Für Jahrzehnte haben tunesische Frauen, unterstützt von nationalen und internationalen Menschenrechtsorganisationen, gekämpft. Am 26. Juli hat ihnen das tunesische Parlament Recht gegeben, indem es das Gesetz zur Abschaffung von Gewalt gegen Frauen angenommen hat, das durch seine Anwendung der von Ehemännern, Verwandten oder Fremden ausgeübten Gewalt ein Ende zu setzen vermag.
Das Gesetzt definiert Gewalt gegen Frauen als „jede physische, psychische, sexuelle oder ökonomische Aggression, die auf Diskriminierung zwischen den Geschlechtern basiert“ sowie auch als „Androhung solcher Aggression“ und „Verweigerung von Rechten und Freiheiten, sowohl im öffentlichen, als auch im privaten Bereich“.
Das Gesetz nimmt darüber hinaus auch Tatbestände wie sexuelle Belästigung in der Öffentlichkeit mit in den Strafkatalog auf, sieht verschärfte Strafen für Vergewaltiger und Bußgelder für Arbeitgeber vor, die Frauen im Bezug auf Gehaltszahlungen diskriminieren. Nicht zuletzt schafft es auch die unsägliche Garantie für Vergewaltiger ab, Straffreiheit durch das Heiraten ihrer Opfer erlangen zu können.
In Übereinstimmung mit den Richtlinien der Vereinten Nationen für Gesetzgebungen im Bezug auf Gewalt gegen Frauen enthält das neue tunesische Gesetz auch Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz für Frauen, wie die Möglichkeit, eine Unterlassungsverfügung gegen ihre Verfolger zu erwirken, selbst wenn noch kein strafrechtlicher Prozess oder Scheidungsgerichtsverfahren im Gange ist.
Zudem sieht das Gesetz die Einrichtung einer Spezialeinheit innerhalb der Sicherheitskräfte vor, die für häusliche Gewalt gegen Frauen abgestellt ist, sowie die Bestrafung von Mitgliedern von Sicherheitskräften, die Druck auf Frauen ausüben, eine Anzeige zurückzuziehen oder diese nicht zu erstatten.
Übersetzung aus dem Italienischen von Evelyn Rottengatter