:
- Dokumentation von Todesurteilen und Hinrichtungen weltweit und die Veröffentlichung einer jährlichen globalen Statistik;
- Unterstützung für Gefangene im Todestrakt und Kampagnen gegen deren Hinrichtung;
- Unterstützung für die Abschaffung der Todesstrafe in einzelnen Ländern, wie z.B. kürzlich in der Mongolei;
- Beiträge zur Entwicklung von internationalem Recht und Standards, welche die Anwendung der Todesstrafe einschränken und das Ziel der Abschaffung stärken;
- Unterstützung für die Verabschiedung der Uno-Resolutionen für ein Todesstrafe-Moratorium; die Uno-Generalversammlung hatte sich 2007 zum ersten Mal für einen Hinrichtungsstopp ausgesprochen;
- Beiträge zur Stärkung der internationalen Bewegung für die Abschaffung der Todesstrafe; beispielsweise in der Zusammenarbeit mit der World Coalition Against the Death Penalty.