Der beschleunigte Atomausstieg ist laut Bundesverfassungsgericht mit dem Grundgesetz vereinbar. Den Energiekonzernen stehen nur sehr geringe Entschädigungen zu. Das ist eine gute Nachricht, meint Gero Rueter.
„Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“. So steht es in Artikel 14 des Grundgesetzes. Selbst eine Enteignung ist zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Eine Entschädigung solle unter Abwägung aller Interessen erfolgen, verlangt die deutsche Verfassung.
Nun klagten die Atomkonzerne Eon, RWE und Vattenfall vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den deutschen Staat auf Schadensersatz wegen des beschleunigten Atomausstiegs im Jahr 2011 – nach den Reaktorkatastrophen weiter lesen