„Diskriminierend, exzessiv, willkürlich und unangemessen“, sowie eine Art kollektiver Strafe. Mit diesen entschiedenen Worten wies Richter JM Mativo des Obersten Gerichts in Kenia am 9. Februar das Dekret zurück, mit dem die Regierung in Nairobi das Flüchtlingslager von Dadaab schließen lassen wollte, dem größten weltweit, in dem sich momentan über 260.000 Flüchtlinge aus Somalia befinden.
Das Urteil des Obersten Gerichts war von der nationalen Kommission für Menschenrechte sowie von Kituo Cha Sheria erbeten worden, zwei kenianischen Nichtregierungsorganisationen, die dabei von Amnesty International unterstützt worden waren.
Das Urteil erinnert auch an die verfassungsrechtlich sowie durch internationales Recht bedingte Verpflichtung Kenias, vor Verfolgung Zuflucht suchenden Personen Schutz zu gewähren.
Übersetzung aus dem Italienischen von Evelyn Rottengatter